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Urteile zum Schlagwort Strafrecht
1. Die einstweilige Verfügung vorn 1. Dezember 2009 wird bestätigt. 2. Die Antragsgegnerin hat die weiteren Kosten des Verfahrens zu tragen: Tatbestand: Der Antragsteller ist Redakteur für Recht- und Justizthemen bei der "...-Zeitung", die am 18. September 2006 einen Artikel des Antragstellers veröffentlichte, der sich mit dem Buch ... von ... befasst, das sich kritisch mit der ...
I. Die einstweilige Verfügung vom 17. Dezember 2009 wird bestätigt. II. Der Antragsgegner hat auch die weiteren Kosten des Verfahrens zu tragen. Die einstweilige Verfügung ist zu bestätigen. Der Antragsteller hat gegen den Antragsgegner einen Anspruch auf Unterlassung der streitgegenständlichen Äußerung. Dieser Anspruch ergibt sich aus §§ 823, 1004 BGB (analog) i.V.m. § 185 StGB und ...
1. Hat eine Ergotherapeutin in einer Rehabilitationseinrichtung untergebrachte Personen behandelt und dies dokumentiert, so kann sie von dem Inhaber der Rehabilitationseinrichtung die Herausgabe der in der Einrichtung verbliebenen Behandlungsdokumentation verlangen.2. Der Träger der Rehabilitationseinrichtung kann die Herausgabe nicht mit der Begründung verweigern, die Heimaufsicht verlange den ...
1. Der Antrag der Antragstellerin vom 7. August 2009 auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen. 2. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. 3. Die Antragstellerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Antragsgegner vor der Vollstreckung Sicherheit in ...
I.Die einstweilige Verfügung vom 07.07.2009 wird bestätigt. II. Die Antragsgegnerin hat auch die weiteren Kosten des Verfahrens zu tragen. Die einstweilige Verfügung ist zu bestätigen. I. Dem Antragsteller steht der geltend gemachte Unterlassungsanspruch aus §§ 823, 1004 BGB (analog) i.V.m. § 185 StGB zu. Die angegriffene Äußerung ist eine Beleidigung und der Antragsteller kann ...
Der Beklagte wird verurteilt, den Kläger gegenüber den Rechtsanwälten u.a. von der Verbindlichkeit aus der Kostennote Nr. 0901841 vom 25. September 2009 in Höhe von 46,41 € freizustellen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe ...
Auf die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss der Einzelrichterin der 5. Zivilkammer des Landgerichts Krefeld vom 9. Juli 2009 (Versagung der Prozesskostenhilfe) wird der angefochtene Beschluss aufgehoben. Das Prozesskostenhilfeverfahren wird zur erneuten Prüfung und Entscheidung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragsgegners an das Landgericht ...
§ 211 des Strafgesetzbuches in der Fassung des Ersten Gesetzes zur Reform des Strafrechts (1. StrRG) vom 25. Juni 1969, neu bekanntgemacht am 2. Januar 1975 (Bundesgesetzbl. I S. 1), ist nach Maßgabe der Entscheidungsgründe mit dem Grundgesetz vereinbar, soweit als Mörder mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft wird, wer heimtückisch oder um eine andere Straftat zu verdecken, einen ...
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt an den Kläger 46,41 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 25.07.2009 zu zahlen. Die Beklagten tragen die Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die zulässige Klage ist begründet. Nach dem der Beklagtenvertreter nachgewiesen hat, dass er die Beklagten vertritt ...
I. Im Wege der einstweiligen Verfügung – der Dringlichkeit wegen ohne mündliche Verhandlung – wird der Antragsgegnerin bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes – und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft – oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten (Ordnungsgeld im Einzelfall ...
I. Der Beklagte wird verurteilt, es bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens € 250.000,00, Ordnungshaft insgesamt höchstens zwei Jahre) zu unterlassen, auf den Seiten ...
1. Der Untreuetatbestand des § 266 Abs. 1 StGB ist mit dem Bestimmtheitsgebot des Art. 103 Abs. 2 GG zu vereinbaren.2. Die Rechtsprechung ist gehalten, Unklarheiten über den Anwendungsbereich von Strafnormen durch Präzisierung und Konkretisierung im Wege der Auslegung nach Möglichkeit auszuräumen (Präzisierungsgebot).3. Der in Art. 103 Abs. 2 GG zum Ausdruck kommende strenge ...
Die Beschlüsse des Amtsgerichts Tiergarten vom 13. September 2006 - 381 Gs 552/06 - sowie des Kammergerichts vom 18. Juni 2007 - (4) Ausl. A. 915/06 (183/06) - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit Artikel 104 Absatz 1 bis 3 des Grundgesetzes. Die Beschlüsse werden aufgehoben und die Sache an das Kammergericht ...
Der Beschluss des Oberlandesgerichts München vom 8. Januar 2008 - 6 Ws 022/07 VRs - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 5 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes, soweit dem Beschwerdeführer im Wege der Weisung für die Dauer der Führungsaufsicht ein Publikationsverbot für die Verbreitung rechtsextremistischen oder nationalsozialistischen Gedankenguts auferlegt ...
Eine sofortige Umsetzung des Urteils des EGMR vom 17.12.2009 (EGMR NStZ 2010, 263) in der Weise, dass selbst hochgefährliche Sicherungsverwahrte aus der Unterbringung entlassen werden müssten, ist weder mit dem staatlichen Schutzauftrag für die Grundrechte Dritter noch mit dem Rechtsstaatsprinzip vereinbar. Die Regelungen der Art. 5 Abs. 1 und 7 Abs. 1 EMRK nach Maßgabe der Entscheidung des ...
Auf die sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft Koblenz wird der Beschluss der großen Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Koblenz in Diez vom 19. Mai 2010 aufgehoben. Der Untergebrachte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens und seine notwendigen Auslagen. A. Der Untergebrachte wurde durch Urteil des Landgerichts Koblenz vom 2. Februar 1988 wegen Vergewaltigung in Tateinheit ...
Die Beschwerde wird verworfen. Der Untergebrachte ist in dieser Sache sofort auf freien Fuß zu setzen, wobei die Anordnung der Entlassung der Vollstreckungsbehörde obliegt. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die dem Untergebrachten insoweit entstandenen notwendigen Auslagen fallen der Staatskasse zur Last. I. Am 14.02.1996 verurteilte das Landgericht Limburg den Untergebrachten und ...
Der Antrag wird zurückgewiesen. Die Entscheidung ergeht kostenfrei. Auslagen werden nicht erstattet. A. Der Antragsteller gehört in der laufenden 5. Wahlperiode als Abgeordneter dem Landtag ... an und ist Mitglied der Fraktion der NPD. Gegenstand des Verfahrens ist die Frage, ob der Antragsteller durch die ihm gegenüber erfolgte Wortentziehung in der 56. Sitzung des Landtages ... am 20. ...
Die Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft Osnabrück gegen den Beschluss des Amtsgerichts Bersenbrück vom 25.08.2009 wird auf Kosten der Staatskasse, welche auch die notwendigen Auslagen des Betroffenen zu tragen hat, als unbegründet verworfen. Mit Beschluss vom 25.08.2009 hat das Amtsgericht Bersenbrück den Betroffenen wegen eines Vorwurfes einer Abstandsunterschreitung gem. § 4 Abs.1 ...
1. Die weitere Vollstreckung der durch Urteil des Landgerichts Darmstadt vom 08.01.1990 angeordneten Unterbringung in der Sicherungsverwahrung ist unzulässig. 2. Der Untergebrachte ist aus der Sicherungsverwahrung zu entlassen, nicht jedoch vor Rechtskraft dieses Beschlusses. 3. Mit der Entlassung aus der Unterbringung tritt Führungsaufsicht ein. 4. Die Dauer der Führungsaufsicht ...

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