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Wiki zum Rechtsthema Tagessatz

Informationen zu Tagessatz
Als Tagessatz bezeichnet man eine Berechnungseinheit, die pro Tag bei der Ermittlung eines bestimmten Betrages angesetzt wird. So berechnet man beispielsweise Geldstrafen im Strafrecht anhand von Tagessätzen. Diese Berechnung wird angesetzt, um eine gleichwertige Strafe bei Menschen in unterschiedlichen finanziellen Situationen zu gewährleisten. Zu Berechnung werden das monatliche oder auch das jährliche Einkommen sowie die notwendigen Ausgaben berücksichtigt, um das tägliche Einkommen zu errechnen.

Das Urteil bei Urteilserteilung wird in Tagessätzen und dessen Höhe angegeben, wobei es durchaus möglich ist, die Strafe ratenweise abzuzahlen. In einigen Fällen kann es dazu kommen, dass die Geldstrafe nicht gezahlt werden kann. Dann kommt es zur Beauftragung eines Gerichtsvollziehers und nach erfolgloser Pfändung ggf. auch zu einer Ersatzfreiheitsstrafe. Geldstrafen werden im Gegensatz zu Freiheitsstrafen nicht in das Führungszeugnis eines Menschen eigetragen, so dass es dadurch nicht zu einer ersichtlichen Vorstrafe kommt.
Informationen zur Ersatzfreiheitsstrafe und Ersatzgeldstrafe
Wenn es zu einer Ersatzfreiheitsstrafe aufgrund des Umstandes kommt, dass die Geldstrafe auch mit Hilfe des Gerichtsvollziehers nicht eingebracht werden kann, entspricht diese der Umwandlung von einem Tagessatz in einen Hafttag. Dagegen kann die Ersatzgeldstrafe dann in Betracht kommen, wenn keine Geldstrafe vorgesehen ist, sondern eine sogenannte kurze Freiheitsstrafe gemäß § 47 StGB verhängt wird.
  1. »eine Freiheitsstrafe unter sechs Monaten verhängt das Gericht nur, wenn besondere Umstände, die in der Tat oder der Persönlichkeit des Täters liegen, die Verhängung einer Freiheitsstrafe zur Einwirkung auf den Täter oder zur Verteidigung der Rechtsordnung unerläßlich machen.

  2. Droht das Gesetz keine Geldstrafe an und kommt eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten oder darüber nicht in Betracht, so verhängt das Gericht eine Geldstrafe, wenn nicht die Verhängung einer Freiheitsstrafe nach Absatz 1 unerläßlich ist. Droht das Gesetz ein erhöhtes Mindestmaß der Freiheitsstrafe an, so bestimmt sich das Mindestmaß der Geldstrafe in den Fällen des Satzes 1 nach dem Mindestmaß der angedrohten Freiheitsstrafe; dabei entsprechen dreißig Tagessätze einem Monat Freiheitsstrafe«.
Zahlung der Geldstrafe
Nach Verhängung einer Geldstrafe muss der Verurteilte diese entsprechend tragen, wobei auch eine Ratenzahlung in Betracht kommt, wenn die finanzielle Situation die Zahlung in einem Betrag nicht zulässt. Hierbei gestalten sich die Raten in der Weise, dass eine Strafe weiterhin erhalten bleibt und d Urteil nicht dadurch abgemildert wird. Die Tilgung kann auch durch gemeinnützige Tätigkeit erfolgen, wenn die finanzielle Situation die Zahlung weiterhin verhindert.

Verwandte "Tagessatz" Rechtsbegriffe

Strafrecht, Betrug, Diebstahl, Körperverletzung, Wirtschaftsstrafrecht, Betäubungsmittel, Drogen, Opferhilfe, BTMG, Jugendstrafrecht, Stalking, Einbruch, Erpressung, Fahrerflucht, Zeugnisverweigerungsrecht, Aussageverweigerungsrecht, Bewährung, Durchsuchung, Ermittlungsverfahren, Haftbeschwerde, Haftprüfung, Nebenklage, Strafanzeige, Strafbefehl, Strafmaß, Strafprozeßrecht, Amoklauf
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