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Wiki zum Rechtsthema Internetrecht
Informationen zu Internetrecht
Der Begriff Internetrecht gehört zu den älteren Bezeichnungen des IT-Rechtes, welches keinen eigenen Gesetzesbereich darstellt, sondern sich aus Bestandteilen unterschiedlicher Rechtsgebiete zusammensetzt. Diese Bereiche befassen sich mit rechtlichen Belangen, die sich bei der Nutzung des Internets ergeben. Daher finden sich im IT-Recht auch Bereiche des Medienrechtes sowie Bereiche des Telekommunikationsrechts. Weiterreichend gehört auch der Datenschutz dazu.
Verschiedene Rechtsgebiete als Bestandteil des IT-Rechts
Das It-Recht berührt eine Vielzahl von Rechtsgebieten, zu denen auch das allgemeine und besondere Zivilrecht gehören. Wichtige Punkte sind hierbei der Vertragsabschluss sowie auch Handel und E-Commerce, Widerruf, allgemeine Haftungsgrundsätze und Informationspflichten bei geschäftsmäßigen Telemedien.
Weitere Bereiche sind das Urheberrecht, welches den Schutz und die Haftung beinhaltet, das Wettbewerbsrecht, beispielsweise in Bezug auf Werbung und Abmahnungen, das Strafrecht, das Datenschutzrecht und auch das Wettbewerbs- und Markenrecht. Darüber hinaus wird auch das internationale Privat- und Zivilverfahrensrecht berührt, sowie das Medienrecht, Telekommunikationsrecht und das Rundfunkrecht. Daher gestaltet sich das Fachbereich IT-Recht für Rechtsanwälte sehr umfassend.
Weitere Bereiche sind das Urheberrecht, welches den Schutz und die Haftung beinhaltet, das Wettbewerbsrecht, beispielsweise in Bezug auf Werbung und Abmahnungen, das Strafrecht, das Datenschutzrecht und auch das Wettbewerbs- und Markenrecht. Darüber hinaus wird auch das internationale Privat- und Zivilverfahrensrecht berührt, sowie das Medienrecht, Telekommunikationsrecht und das Rundfunkrecht. Daher gestaltet sich das Fachbereich IT-Recht für Rechtsanwälte sehr umfassend.
Das IT-Recht in der Fachanwaltsordnung
Da es kein eigenes Gesetz in Bezug auf das IT-Recht gibt, sondern dieses verschiedene Bereiche des Rechtes berührt, kann eventuell die Fachanwaltsordnung einen etwaigen Aufschluss über das berührte Recht bringen. Denn laut dieser Fachanwaltsordnung erfordert der Fachbereich IT- bestimmte Voraussetzungen, die in §§ 5 S. 1 lit. r), 14k FAO festgelegt werden. Hier heißt es:
»Gefordert werden 50 Fälle aus den in § 14k FAO genannten Bereichen.
Die Fälle müssen sich auf die Bereiche des § 14k Nr. 1 und 2 FAO sowie auf einen weiteren Bereich des § 14k FAO beziehen; dabei müssen für jeden dieser drei Bereiche mindestens drei Fälle angegeben werden.
Mindestens 10 Fälle müssen rechtsförmliche Verfahren (z. B. Gerichtsverfahren, Verwaltungsverfahren, Schlichtungs- oder Schiedsverfahren) sein. Ebensolche Verfahren vor internationalen Stellen werden angerechnet«.
§ 14k FAO zeigt die einzelnen Rechtsgebiete auf. Diese gestalten sich wie folgt:
»Gefordert werden 50 Fälle aus den in § 14k FAO genannten Bereichen.
Die Fälle müssen sich auf die Bereiche des § 14k Nr. 1 und 2 FAO sowie auf einen weiteren Bereich des § 14k FAO beziehen; dabei müssen für jeden dieser drei Bereiche mindestens drei Fälle angegeben werden.
Mindestens 10 Fälle müssen rechtsförmliche Verfahren (z. B. Gerichtsverfahren, Verwaltungsverfahren, Schlichtungs- oder Schiedsverfahren) sein. Ebensolche Verfahren vor internationalen Stellen werden angerechnet«.
§ 14k FAO zeigt die einzelnen Rechtsgebiete auf. Diese gestalten sich wie folgt:
- Vertragsrecht der Informationstechnologien, einschließlich der Gestaltung individueller Verträge und AGB,
- Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs, einschließlich der Gestaltung von Provider-Verträgen und Nutzungsbedingungen (Online-/Mobile Business),
- Grundzüge des Immaterialgüterrechts im Bereich der Informationstechnologien, Bezüge zum Kennzeichenrecht, insbesondere Domainrecht,
- Recht des Datenschutzes und der Sicherheit der Informationstechnologien einschließlich Verschlüsselungen und Signaturen sowie deren berufsspezifischer Besonderheiten,
- Das Recht der Kommunikationsnetze und -dienste, insbesondere das Recht der Telekommunikation und deren Dienste,
- Öffentliche Vergabe von Leistungen der Informationstechnologien (einschließlich e-Government) mit Bezügen zum europäischen und deutschen Kartellrecht,
- Internationale Bezüge einschließlich Internationales Privatrecht,
- Besonderheiten des Strafrechts im Bereich der Informationstechnologien,
- Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung.
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