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Wiki zum Rechtsthema Betäubungsmittel
Informationen zum Betäubungsmittel
Betäubungsmittel (BtM) sind Stoffe bzw. Zubereitungen aus Stoffen, welche im deutschen Betäubungsmittelgesetz (BtMG) § 1 Abs. 1 in Anlage I bis III aufgeführt sind. In der Regel handelt es sich bei den Betäubungsmitteln um starke Analgetika, bei welchen auch bei richtigem Gebrauch Nebenwirkungen auftreten können. Grundsätzlich dürfen Betäubungsmittel nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes verschrieben werden. Die meisten Betäubungsmittel weisen ein gewisses Suchtpotential auf. Das Betäubungsmittelgesetz führt alle Stoffe und Zubereitungen auf, welche zu den Betäubungsmitteln zählen.
Begrifflich entstand Betäubungsmittel Anfang des 20. Jahrhunderts. Stoffe, wie Opium, Morphin und Cocain, welche zur damaligen Zeit zur Schmerzbetäubung verwendet wurden, bildeten den Ursprung der Betäubungsmittel. Heute zählen zu den Betäubungsmitteln Drogen, wie Heroin, Cannabis (sog. illegale Drogen), aber auch Stoffe, welche einem medizinisch-therapeutischen Zweck dienen, wie Morphin, Methadon, Methylphenidat (bekannt als Ritalin), Kokain oder auch Oxycodon. Alle diese Stoffe dürfen nur von Ärzten mittels einem speziellen Rezept, dem Betäubungsmittelrezept, verschrieben werden.
Begrifflich entstand Betäubungsmittel Anfang des 20. Jahrhunderts. Stoffe, wie Opium, Morphin und Cocain, welche zur damaligen Zeit zur Schmerzbetäubung verwendet wurden, bildeten den Ursprung der Betäubungsmittel. Heute zählen zu den Betäubungsmitteln Drogen, wie Heroin, Cannabis (sog. illegale Drogen), aber auch Stoffe, welche einem medizinisch-therapeutischen Zweck dienen, wie Morphin, Methadon, Methylphenidat (bekannt als Ritalin), Kokain oder auch Oxycodon. Alle diese Stoffe dürfen nur von Ärzten mittels einem speziellen Rezept, dem Betäubungsmittelrezept, verschrieben werden.
Betäubungsmittelgesetz
In Anlage I bis III des § 1 BtMG sind Betäubungsmittel genau definiert und werden regelmäßig aktualisiert.
Anlage 1
Anlage II
Anlage 1
- nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel
- kein therapeutischer Nutzen
- hohes Abhängigkeitspotential
- alle illegalen Drogen, unter anderem Kokain, Heroin sowie synthetische Drogen
Anlage II
- verkehrsfähige, nicht verschreibungsfähige Betäubungsmittel
- alle Stoffe, die zur Herstellung von Betäubungsmittel verwendet werden, welche einen therapeutisch wirksamen Nutzen haben
- verkehrsfähige verschreibungspflichtige Betäubungsmittel
- Medikamente, welche ein physisches bzw. psychisches Abhängigkeitspotential aufweisen
- hierzu zählen unter anderem Morphin, Methadon, Fentanyl
Verwandte "Betäubungsmittel" Rechtsbegriffe
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