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Wiki zum Rechtsthema Datenschutz
Informationen zu Datenschutz
Der Begriff Datenschutz findet in vielfältiger Weise Anwendung und kann daher je nach Sachverhalt anders definiert werden. Verwendung findet der Datenschutz zumeist in Bezug auf den Datenmissbrauch. Der Datenschutz dient hierbei der Vermeidung einer missbräuchlichen Verwendung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten und dem Recht einer Person auf informationelle Selbstbestimmung.
Weitere Punktet, die mit dem Datenschutz in Zusammenhang stehen, sind der Schutz der Privatsphäre und der Schutz der Persönlichkeitsrechte in Bezug auf die Datenverarbeitung. Generell liegt dem Datenschutz auch zugrunde, dass Menschen das Recht haben darüber zu entscheiden, wer Zugriff auf bestimmte Daten hat und wie diese verwendet werden sollen. Daher dient er gleichermaßen auch der Vorbeugung von überzogenen staatlichen Überwachungsmaßnahmen.
Weitere Punktet, die mit dem Datenschutz in Zusammenhang stehen, sind der Schutz der Privatsphäre und der Schutz der Persönlichkeitsrechte in Bezug auf die Datenverarbeitung. Generell liegt dem Datenschutz auch zugrunde, dass Menschen das Recht haben darüber zu entscheiden, wer Zugriff auf bestimmte Daten hat und wie diese verwendet werden sollen. Daher dient er gleichermaßen auch der Vorbeugung von überzogenen staatlichen Überwachungsmaßnahmen.
Digitalisierte Datenerfassung und Interesse an personenbezogenen Daten
Datenschutz hat insbesondere in Bezug auf die digitale und automatisierte Datenverarbeitung eine ganz neue und sehr hohe Priorität eingenommen. Die zum größten Teil automatische Verarbeitung sowie auch Erhaltung, Erhebung, Weitergabe und Analyse ist durch die digitale Technik immer leichter geworden und erfolgen durch Internetnutzung, Onlineeinkauf, E-Mail und elektronische Zahlungsmethoden praktisch täglich, ohne dass die meisten Menschen sich Gedanken über den Datenschutz selbst machen, obwohl im Grunde deutlich klar sein sollte, dass personenbezogene Daten ebenso für staatliche Stellen als auch Unternehmen von hohem Wert sind.
Grundsätzlich besteht das Interesse verschiedener Stellen darin, die eigene Arbeit durch die Nutzung entsprechender Daten zu vereinfachen, wie beispielsweise die Fahndung durch Sicherheitsbehörden oder das Aufdecken von Steuerdelikten durch die Steuerfahndung. In Bezug auf Unternehmen ist das Interesse dahingehend gestaltet, eine Mitarbeiterüberwachung zu gewährleisten oder höhere Einnahmen durch Kundenanalyse zu erzielen und Bonitätsinformationen über den Kunden einzuholen.
Grundsätzlich besteht das Interesse verschiedener Stellen darin, die eigene Arbeit durch die Nutzung entsprechender Daten zu vereinfachen, wie beispielsweise die Fahndung durch Sicherheitsbehörden oder das Aufdecken von Steuerdelikten durch die Steuerfahndung. In Bezug auf Unternehmen ist das Interesse dahingehend gestaltet, eine Mitarbeiterüberwachung zu gewährleisten oder höhere Einnahmen durch Kundenanalyse zu erzielen und Bonitätsinformationen über den Kunden einzuholen.
Datenschutz in Deutschland
Gemäß der geltenden Rechtsprechung wird der Datenschutz in Deutschland als ein Grundrecht und damit als Teil des Rechtes in Bezug auf die Selbstbestimmung definiert. Dies bedeutet, dass einer Person durchaus das Recht zugesprochen wird, selbst entscheiden zu können, in welcher Form und an wen bestimmte persönliche Daten weitergegeben werden dürfen. Allerdings findet genau dieser Bestandteil des Grundrechtes keine direkte Erwähnung im Grundrecht, sondern lediglich im Bereich der landesbezogenen Datenschutzregelungen.
Das Bundesdatenschutzgesetz regelt den bundesbehördlichen Datenschutz sowie den im privaten Bereich auf Bundesebene, während die Datenschutzgesetze der Länder wiederum den Datenschutz in Bezug auf Landes- und Kommunalbehörden regeln. Regelungen, die sich auf den Datenschutz beziehen, finden sich darüber hinaus auch teilweise im Telemediengesetz und im Telekommunikationsgesetz.
Das Bundesdatenschutzgesetz regelt den bundesbehördlichen Datenschutz sowie den im privaten Bereich auf Bundesebene, während die Datenschutzgesetze der Länder wiederum den Datenschutz in Bezug auf Landes- und Kommunalbehörden regeln. Regelungen, die sich auf den Datenschutz beziehen, finden sich darüber hinaus auch teilweise im Telemediengesetz und im Telekommunikationsgesetz.
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