Soforthilfe bei Abmahnungen

Soforthilfe bei Abmahnung
Sie haben eine Abmahnung erhalten und benötigen Hilfe?
Unser Partner "Händlerschutz - Partner der Händler" stellt für anwaltinfos Leser eine Hilfehotline bereit.
Ablauf:
1. Senden Sie und Ihre Abmahnung zu. Klick hier
2. Rufen Sie den Händlerschutz dannach an unter 0180-5012777
0,14 €/Minute aus dem dt. Festnetz max. 0,42 €/Min aus dem Mobilfunknetz
Die Partner-Anwälte des Händlerschutzes werden Ihre Abmahnung kostenfrei prüfen und Ihnen hierbei helfen.
Abmahnung berechtigt?
Nicht jede Abmahnung ist berechtigt. Daher ist es wichtig, das ein Anwalt diese Abmahnung prüft. Dieser kann prüfen ob die Abmahnung berechtigt ist und vor allem ob die Abmahnkosten reduziert werden könnten.
Nicht jede Abmahnung ist berechtigt. Daher ist es wichtig, das ein Anwalt diese Abmahnung prüft. Dieser kann prüfen ob die Abmahnung berechtigt ist und vor allem ob die Abmahnkosten reduziert werden könnten.

Abmahnungen abwehren
Sie wollen sich vor teuren Abmahnungen schützen? Halten Sie Ihre Rechtstexte wie AGB&Co. stets aktuell. Hier erfahren Sie mehr dazu.
Abmahnung Rechtsanwaltskanzlei FAREDS
Eine Abmahnung stellt ein Instrument dar, mit dessen Hilfe gegen Verletzungen des Markenrechts, Patentrechts, Urheberrechts sowie des Wettbewerbsrechts aufgrund unlauteren Wettbewerbs rechtlich vorgegangen werden kann. Die durch die entsprechende Rechtsverletzung geschädigte Person kann rechtliche Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft, Kosten- und Schadenersatz gegen die Person, welche rechtsverletzend gehandelt hat, geltend machen. Dem Abgemahnten wird somit die Gelegenheit gegeben, die Streitigkeit außergerichtlich beizulegen. Durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verpflichtet er sich, sein rechtswidriges Verhalten oder Handeln in Zukunft zu unterlassen. Sollte sich der Betroffene nicht an die vereinbarten Klauseln halten, unterliegt er der Verpflichtung eine Vertragsstrafe zu zahlen, welche in der Regel mit weitaus höheren Kosten verbunden ist.
Von Bedeutung für das Reagieren auf eine Abmahnung ist für den Abgemahnten, dass er sich darüber bewusst ist, dass nicht jede Abmahnung aufgrund berechtigter Gründe vorgenommen wird. Immer wieder kommt es zu Fällen von Rechtsmissbrauch auf dem Gebiet der Abmahnung. Allerdings besteht für den Abgemahnten die Pflicht, fristgemäß auf die ihm zugestellte Abmahnung zu reagieren, irrelevant, ob die Abmahnung begründet ist oder nicht. Von einer überstürzten und unbedachten Abgabe einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung, sollte der Betroffene jedoch Abstand nehmen. In der Regel sind diese viel zu weitreichend gefasst. Daher empfiehlt es sich, einen erfahrenen Rechtsanwalt hinzuzuziehen, um den Nachteilen, die sich aus solch einer übereilten Abgabe der Unterlassungserklärung ergeben können, aus dem Weg zu gehen.
Damit eine Abmahnung rechtswirksam ist, unterliegt sie folgenden Voraussetzungen:
Von Bedeutung für das Reagieren auf eine Abmahnung ist für den Abgemahnten, dass er sich darüber bewusst ist, dass nicht jede Abmahnung aufgrund berechtigter Gründe vorgenommen wird. Immer wieder kommt es zu Fällen von Rechtsmissbrauch auf dem Gebiet der Abmahnung. Allerdings besteht für den Abgemahnten die Pflicht, fristgemäß auf die ihm zugestellte Abmahnung zu reagieren, irrelevant, ob die Abmahnung begründet ist oder nicht. Von einer überstürzten und unbedachten Abgabe einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung, sollte der Betroffene jedoch Abstand nehmen. In der Regel sind diese viel zu weitreichend gefasst. Daher empfiehlt es sich, einen erfahrenen Rechtsanwalt hinzuzuziehen, um den Nachteilen, die sich aus solch einer übereilten Abgabe der Unterlassungserklärung ergeben können, aus dem Weg zu gehen.
Damit eine Abmahnung rechtswirksam ist, unterliegt sie folgenden Voraussetzungen:
- genaue Bezeichnung der Rechtsverletzung, welche dem Abgemahnten vorgeworfen wird
- Rechtliche Würdigung mit Bezugnahme auf geltendes und angewendetes Recht hinsichtlich des begangenen Rechtsverstoßes
- Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
- Vorgabe einer Frist, in welcher der Abgemahnte auf das Abmahnschreiben reagieren muss (Achtung! Eine sehr kurz angesetzte Frist beeinträchtigt nicht die Wirksamkeit einer Abmahnung.)
- Androhung eines gerichtlichen Verfahrens, wenn bei abgelaufener Frist noch keine Reaktion des Abgemahnten auf das Abmahnschreiben erfolgt ist.
Abmahnkanzlei
Das Internet bietet eine Vielzahl an Möglichkeiten, unbeabsichtigt Rechtsverletzungen zu begehen. Diesen Umstand wiederum machen sich sogenannte Abmahnkanzleien für das Aussprechen von Abmahnungen zu Nutze. Häufig werden aufgrund angeblich begangenem Rechtsmissbrauch ungerechtfertigt Abmahnungen verschickt. Diese werden dann nicht ausgesprochen, um geltendes Recht einzuklagen, sondern hauptsächlich, um in kurzer Zeit viel Geld zu kassieren. Unerlaubte Massenabmahnungen, ausgesprochen im Namen von Mandanten dieser Abmahnkanzleien, werden zu Tausenden an ahnungslose Internetnutzer verschickt, die sich einer begangenen Rechtsverletzung oftmals gar nicht bewusst sind, häufig begründet daraus, dass sie gar keinen Rechtsverstoß begangen haben. Wird vom Gericht entschieden, dass es sich bei der ausgesprochenen Abmahnung um eine, im Rahmen von Massenabmahnungen versendete Abmahnung handelt, wird diese regelmäßig als nichtig erklärt.
Gründe für diese Massenabmahnungen bieten in der Praxis Rechtsverstöße auf dem Gebiet des Filesharings. Dieser illegale Up- und Download von Dateien stellt einen Verstoß gegen das geltende Markenrecht, das Urheberrecht, das Geschmacks- und Gebrauchsmusterrecht sowie gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb dar. Somit bringen sich viele Internetnutzer ständig in Gefahr, eine Abmahnung erteilt zu bekommen.
Die Feststellung, dass es sich bei der ausgesprochenen Abmahnung um eine missbräuchliche Massenabmahnung handelt, erfolgt aufgrund der Anwendbarkeit folgender bestehender Merkmale:
Gründe für diese Massenabmahnungen bieten in der Praxis Rechtsverstöße auf dem Gebiet des Filesharings. Dieser illegale Up- und Download von Dateien stellt einen Verstoß gegen das geltende Markenrecht, das Urheberrecht, das Geschmacks- und Gebrauchsmusterrecht sowie gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb dar. Somit bringen sich viele Internetnutzer ständig in Gefahr, eine Abmahnung erteilt zu bekommen.
Die Feststellung, dass es sich bei der ausgesprochenen Abmahnung um eine missbräuchliche Massenabmahnung handelt, erfolgt aufgrund der Anwendbarkeit folgender bestehender Merkmale:
- innerhalb kürzester Zeit werden massenhaft Abmahnungen durch eine Anwaltskanzlei im Namen eines Mandanten ausgesprochen
- die Bezeichnung des Rechtsverstoßes erfolgt nur sehr ungenau und allgemein
- die gewerbliche Tätigkeit des Abmahnenden ist nicht bzw. nur geringfügig gegeben
- die gestellten Forderungen und die vereinbarte Vertragsstrafe sind enorm hoch angesetzt
- die Abmahnung erfolgt aus banalen Gründen
- die angegebene Frist, in welcher der Abgemahnte reagieren muss, ist überaus kurz angesetzt
- der Abmahnende zeigt großes Interesse an einer Begleichung der geforderten Rechtsverfolgungskosten, jedoch nicht an einer Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung
- dem Abmahnschreiben ist keine Originalvollmacht beigelegt.
Rechtsanwaltskanzlei FAREDS
Die Rechtsanwaltskanzlei FAREDS aus Stuttgart vertritt Firmen, in deren Namen sie Abmahnungen aufgrund angeblich illegalem Up- und Download von Dateien, welche als urheberrechtlich geschützt angegeben werden. Durch die von der Rechtsanwaltskanzlei FAREDS ausgesprochene Abmahnung wird der Abgemahnte aufgefordert, eine vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, welche dem Abmahnschreiben beigefügt ist. Des Weiteren wird von der Gegenseite ein, als entgegenkommend ausgelegtes Vergleichsangebot unterbreitet, welches der Höhe nach vermeintlich großzügig unterhalb der angeblich bestehenden Forderungen beziffert ist. Als Begründung für die verschickte Abmahnung wird angeblich illegal betriebenes Filesharing, also unbefugter Up- und Download von urheberrechtlich geschützten Dateien aus dem Internet, angegeben. Weiterhin soll der Abgemahnte diese Dateien anderen Internetnutzern öffentlich zugänglich gemacht haben.
Folgenden Inhalt weist ein Abmahnschreiben der Rechtsanwaltskanzlei FAREDS aus Stuttgart auf:
Personen, welche von der Rechtsanwaltskanzlei FAREDS abgemahnt wurden, sollten auf keinen Fall kopflos und übereilt auf das Abmahnschreiben reagieren. Die beigefügte, strafbewehrte Unterlassungserklärung sollte erst unterzeichnet und abgegeben werden, nachdem sie durch einen erfahrenen Rechtsanwalt auf Rechtmäßigkeit überprüft und die weitere Vorgehensweise mit dem Abgemahnten besprochen wurde. Eine unüberlegt unterzeichnete Unterlassungserklärung kann eine Reihe von Nachteilen für den Abgemahnten nach sich ziehen. Wichtig ist in jedem Fall, innerhalb der gesetzten Frist auf das Abmahnschreiben zu reagieren, da sonst die abmahnende Seite die Möglichkeit hat, weitere rechtliche Schritte gegen den Abgemahnten einzuleiten und eine Klärung vor Gericht zu erwirken. Diese ist in der Regel mit erheblichen Mehrkosten für den Abgemahnten verbunden.
Gibt der Abgemahnte diese strafbewehrte Unterlassungserklärung der Abmahnkanzlei ohne vorherige Prüfung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt ab, so besteht für ihn die ständige Gefahr, gegen die darin enthaltenen Klauseln zu verstoßen, mit denen er sich durch seine Unterschrift einverstanden erklärt hat. Kommt es seitens des Abgemahnten zu einem wiederholten Rechtsverstoß, so kann eine erhebliche Vertragsstrafe die Folge sein. Ein kompetenter Rechtsanwalt kann hier Abhilfe schaffen, indem er eine, auf den speziellen Fall zugeschnittene, modifizierte Unterlassungserklärung für den Abgemahnten aufsetzt. Es sollte nicht vergessen werden, dass eine einmal abgegebene Unterlassungserklärung über einen Zeitraum von mehr als 30 Jahren rechtswirksam ist, auch, wenn sich zwischenzeitlich eine Gesetzesänderung ergeben sollte.
Folgenden Inhalt weist ein Abmahnschreiben der Rechtsanwaltskanzlei FAREDS aus Stuttgart auf:
- Benennung des Rechtsinhabers, welcher durch die Rechtsanwaltskanzlei FAREDS vertreten wird
- Datum und genaue Uhrzeit des angeblich begangenen Rechtsverstoßes werden dargelegt
- Aufforderung zur Unterlassung der Verbreitung der geschützten Datei
- Rechtliche Würdigung
- Feststellung der Adresse des Abgemahnten zu der ermittelten IP-Adresse aufgrund eines landgerichtlichen Beschlusses
- Aufführung der bestehenden Ansprüche:
- Anspruch auf Unterlassung
- Anspruch auf Erstattung der Rechtsverfolgungskosten
- Anspruch auf Schadenersatz - Aufforderung zur Abgabe der beigefügten Unterlassungserklärung
- es erfolgt das Unterbreiten eines angeblich großzügigen Vergleichsangebotes zur außergerichtlichen Einigung.
Personen, welche von der Rechtsanwaltskanzlei FAREDS abgemahnt wurden, sollten auf keinen Fall kopflos und übereilt auf das Abmahnschreiben reagieren. Die beigefügte, strafbewehrte Unterlassungserklärung sollte erst unterzeichnet und abgegeben werden, nachdem sie durch einen erfahrenen Rechtsanwalt auf Rechtmäßigkeit überprüft und die weitere Vorgehensweise mit dem Abgemahnten besprochen wurde. Eine unüberlegt unterzeichnete Unterlassungserklärung kann eine Reihe von Nachteilen für den Abgemahnten nach sich ziehen. Wichtig ist in jedem Fall, innerhalb der gesetzten Frist auf das Abmahnschreiben zu reagieren, da sonst die abmahnende Seite die Möglichkeit hat, weitere rechtliche Schritte gegen den Abgemahnten einzuleiten und eine Klärung vor Gericht zu erwirken. Diese ist in der Regel mit erheblichen Mehrkosten für den Abgemahnten verbunden.
Gibt der Abgemahnte diese strafbewehrte Unterlassungserklärung der Abmahnkanzlei ohne vorherige Prüfung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt ab, so besteht für ihn die ständige Gefahr, gegen die darin enthaltenen Klauseln zu verstoßen, mit denen er sich durch seine Unterschrift einverstanden erklärt hat. Kommt es seitens des Abgemahnten zu einem wiederholten Rechtsverstoß, so kann eine erhebliche Vertragsstrafe die Folge sein. Ein kompetenter Rechtsanwalt kann hier Abhilfe schaffen, indem er eine, auf den speziellen Fall zugeschnittene, modifizierte Unterlassungserklärung für den Abgemahnten aufsetzt. Es sollte nicht vergessen werden, dass eine einmal abgegebene Unterlassungserklärung über einen Zeitraum von mehr als 30 Jahren rechtswirksam ist, auch, wenn sich zwischenzeitlich eine Gesetzesänderung ergeben sollte.
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