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Wiki zum Rechtsthema Hardwareverkauf

Informationen zu Hardwareverkauf
Bei einem Hardwareverkauf handelt es sich grundsätzlich um einen Kaufvertrag im Sinne des BGB. Als Hardware werden im Allgemeinen alle Geräte und Zubehörteile bezeichnet, die mit der EDV in Zusammenhang stehen wie beispielsweise PC, Notebooks, Monitor, Keyboard, Maus, Festplatten, Grafikplatten, Netzwerkzubehör, Drucker, Scanner etc.

Nicht zur Hardware gehörend ist dagegen eine Betriebssoftware oder ggf. eine Software, die mit der Hardware zusammenarbeiten soll. Diese kann zwar Teil der Hardware sein, muss aber nicht durch den Verkäufer mitgeliefert werden, wenn sie ein einzelnes Produkt darstellt.
Besonderheiten in Bezug auf den Hardwareverkauf
Abhängig davon, welche Art der Hardware angeboten wird, kann es dazu kommen, dass Käufer diese nur mit entsprechender Software nutzen können, die Geräte installiert werden müssen oder auch erst in Betriebsbereitschaft versetzt werden müssen. Dies können bei dem Verkauf von Hardware durchaus Vertragsbestandteile sein, die als Nebenbestandteile zu betrachten sind, während der Hardwareverkauf den Hauptbestandteil des Vertrages darstellt.

Möglich ist jedoch auch eine umgekehrte Vertragsgestaltung. So kann beispielsweise die Installation die eigentliche Dienstleistung und damit den Hauptbestandteil des Vertrages darstellen, während die benötigte Hardware oder Ersatzhardware lediglich durch den Dienstleister mitgeliefert wird.
Der Kaufvertrag; Pflichten des Verkäufers
Gemäß den geltenden Richtlinien des BGB hat der Verkäufer die Pflicht, dem Käufer das Eigentum an der erworbenen Hardware zu verschaffen und gleichermaßen gemäß § 433 Abs.1 BGB dafür Sorge zu tragen, dass der Vertragsgegenstand frei von Sach- und Rechtsmängeln ist.

Besteht jedoch ein Mangel, der vom Käufer entsprechend entdeckt wird, so kann dieser den Verkäufer unter Angabe einer angemessenen Frist dazu auffordern, diesen Mangel zu beheben oder ggf. Ersatz zu beschaffen.

Verwandte "Hardwareverkauf" Rechtsbegriffe

IT-Recht, Datenschutz, EDV-Recht, Hardwarekauf, Internetrecht, Netzbetreiber, Softwarekauf, Telekommunikation, UMTS, Dialer, Fernabsatzgesetz, Lizenz, Podcasting, Softwareverkauf, Telekommunikationsrecht, Download, Forum, Internet, Lizenzierung, Provider, Tauschbörse, TK-Recht, Abmahnung, Signaturgesetz, Fernabsatzrecht, Jugendschutz, Linkverzeichnis, Musiktauschbörse, Rückgaberecht, Teledienstedatenschutzrecht
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema Hardwareverkauf - Ihr Hardwareverkauf Informationstipp

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