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Wiki zum Rechtsthema Bewährung

Informationen zur Bewährung
Die Bewährung ist im deutschen Strafrecht die Aussetzung der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe gemäß § 51 I StGB bis zu einem Jahr oder auch gemäß § 56 II StGB bis zu zwei Jahren auf Bewährung. Voraussetzung ist die Erwartung, dass sich derjenige, welcher verurteilt wurde, zukünftig nicht mehr strafbar macht sowie, entsprechend der gesetzlichen Vorschriften, besondere Gegebenheiten vorlagen. Die Zeit der Bewährung kann in Verbindung mit Auflagen und Weisungen verbunden werden. Werden diese nicht erfüllt bzw. kommt es währenddessen zu einer erneuten Straftat, kann die Aussetzung auf Bewährung widerrufen und die Freiheitsstrafe gemäß § 56 f StGB vollstreckt werden.

Die Bewährungszeit beläuft sich gemäß § 56 a StGB auf zwei bis fünf Jahre, in der dem verurteilten Straftäter ein Bewährungshelfer bestellt werden kann. Auflagen und Weisungen, deren Erfüllung eine Voraussetzung für die Aussetzung der Freiheitsstrafe auf Bewährung ist, können vom Verurteilten verlangen, dass er jeden Wechsel des Wohnsitzes melden, sich zur Wiedergutmachung des angerichteten Schadens verpflichten oder Arbeitsstunden unentgeltlich ableisten muss. Hierzu müssen regelmäßig Nachweise beim Gericht erbracht werden. Ist die Zeit der Bewährung abgelaufen und hat der Verurteile alle Auflagen und Weisungen erfüllt, so wird ihm gemäß § 56 g StGB die Strafe erlassen.

Eine Aussetzung auf Bewährung kann gemäß § 57 ff. StGB auch nach teilweise verbüßter Haft bzw. nach 15 Jahren bei lebenslänglicher Haft ausgesprochen werden, um zu prüfen, ob der Straftäter nach Beendigung des Strafvollzugs keine weiteren Straftaten begehen würde. Dies geschieht in der Regel bei Straftätern mit einer positiven Sozialprognose. Grundsätzlich hat die Bewährung keinen Einfluss auf die Verurteilung an sich. Der Straftäter ist nach wie vor vorbestraft und ein Vermerk im Bundeszentralregister wird vorgenommen. Versagt ein Verurteilter während der Bewährungszeit, wird ihm regelmäßig bei nachfolgenden Straftaten eine negative Sozialprognose gestellt.
Zweck einer Bewährung
Die Bewährung stützt sich sinnhaft auf erstellte Theorien im Strafvollzug. Hierbei wird durch eine Aussetzung der Strafe auf Bewährung erwartet, dass der Straftäter allein durch seine Verurteilung gewarnt wurde und zukünftig keine Straftaten mehr begehen wird, auch ohne dass eine Freiheitsstrafe vollzogen wird. Hierbei ist von Vorteil, wenn der Straftäter aus einem guten sozialen Umfeld stammt. Erfahrungen haben gezeigt, dass durch Aussetzung der Strafe auf Bewährung die Straftäter seltener rückfällig wurden und keine weitere Straftaten begangen haben, als Straftäter, welche ihre Strafe im Strafvollzug verbüßen mussten. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass nur bei Tätern mit einer günstigen Sozialprognose die Strafe auf Bewährung ausgesetzt wird, und im Strafvollzug Täter ihre Strafe verbüßen, welche durch weitere Straftaten rückfällig wurden und ihre Bewährungszeit in den Vollzug der Freiheitsstrafe umgewandelt wurde.
Widerruf der Strafaussetzung
Die Aussetzung der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe auf Bewährung kann gemäß § 56 f StGB unter Umständen widerrufen werden, wenn der Verurteilte während der Zeit der Bewährung rückfällig wird und eine weitere Straftat begeht und somit die Erwartungen, aufgrund dessen die Aussetzung der Freiheitsstrafe auf Bewährung erfolgte, nicht erfüllt wurden. Des weiteren kann ein Widerruf der Aussetzung auf Bewährung widerrufen werden, wenn der verurteilte Straftäter während der Bewährungszeit seine Auflagen und Weisungen nicht erfüllt.

Dem Gericht ist es jedoch gemäß § 56 f Abs. 2 StGB grundsätzlich auch möglich, die Zeit der Bewährung zu verlängern bzw. weitere Auflagen aufzustellen. Laut § 453 StPO müssen, bevor es zu einem Widerruf kommt, Staatsanwaltschaft und Verurteilter angehört werden. Hält sich der Verurteilte jedoch an einem unbekannten Ort auf, so kann von seiner Anhörung abgesehen werden.

Verwandte "Bewährung" Rechtsbegriffe

Strafrecht, Betrug, Diebstahl, Körperverletzung, Wirtschaftsstrafrecht, Betäubungsmittel, Drogen, Opferhilfe, BTMG, Jugendstrafrecht, Stalking, Einbruch, Erpressung, Fahrerflucht, Zeugnisverweigerungsrecht, Aussageverweigerungsrecht, Durchsuchung, Ermittlungsverfahren, Haftbeschwerde, Haftprüfung, Nebenklage, Strafanzeige, Strafbefehl, Strafmaß, Tagessatz, Strafprozeßrecht, Amoklauf
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema Bewährung - Ihr Bewährung Informationstipp

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