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Wiki zum Rechtsthema Strafbefehl

Informationen zum Strafbefehl
Ein Strafbefehl, welcher in schriftlicher Form ergehen muss, kommt es zum Strafbefehlsverfahren, welches der Bewältigung der leichten Kriminalität dient. Ein Strafbefehlsverfahren kann zu einer rechtskräftigen Verurteilung führen, ohne dass es, im Gegensatz zur Anklage, einer Hauptverhandlung bedarf. Hierdurch kommt es zu einer Entlastung der Gerichte und Staatsanwaltschaften. Eine Verurteilung erfolgt auf schriftlichem Wege und erlangt Rechtsgültigkeit, sollte der Verurteilte keinen Einspruch einlegen. Sollte der Verurteilte doch Einspruch erheben, wird eine Hauptverhandlung veranlasst.

In § 12 Abs. 2 StGB werden alle als Vergehen benannte Delikte aufgeführt, welche durch einen Strafbefehl geahndet werden können. Hierzu zählen:
  • Diebstahl
  • Körperverletzung
  • Betrug
  • Sachbeschädigung.
Bei Vergehen liegt die Mindeststrafandrohung unter einem Jahr Freiheitsstrafe. Abzugrenzen sind die Vergehen von den Verbrechen. Diese werden mit einer Mindeststrafe ab einem Jahr Freiheitsentzug geahndet. Somit können Verbrechen nicht durch einen Strafbefehl geahndet werden. Aufgrund einer Ahndung durch einen Strafbefehl besteht die Möglichkeit, laut § 60 StGB von einer Bestrafung abzusehen. Im Jugendstrafrecht ist das Verhängen eines Strafbefehls für Jugendliche und Heranwachsende unzulässig.

Damit ein Strafbefehl ergehen kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
  • es handelt sich, hinsichtlich des Straftatbestands, um ein Vergehen
  • die Staatsanwaltschaft muss einen schriftlichen Antrag auf Erlass eines Strafbefehls stellen
  • die Prüfung des Antrags obliegt dem zuständigen Richter.
Erlass eines Strafbefehls
Die Staatsanwaltschaft stellt bei der zuständigen Behörde einen Antrag auf Erlass eines Strafbefehls. Der zuständige Strafrichter entscheidet über den Antrag. Dazu hat er gemäß § 408 StPO folgende Möglichkeiten zur Entscheidung:
  • Er erlässt den Strafbefehl, da er keine Einwände bzw. Bedenken hat.
  • Er kann den Antrag ablehnen, wenn er der Meinung ist, der Verdacht gegen den Beschuldigten reicht nicht aus. Gegen diese Ablehnung kann die Staatsanwaltschaft Beschwerde einlegen.
  • Er kann eine Hauptverhandlung ansetzen, wenn er eine abweichende Beurteilung, als im Strafbefehlsantrag vorgegeben, bzw. eine Veränderung der vorgegebenen Reihenfolge vornehmen möchte. Vorher muss der Richter allerdings der Staatsanwaltschaft die Möglichkeit einräumen, Änderungen am Strafbefehlsantrag vornehmen zu können bzw. dazu Stellung zu nehmen.
Der Beschuldigte ist berechtigt, innerhalb von zwei Wochen nach Erlass eines Strafbefehls Einspruch zu erheben. Des weiteren kann er eine Hauptverhandlung verlangen, wo ihm die Möglichkeit eingeräumt wird, zu den Anschuldigungen eine Aussage zu machen. Wird diesem Verlangen stattgegeben, so kommt es zum Ersetzen der Anklageschrift durch den Erlass eines Strafbefehls. Möchte der Beschuldigte sich nur auf Höhe der Tagessätze durch den Einspruch beziehen, kann in diesem Fall das Gericht einen mündlichen Beschluss fassen, ohne dass es zu einer Hauptverhandlung kommen muss. Allerdings bedarf es hierbei der Zustimmung aller, am Verfahren beteiligten Parteien.

Strafbefehlsverfahren können nur zu einem bestimmten Strafmaß gelangen:
  • Geldstrafe
  • Nebenstrafe gemäß § 407 Abs. 2 Nr. 1 StPO
  • Fahrverbot
  • Entziehung der Fahrerlaubnis
  • Verwarnung unter Strafvorbehalt laut § 29 StGB
  • Erlass der Strafe laut § 60 StGB
  • wenn der Beschuldigte durch einen Strafverteidiger vertreten wird, auf Bewährung angesetzte Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr.

Verwandte "Strafbefehl" Rechtsbegriffe

Strafrecht, Betrug, Diebstahl, Körperverletzung, Wirtschaftsstrafrecht, Betäubungsmittel, Drogen, Opferhilfe, BTMG, Jugendstrafrecht, Stalking, Einbruch, Erpressung, Fahrerflucht, Zeugnisverweigerungsrecht, Aussageverweigerungsrecht, Bewährung, Durchsuchung, Ermittlungsverfahren, Haftbeschwerde, Haftprüfung, Nebenklage, Strafanzeige, Strafmaß, Tagessatz, Strafprozeßrecht, Amoklauf
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema Strafbefehl - Ihr Strafbefehl Informationstipp

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