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Wiki zum Rechtsthema Musiktauschbörse

Informationen zu Musiktauschbörse
Als Musiktauschbörsen oder auch Tauschbörsen, welche auch unter den Begriff Filesharing bekannt sind, bezeichnet man Anbieter von kostenloser Software, die den Austausch von Musik zwischen den Nutzern ermöglichen. Auch wenn man diese Vorgehensweise als Tausch bezeichnet, liegt im Grunde kein echter Tausch vor. Die Musikstücke werden nicht gegen ein anderes getauscht, sondern im Grunde kopiert, um sie zur Verfügung zu stellen.

Das Angebot und Bereitstellen einer solchen Software selbst ist nicht gesetzeswidrig und auch das Herunterladen muss generell schon kein Vergehen darstellen. Allerdings übersehen Nutzer schnell, dass Musikstücke zumeist einem urheberrechtlichen Schutz unterliegen, was bedeutet, dass die Verbreitung und Herunterladen entsprechender Musikstücke illegal ist.
»Musiktausch« via Internet
Bei den meisten Formen der Musiktauschbörsen handelt es sich um eine Freigabe, die online stattfindet. Hierbei kommt es dazu, dass der »Besitzer« entsprechender Dateien diese auf seinem Rechner freigibt, wodurch andere Teilnehmer die Möglichkeit bekommen, eine Kopie davon anzufertigen und diese herunterzuladen. Welche Daten, die in einer solchen Art Verbreitung finden illegal sind, hängt davon ab, ob bei diesen die Verbreitung eindeutig gewünscht ist oder in einer freien Lizenz publiziert wurden.

Ist dies nicht der Fall, so kann man davon ausgehen, dass die Verbreitung illegal ist. Hierbei sollte man allerdings unterscheiden: Nicht der Gebrauch der Software, die einen solchen Austausch ermöglicht, ist illegal, lediglich das Bereitstellen und Herunterladen geschützter Werke. Häufig ist dies zuerst einmal mit einer Abmahnung verbunden.
Richtige Vorgehensweise bei Abmahnungen wegen Filesharing
Nicht alle Abmahnungen, die in diesem Bereich erteilt werden, sind grundsätzlich auch gerechtfertigt. Das Internet bietet eine Vielzahl von Berichten über Abmahnbetrüger, die auf diese Weise Geld von Menschen fordern. Daher gilt es zuerst einmal die Echtheit einer solchen Abmahnung zu überprüfen. Erkennbar sind unechte Abmahnungen häufig daran, dass sie nicht per Post, sondern viel Mail gesendet werden und keine ladungsfähige Anschrift aufweisen.

Oft hilft es auch weiter, einmal den vermeintlichen Anwalt zu googeln, um so festzustellen, ob es bereits Berichte oder Warnungen in Bezug auf ähnliche Abmahnungen gibt. In der Abmahnung sollten ebenso das Werk, als auch die Tatzeit angegeben sein, so dass überprüft werden kann, ob dies überhaupt zutreffend ist. Muss man davon ausgehen, dass es sich um eine echte Abmahnung handelt, sollte man den beanstandeten Inhalt umgehend aus dem Netz nehmen und sich durch eine Verbraucherzentrale oder auch einen Anwalt umfassend zu weiteren Vorgehensweisen beraten lassen.

Einer Abmahnung liegt zumeist auch eine Unterlassungserklärung bei. Diese sollte keineswegs unterzeichnet werden, bevor sie nicht durch einen Fachanwalt überprüft wird. Denn häufig werden in diesen Abmahnungen unrealistische Summen angegeben, die nicht annähernd angemessen sind.

Verwandte "Musiktauschbörse" Rechtsbegriffe

IT-Recht, Datenschutz, EDV-Recht, Hardwarekauf, Internetrecht, Netzbetreiber, Softwarekauf, Telekommunikation, UMTS, Dialer, Fernabsatzgesetz, Hardwareverkauf, Lizenz, Podcasting, Softwareverkauf, Telekommunikationsrecht, Download, Forum, Internet, Lizenzierung, Provider, Tauschbörse, TK-Recht, Abmahnung, Signaturgesetz, Fernabsatzrecht, Jugendschutz, Linkverzeichnis, Rückgaberecht, Teledienstedatenschutzrecht
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