Soforthilfe bei Abmahnungen
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Soforthilfe bei Abmahnung
Sie haben eine Abmahnung erhalten und benötigen Hilfe?
Unser Partner "Händlerschutz - Partner der Händler" stellt für anwaltinfos Leser eine Hilfehotline bereit.
Ablauf:
1. Senden Sie und Ihre Abmahnung zu. Klick hier

2. Rufen Sie den Händlerschutz dannach an unter 0180-5012777
0,14 €/Minute aus dem dt. Festnetz max. 0,42 €/Min aus dem Mobilfunknetz

Die Partner-Anwälte des Händlerschutzes werden Ihre Abmahnung kostenfrei prüfen und Ihnen hierbei helfen.
Abmahnung berechtigt?
Nicht jede Abmahnung ist berechtigt. Daher ist es wichtig, das ein Anwalt diese Abmahnung prüft. Dieser kann prüfen ob die Abmahnung berechtigt ist und vor allem ob die Abmahnkosten reduziert werden könnten.
Gavel
Abmahnungen abwehren
Sie wollen sich vor teuren Abmahnungen schützen? Halten Sie Ihre Rechtstexte wie AGB&Co. stets aktuell. Hier erfahren Sie mehr dazu.
Ein Service vom HÄNDLERSCHUTZ
Händlerschutz - der Partner der Händler
Abmahnung Anwaltskanzlei Bäcker
Durch eine Abmahnung fordert ein Mitbewerber einen anderen auf, ein bestimmtes, wettbewerbswidriges oder die eigenen Rechte verletzendes Handeln bzw. Verhalten zu unterlassen. Sie stellt eine durchaus zweckmäßige Möglichkeit dar, im Rahmen von Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht, das Urheber- und Markenrecht eine außergerichtliche Einigung zu erwirken. Der Abgemahnte gibt eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab und verpflichtet sich, zukünftig das ihm zur Last gelegte rechtsverletzende Handeln oder Verhalten zu unterlassen.

Gegenstand einer Abmahnung im Wettbewerbsrecht ist das Eingreifen bei Verstößen gegen den unlauteren Wettbewerb. Sie führt eine kurze Erläuterung des Sachverhaltes aus, bezeichnet den Verstoß und begründet diesen, gibt eine Aufforderung zur Unterlassung bezüglich des Verstoßes ab und verlangt die Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung. Bei Nichteinhaltung werden gerichtliche Schritte als nächste Instanz angedroht. Jedoch gibt die deutsche Rechtsprechung auf dem Gebiet der Abmahnung zahlreiche Möglichkeiten zum Missbrauch. Es erweckt sich gar der Eindruck, dass zu diesem inspiriert wird.
Abmahnkanzlei
In Deutschland entwickelt sich ein Trend, aus welchem sogenannte Abmahnkanzleien entspringen. Diese haben sich auf die Suche nach abmahnfähigen Verstößen im Internet spezialisiert. Und wo gesucht wird, wird in der Regel auch gefunden. Gerade auf dem Gebiet des Filesharings, des Tauschens im Internet von Musikdateien, Filmdateien und anderem über Tauschbörsen, gibt es zahlreiche Verstöße, die abmahnfähig sind. Die überwiegende Zahl der Abgemahnten sind sich des Ausmaßes und des Ernstes der Lage selten bewusst.

Eine von Abmahnkanzleien erhaltene Abmahnung fordert den Abgemahnten in der Regel auf, eine meist vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, die angefallenen Abmahngebühren zu begleichen, nicht selten auch verbunden mit der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen.
Anwaltskanzlei Bäcker
Die Rechtsanwaltskanzlei Bäcker, Rechtsanwalt Thomas Bäcker, Am Grünen Hang 9, 65594 Runkel-Dehrn vertritt Firmen, in deren Namen sie Abmahnungen aufgrund vermeintlich illegalen Filesharings ausspricht. Neben dem Unterzeichnen einer strafbewehrten Unterlassungserklärung werden die Abgemahnten dazu aufgefordert, einen Vergleichsbetrag zu zahlen. Im Gegenzug wird auf Schadenersatzansprüche und Begleichen der Rechtsanwaltskosten angeblich großzügig verzichtet.

Folgenden Inhalt weist eine Abmahnung von der Kanzlei Bäcker auf:
  1. Angabe über den zu vertretenden Rechteinhaber
  2. Vorwurf der massenhaften Verletzung der Rechte des Mandanten in Filesharingnetzwerken
  3. Benennung des genauen Zeitpunktes des angeblichen Verstoßes (Datum und Uhrzeit)
  4. Vorwurf, dass die bezeichnete Datei über den Internetanschluss des Abgemahnten der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde
  5. beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung mit Aufforderung zur Unterzeichnung und zum Zurücksenden
  6. Aufforderung zum Begleichen der Rechtsverfolgungskosten
  7. Vergleichsangebot mit konkreter Bezeichnung des geforderten Vergleichsbetrages, um die Streitigkeiten außergerichtlich beizulegen.
Wichtige Hinweise für den Abgemahnten

Eine zugestellte Abmahnung erfordert vom Empfänger in der Regel ein möglichst schnelles Reagieren auf das Abmahnschreiben und die darin aufgeführten Vorwürfe. Das sollte grundsätzlich beachtet werden. Ein Fristversäumnis kann sonst in jedem Fall zu Schwierigkeiten führen. Eine unbeachtete Abmahnung kann ein kostspieliges gerichtliches Verfahren nach sich ziehen, durch welches von der Gegenseite eine einstweilige Verfügung erwirkt wird.

Auf keinen Fall sollte eine solche zugestellte Unterlassungserklärung ungeprüft unterzeichnet werden, weil sonst
  • unter Umständen ein Schuldanerkenntnis erfolgt,
  • die Kosten der Gegenseite anerkannt werden,
  • der Abgemahnte mehr als 30 Jahre lang an die Erklärung zur Unterlassung rechtswirksam gebunden ist,
  • möglicherweise eine zu hohe Vertragsstrafe gezahlt werden muss.
Um solchen Nachteilen aus dem Weg zu gehen, sollte der Abgemahnte einen erfahrenen Rechtsanwalt aufsuchen und von ihm eine sogenannte modifizierte Unterlassungserklärung aufsetzen lassen. Diese ist so formuliert, dass sie bezüglich des Zugeständnisses speziell auf den vorliegenden Sachverhalt eingeht.

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