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Wiki zum Rechtsthema TK-Recht

Informationen zu TK-Recht
Der Begriff TK-Recht steht als Abkürzung für das Telekommunikationsrecht, wobei dieses im Grunde auch das Multimediarecht beinhaltet. Das TK-Recht gilt als Grundbasis für die Gestaltung von Angeboten der unterschiedlichen Dienstleistungen und beantwortet die zentralen Rechtsfragen des entsprechenden Bereiches. Das TK-Recht verändert sich als dynamisches Rechtsgebiet mit der Weiterentwicklung in Bezug auf die Telekommunikation und beinhaltet gleichermaßen Themenbereiche wie Marktregulierung und Kundenschutz als auch Regelungen zur Vergabe von Frequenzen und Nummern.

Zu den weiteren Bereichen zählen auch der Datenschutz und das Fernmeldegeheimnis sowie die öffentliche Sicherheit, die davon ebenso berührt wird. Zu den weiteren Inhalten gehören allerdings auch technische Vorgänge wie das Aussenden, die Übermittelung und das Empfangen von Signalen mit Hilfe entsprechender Telekommunikationsanlagen.

Grundlage des TL-Rechtes stellen die §§ 91 bis 107 TGK sowie auch das Bundesdatenschutzgesetz dar. In den genannten Paragraphen wird insbesondere der »Schutz personenbezogener Daten der Teilnehmer und Nutzer von Telekommunikation bei der Erhebung und Verwendung dieser Daten durch Unternehmen und Personen, die geschäftsmäßig Telekommunikationsdienste in Telekommunikationsnetzen, einschließlich Telekommunikationsnetzen, die Datenerfassungs- und Identifizierungsgeräte unterstützen, erbringen oder an deren Erbringung mitwirken« geregelt.
Weitere Bereiche des TK-Rechtes
Das Telekommunikationsrecht berührt u. a. auch Fragen in Bezug auf die private Nutzung von Kommunikationsmitteln während des Dienstes, deren Duldung sowie auch der Gestattung durch den Arbeitgeber. Ebenso bezieht es sich auch auf Mitschnitte von Gesprächen in Call-Centern. Wichtig sind vor allem alle Bereiche, die sich mit den datenschutz- und wettbewerbsrechtlichen Aspekten auseinandersetzen.

Dies beinhaltet u. a. Werbung per SMS und MMS, Telefonwerbung, den Einsatz von Geodatendiensten und alle Regelungen in Bezug auf Mehrwertdienste. Die Reichweite des TK-Rechtes ist somit sehr weit und der Inhalt vielschichtig, so dass dieser schwer zu definieren ist und unzählige Rechtsgebiete berührt.
Telekommunikation bezeichnet auch die Internetnutzung
Das TK-Recht bezieht sich aufgrund der vielseitigen Rechtsgebiete ebenfalls auf das Internet, wobei das Recht ebenso die Bereiche allgemeines Zivilrecht, das Strafrecht und das öffentliche Recht umfasst. Hierbei liegt ebenso ein besonderes Augenmerk auf der Gestaltung von Angeboten und Mehrwertdiensten, auf Datenschutz und Sicherheit des Internetnutzers.

Verwandte "TK-Recht" Rechtsbegriffe

IT-Recht, Datenschutz, EDV-Recht, Hardwarekauf, Internetrecht, Netzbetreiber, Softwarekauf, Telekommunikation, UMTS, Dialer, Fernabsatzgesetz, Hardwareverkauf, Lizenz, Podcasting, Softwareverkauf, Telekommunikationsrecht, Download, Forum, Internet, Lizenzierung, Provider, Tauschbörse, Abmahnung, Signaturgesetz, Fernabsatzrecht, Jugendschutz, Linkverzeichnis, Musiktauschbörse, Rückgaberecht, Teledienstedatenschutzrecht
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema TK-Recht - Ihr TK-Recht Informationstipp

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