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Wiki zum Rechtsthema Lizenz
Informationen zu Lizenz
Als Lizenz bezeichnet man im Allgemeinen eine Genehmigung, Dinge zu tun oder zu nutzen. Ohne vorliegende Lizenz wäre dann eine Nutzung verboten. Sehr häufig ist das Thema Lizenz im Bereich des Handels und der Industrie zu finden, wo es sich auf Nutzungsrechte an gewerblichen Schutzrechten wie Patente, Marken und Gebrauchsmuster bezieht.
Sehr häufig, und hierbei auch oft im Zusammenhang mit dem Internet, beziehen sich Lizenzen auf eine Nutzung entsprechend dem Urheberrecht, welches insbesondere im Urheberrechtsgesetz, abgekürzt auch UrhG, geregelt wird. Gemäß der geltenden Rechtsprechung muss die Nutzung von fremdem Eigentum lizenziert sein, da bei unerlaubter Nutzung Schadensersatzansprüche des Lizenzgebers zum Tragen kommen.
Die Greifbarkeit fremder Inhalte oder fremden geistigen Eigentums erschwert oft die rechtlich korrekte Verwendung von fremden Inhalten und lässt auf falsche Schlüsse darüber aufkommen, ob und inwieweit Bilder, Musik, Fotos und Texte einfach auf die eigene Webseite übernommen werden können. Hierbei sollte zuerst einmal bedacht werden, dass geschaffene Werke grundsätzlich dem Urheber zuzurechnen sind und diese auch über die Verwendung seiner Werke entscheidet.
Sehr häufig, und hierbei auch oft im Zusammenhang mit dem Internet, beziehen sich Lizenzen auf eine Nutzung entsprechend dem Urheberrecht, welches insbesondere im Urheberrechtsgesetz, abgekürzt auch UrhG, geregelt wird. Gemäß der geltenden Rechtsprechung muss die Nutzung von fremdem Eigentum lizenziert sein, da bei unerlaubter Nutzung Schadensersatzansprüche des Lizenzgebers zum Tragen kommen.
Die Greifbarkeit fremder Inhalte oder fremden geistigen Eigentums erschwert oft die rechtlich korrekte Verwendung von fremden Inhalten und lässt auf falsche Schlüsse darüber aufkommen, ob und inwieweit Bilder, Musik, Fotos und Texte einfach auf die eigene Webseite übernommen werden können. Hierbei sollte zuerst einmal bedacht werden, dass geschaffene Werke grundsätzlich dem Urheber zuzurechnen sind und diese auch über die Verwendung seiner Werke entscheidet.
Lizenz und Nutzungsrecht
Im Rahmen der Rechtsprechung und den geltenden gesetzlichen Regelungen wird ebenso der Begriff Lizenz als auch Nutzungsrecht verwendet, was häufig dazu führt, dass Personen davon ausgehen, dass an dieser Stelle ein Unterschied bestehen würde und man die Begriffe voneinander abgrenzen müsste. Dies ist tatsächlich nicht der Fall. Durch die Vergabe einer Lizenz werden dem Lizenznehmer die entsprechenden Nutzungsrechte an einem Werk eingeräumt.
Wie sich diese Rechte gestalten, hängt dann letztendlich von der Art und Weise der vergebenen oder erworbenen Lizenz ab. Diese kann sich unterschiedlich gestalten und ebenso eine dauerhafte Nutzung beinhalten als auch eine uneingeschränkte oder befristete und eingeschränkte Nutzung. Geregelt wird dies über einen Lizenzvertrag.
Wie sich diese Rechte gestalten, hängt dann letztendlich von der Art und Weise der vergebenen oder erworbenen Lizenz ab. Diese kann sich unterschiedlich gestalten und ebenso eine dauerhafte Nutzung beinhalten als auch eine uneingeschränkte oder befristete und eingeschränkte Nutzung. Geregelt wird dies über einen Lizenzvertrag.
Allgemeine Informationen zum Lizenzvertag
Der Lizenzvertrag stellt keine außergewöhnliche Form des Vertrages dar, der eine Sonderregelung finden müsste, sondern wird ebenso wie auch andere Verträge über da BGB geregelt. Vertragsinhalt ist hierbei allerdings keine Ware oder Dienstleistung, sondern die Lizenz oder auch das Nutzungsrecht an einem geschützten Inhalt, welches durch den Rechtsinhaber an den Lizenznehmer erteilt wird. Diese können als einfache oder auch exklusive bzw. ausschließliche Nutzungsrechte dargestellt sein.
Ein wichtiger Bestandteil des Vertrages ist generell der Lizenzgegenstand, der ausreichend definiert werden muss sowie der Zeitraum, für den das Nutzungsrecht eingeräumt wurde. Aus dem Vertrag muss klar hervorgehen, welche Rechte und Pflichten sich für beide Parteien aus diesem ergeben.
Ein wichtiger Bestandteil des Vertrages ist generell der Lizenzgegenstand, der ausreichend definiert werden muss sowie der Zeitraum, für den das Nutzungsrecht eingeräumt wurde. Aus dem Vertrag muss klar hervorgehen, welche Rechte und Pflichten sich für beide Parteien aus diesem ergeben.
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