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Wiki zum Rechtsthema BTMG

Informationen zum BTMG
BTMG ist die Abkürzung für Betäubungsmittelgesetz und beinhaltet gesetzliche Vorschriften für den Umgang mit Betäubungsmitteln, also den Stoffen, welche als solche bestimmt wurden bzw. auch jenen, welche zur Herstellung von Betäubungsmitteln verwendet werden. Die exakte Bezeichnung für das BtMG lautet“Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln“. Im BtMG sind alle gesetzlichen Regelungen hinsichtlich Betäubungsmitteln, ihren Anbau, die Herstellung, den Erwerb, Im- und Export sowie Verkauf verankert. Wird gegen die festgeschriebenen Vorschriften verstoßen, kann das mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren oder auch mit einer verhängten Geldstrafe geahndet werden. Strafbar macht sich jeder, der Betäubungsmittel besitzt bzw. weitergibt. Straffrei hingegen ist der Eigenkonsum.

Grundsätzlich ist nach deutschem Strafrecht jeglicher Besitz von Betäubungsmitteln strafbar, jedoch der Eigenkonsum muss nicht unweigerlich zu einer Strafverfolgung durch die Staatsanwaltschaft führen, wenn es sich hier um verschwindend geringe Mengen handelt. Die Interpretation von „geringer Menge“ hängt dabei von der Art des Betäubungsmittels und der Handhabung bei vergleichbaren Fällen durch die Staatsanwaltschaft des jeweiligen Bundeslandes ab.

Die Umsetzung der gesetzlichen Regelungen des BtMG sind in folgenden Verordnungen detailioert festgeschrieben:
  • Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung
  • Betäubungsmittel-Außenhandelsverordnung
  • Betäubungsmittel-Binnenhandelsverordnung
  • Betäubungsmittel-Kostenverordnung.
Betäubungsmittel
Die genaue Definition von Betäubungsmitteln findet sich in der Anlage I bis III des § 1 BtMG und wird regelmäßig an den aktuellen Stand angepasst. Demzufolge sind alle Stoffe oder Substanzen Betäubungsmittel, welche in Anlage I bis III aufgelistet sind.

Anlage I
  • alle nicht verkehrsfähigen, nicht verschreibungsfähigen Betäubungsmittel
  • hierzu gehören unter anderem Heroin, Cannabis, Ecstasy
Anlage II
  • alle verkehrsfähigen, nicht verschreibungsfähigen Betäubungsmittel
  • hierzu gehören unter anderem ausgesuchte Pflanzenteile bestimmter Pflanzen, welche zur Herstellung von Betäubungsmitteln benötigt werden
Anlage III
  • alle verkehrs- und verschreibungsfähigen Betäubungsmittel
  • hierzu gehören unter anderem Morphin, Methadon, Kokain, Fentanyl
Wer Betäubungsmittel herstellen, mit ihnen handeln oder sie erwerben möchte, benötigt vorab eine Erlaubnis des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Um diese zu erhalten, muss er seine Sachkenntnis und die notwendigen Rahmenbedingungen nachweisen. Eine Ausnahme bilden hier Apotheker. Sie bedürfen keiner Erlaubnis, müssen jedoch ihre Personendaten angeben, um Betäubungsmittel in Verkehr zu bringen. Ärzte sind grundsätzlich zum Verschreiben von Betäubungsmitteln berechtigt. Sie müssen aber eine Begründung für die medizinische Anwendung abgeben.

Betäubungsmittel müssen grundsätzlich separat, geschützt vor dritten Personen, aufbewahrt werden. Ihre Aufbewahrung unterliegt der Pflicht zur Dokumentation sowie der Pflicht zur Aufbewahrung des amtlichen Formblattes, welches für die Verschreibung benötigt wird.
Straftatbestand
Die im Betäubungsmittelgesetz aufgeführten Betäubungsmittel sind grundsätzlich nicht identisch mit Drogen. Das BtMG führt in seinen Anlagen Alkohol, Koffein und Nikotin nicht auf. Somit gelten diese Stoffe nach deutschem Recht als legale Drogen.

Generell wird das Betäubungsmittelgesetz den Verwaltungsgesetzen zugeordnet, da es in erster Linie den verkehr von Betäubungsmitteln durch seine Vorschriften regelt. Die §§ 29 bis 30 a BtMG enthalten aber auch zahlreich angewendete Strafvorschriften, welche das BtMG gleichzeitig auch bedeutsam für die gesetzlichen Bestimmungen des Nebenstrafrechts machen. Gesetzliche Regelungen für den Im- und Export von Stoffen, welche für die Herstellung von Betäubungsmitteln benötigt werden, sind im Grundstoffüberwachungsgesetz verankert.

Das deutsche Strafrecht sieht eine Verfolgung von Personen vor, welche:
  • mit Betäubungsmitteln handeln, ohne dazu berechtigt zu sein.

  • am Verkehr mit Betäubungsmitteln teilnehmen (Partizipation), ohne vorher das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte davon in Kenntnis zu setzen.

  • im Antrag zur Genehmigung der Partizipation am Verkehr mit Betäubungsmitteln fehlerhafte bzw. unvollständige Angaben machen.

  • ohne gerechtfertigten Grund für eine medizinisch-therapeutische Maßnahme Betäubungsmittel verschreiben.

Verwandte "BTMG" Rechtsbegriffe

Strafrecht, Betrug, Diebstahl, Körperverletzung, Wirtschaftsstrafrecht, Betäubungsmittel, Drogen, Opferhilfe, Jugendstrafrecht, Stalking, Einbruch, Erpressung, Fahrerflucht, Zeugnisverweigerungsrecht, Aussageverweigerungsrecht, Bewährung, Durchsuchung, Ermittlungsverfahren, Haftbeschwerde, Haftprüfung, Nebenklage, Strafanzeige, Strafbefehl, Strafmaß, Tagessatz, Strafprozeßrecht, Amoklauf
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema BTMG - Ihr BTMG Informationstipp

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