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Wiki zum Rechtsthema Jugendschutz
Informationen zum Jugendschutz
Der Begriff Jugendschutz umfasst alle rechtlichen Regelungen, welche dem Schutz von Kindern und Jugendlichen dienen. Dies bezieht sich insbesondere auf den Schutz vor gesundheitlichen und sittlichen Gefahren sowie auch anderen Gefahren, die sich schädlich auswirken können. Der Jugendschutz beinhaltet alle Vorgehensweisen und staatlichen Maßnahmen, die dazu dienen, den Jugendschutz entsprechend umzusetzen.
Zu den Kernpunkten des Jugendschutzes gehört die Jugendhilfe, der Jugendarbeitsschutz, der jugendgefährdenden Medien und Jugend in der Öffentlichkeit. Geregelt wird der Jugendschutz durch das Jugendschutzgesetz sowie auch das Jugendarbeitsschutzgesetz und durch den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag. Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag dient als Rechtsgrundlage in Bezug auf Internet, Fernsehen, Rundfunk etc. - also kurz gesagt: elektronische Medien.
Zu den Kernpunkten des Jugendschutzes gehört die Jugendhilfe, der Jugendarbeitsschutz, der jugendgefährdenden Medien und Jugend in der Öffentlichkeit. Geregelt wird der Jugendschutz durch das Jugendschutzgesetz sowie auch das Jugendarbeitsschutzgesetz und durch den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag. Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag dient als Rechtsgrundlage in Bezug auf Internet, Fernsehen, Rundfunk etc. - also kurz gesagt: elektronische Medien.
Jugendschutz in Bezug zum Internet
Das Internet ist für Kinder und Jugendliche aktuell ein Medium geworden, zu welchem sie einfachen Zugriff haben und eine eher ungezwungene und teilweise auch unvorsichtige Beziehung. Statistiken zeigen, dass der Schutz durch Filtersoftware nur bei wenigen PCs in Haushalten tatsächlich gegeben ist und bereits seit Jahren wird diskutiert, ob hier der bestehende Jugendschutz nicht als unzureichend gewertet werden kann.
Wobei Kinder und Jugendliche nicht nur besonderen Gefahren aufgrund ihres Alters drohen, sondern ebenso auch dieselben Gefahren, vor denen Erwachsene nicht gefeit sind wie Viren, Dialer etc. oder dem Abschließen unseriöser Verträge durch Anklicken der falschen Webseiten. Die geltende Rechtsprechung bestimmt auch an dieser Stelle, dass Webseitenbetreiber kenntlich machen müssen, ob eine Webseite ggf. nicht für Kinder und Jugendliche geeignet ist. Das Alter des Webseitenbesuchers wird in den meisten Fällen jedoch nicht geprüft, so dass die Kennzeichnung der Webseite im Grunde unnütz ist.
Ein weiterer Punkt sind auch soziale Netzwerke, die zu Kontaktanbahnungen durch fremde Personen führen können, deren Absichten gefährdend sind. Das Internet ist gleichzeitig auch eine Plattform, auf der es schnell dazu kommen kann, dass Kinder und Jugendliche selbst Täter und nicht nur Opfer sind. Man geht davon aus, dass die Gesetzeslage und der staatliche Jugendschutz nur teilweise vorbeugen, so dass eine definitive Aufklärung und das Erlernen vom sicheren Umgang mit dem Internet nicht nur durch Eltern, sondern ebenso auch durch Schulen gefordert werden.
Wobei Kinder und Jugendliche nicht nur besonderen Gefahren aufgrund ihres Alters drohen, sondern ebenso auch dieselben Gefahren, vor denen Erwachsene nicht gefeit sind wie Viren, Dialer etc. oder dem Abschließen unseriöser Verträge durch Anklicken der falschen Webseiten. Die geltende Rechtsprechung bestimmt auch an dieser Stelle, dass Webseitenbetreiber kenntlich machen müssen, ob eine Webseite ggf. nicht für Kinder und Jugendliche geeignet ist. Das Alter des Webseitenbesuchers wird in den meisten Fällen jedoch nicht geprüft, so dass die Kennzeichnung der Webseite im Grunde unnütz ist.
Ein weiterer Punkt sind auch soziale Netzwerke, die zu Kontaktanbahnungen durch fremde Personen führen können, deren Absichten gefährdend sind. Das Internet ist gleichzeitig auch eine Plattform, auf der es schnell dazu kommen kann, dass Kinder und Jugendliche selbst Täter und nicht nur Opfer sind. Man geht davon aus, dass die Gesetzeslage und der staatliche Jugendschutz nur teilweise vorbeugen, so dass eine definitive Aufklärung und das Erlernen vom sicheren Umgang mit dem Internet nicht nur durch Eltern, sondern ebenso auch durch Schulen gefordert werden.
Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag
Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag, abgekürzt auch JMStV, ist ein Vertrag, der zwischen allen deutschen Bundesländern zum Schutz der Menschenwürde und dem Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien geschlossen wurde. Er beinhaltet Regelungen zu den Jugendmedienschutzbestimmungen, welche zum Teil aus dem früheren Staatsvertrag über Mediendienste und dem Rundfunkstaatsvertrag ergeben und ergänzt diese Regelungen durch Nachfolgeregelungen.
Sinn des JMStV ist es, eine einheitliche Regelung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen zu bieten. Er bezieht sich insbesondere auf Rundfunk und Telemedien, durch die die kindliche Entwicklung oder Erziehung beeinträchtigt oder auch gefährdet wird. In Bezug auf Onlineangebote gilt er jedoch als veraltet, so dass an dieser Stelle bereits seit Jahren eine Überarbeitung gefordert wird.
Sinn des JMStV ist es, eine einheitliche Regelung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen zu bieten. Er bezieht sich insbesondere auf Rundfunk und Telemedien, durch die die kindliche Entwicklung oder Erziehung beeinträchtigt oder auch gefährdet wird. In Bezug auf Onlineangebote gilt er jedoch als veraltet, so dass an dieser Stelle bereits seit Jahren eine Überarbeitung gefordert wird.
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