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Soforthilfe bei Abmahnungen
Fragezeichen
Soforthilfe bei Abmahnung
Sie haben eine Abmahnung erhalten und benötigen Hilfe?
Unser Partner "Händlerschutz - Partner der Händler" stellt für anwaltinfos Leser eine Hilfehotline bereit.
Ablauf:
1. Senden Sie und Ihre Abmahnung zu. Klick hier

2. Rufen Sie den Händlerschutz dannach an unter 0180-5012777
0,14 €/Minute aus dem dt. Festnetz max. 0,42 €/Min aus dem Mobilfunknetz

Die Partner-Anwälte des Händlerschutzes werden Ihre Abmahnung kostenfrei prüfen und Ihnen hierbei helfen.
Abmahnung berechtigt?
Nicht jede Abmahnung ist berechtigt. Daher ist es wichtig, das ein Anwalt diese Abmahnung prüft. Dieser kann prüfen ob die Abmahnung berechtigt ist und vor allem ob die Abmahnkosten reduziert werden könnten.
Gavel
Abmahnungen abwehren
Sie wollen sich vor teuren Abmahnungen schützen? Halten Sie Ihre Rechtstexte wie AGB&Co. stets aktuell. Hier erfahren Sie mehr dazu.
Ein Service vom HÄNDLERSCHUTZ
Händlerschutz - der Partner der Händler
Abmahnung Kanzlei Bindhardt & Lenz
Unter einer Abmahnung versteht man eine rechtliche Möglichkeit, gegen Verstöße im Markenrecht, Patentrecht, Urheberrecht sowie innerhalb des Wettbewerbsrechts aufgrund unlauteren Wettbewerbs vorzugehen. Die durch die Rechtsverletzung geschädigte Person kann Rechtsansprüche auf Unterlassung, Auskunftserteilung, Kosten- und Schadenersatz geltend machen. Der Abgemahnte erhält die Gelegenheit einer außergerichtlichen Einigung, indem er eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgibt. In dieser verpflichtet er sich, sein rechtswidriges Verhalten oder Handeln in Zukunft zu unterlassen. Sollte er sich nicht an die Vereinbarungen halten, unterliegt er der Verpflichtung, eine meist teure Vertragsstrafe zu zahlen.

Nicht jeder Ausspruch einer Abmahnung erfolgt jedoch auch berechtigt. In der Praxis werden immer mehr Fälle von Rechtsmissbrauch im Bereich der Abmahnung bekannt. Unabhängig davon, ob die Erteilung einer Abmahnung berechtigt erfolgt oder nicht, steht der Abgemahnte grundsätzlich in der Pflicht, auf die ihm ausgesprochene Abmahnung in der von der Gegenseite vorgegebenen Frist zu reagieren. Von einer übereilten Unterzeichnung der vorformulierten Unterlassungserklärung, welche meist dem Abmahnschreiben beigefügt ist, sollte der Abgemahnte allerdings Abstand nehmen. In der Regel sind diese viel zu weitreichend und abstrakt formuliert. Im Falle einer Abmahnung sollte der Abgemahnte einen kompetenten Rechtsanwalt zur Beratung aufsuchen, da sich aus einem unüberlegten Handeln seitens des Abgemahnten schwerwiegende Nachteile ergeben können.

Damit eine Abmahnung wirksam ist, unterliegt sie folgenden Voraussetzungen:
  1. genaue Erläuterung des vorgeworfenen Rechtsverstoßes, durch welchen sich die Abmahnung begründet
  2. Rechtliche Würdigung mit Bezug auf geltendes und angewendetes Recht
  3. Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, durch welche sich der Abgemahnte verpflichtet, im Falle eines wiederholten Verstoßes, eine vereinbarte Vertragsstrafe zu zahlen
  4. Angabe einer Frist, innerhalb derer der Abgemahnte auf das Abmahnschreiben reagieren muss (Achtung! Auch eine sehr kurz bemessene Fristsetzung nimmt keinen Einfluss auf die Wirksamkeit einer Abmahnung.)
  5. Androhung, dass bei Fristversäumnis seitens des Abgemahnten von der Gegenseite ein gerichtliches Verfahren zur Klärung des Sachverhalts erwirkt werden kann, welches regelmäßig mit erheblich höheren Kosten für den Betroffenen verbunden ist.
Abmahnkanzlei
Gerade in der Internet-Branche ist ein erschreckender Trend zu verzeichnen. Abmahnungen werden nicht mehr nur erteilt, um geltendes Recht zu schützen, sondern um schnell gutes Geld zu verdienen. Massenabmahnungen, ausgesprochen von Abmahnkanzleien im Namen ihrer Mandanten, werden Tausenden ahnungslosen Internetnutzern ausgesprochen. Eine Abmahnkanzlei ist eben genau auf diese Art der Tätigkeit spezialisiert. Stellt ein Gericht nachweislich fest, dass im Rahmen eines Rechtsverstoßes massenhaft Abmahnungen verschickt wurden, so werden diese Abmahnschreiben in der Regel durch einen Rechtsmissbrauch für nichtig erklärt.

Ein häufiger Anlass für Massenabmahnungen stellt das Filesharing dar. Unerlaubter Up- und Download von Dateien verstößt gegen das Markenrecht, das Urheberrecht, das Geschmacks- und Gebrauchsmusterrecht sowie gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb. Somit bringen sich Internetnutzer in Gefahr, abgemahnt zu werden.

Eine Massenabmahnung, welche grundsätzlich einen Rechtsmissbrauch darstellt, lässt sich an folgenden Merkmalen ausmachen:
  • massenhaft Abmahnungen werden durch die Abmahnkanzlei innerhalb eines sehr kurzen Zeitraumes im Namen eines Mandanten ausgesprochen
  • die Benennung der Rechtsverletzung erfolgt nur sehr unklar und abstrakt
  • die gewerbliche Tätigkeit des Abmahnenden ist nicht gegeben bzw. nicht ins Gewicht fallend
  • die aufgestellten Forderungen und die bezeichnete Vertragsstrafe sind unangemessen hoch
  • der Grund für die Abmahnung stellt sich als banal heraus
  • die angegebene Frist ist extrem kurz bemessen
  • seitens des Abmahnenden besteht mehr Interesse an der Zahlung der geforderten Rechtsverfolgungskosten, als an der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung
  • dem Abmahnschreiben ist keine Originalvollmacht beigefügt.
Kanzlei Bindhardt & Lenz
Die Kanzlei Bindhardt & Lenz aus Linden vertritt Firmen aus der Musik- und Filmbranche, in deren Namen sie Abmahnungen an Personen verschickt, welche sich angeblich begangener Rechtsverstöße schuldig gemacht haben. Eine Abmahnung, welche durch die Kanzlei Bindhardt & Lenz ausgesprochen wird, enthält eine Aufforderung für den Abgemahnten, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Im gleichen Zusammenhang wird von der Gegenseite ein, als entgegenkommend dargelegtes Vergleichsangebot unterbreitet, welches in seiner Höhe großzügig unterhalb der angeblich bestehenden Forderung angesiedelt ist. Als angeblicher Grund für die Abmahnung wird illegales Filesharings, also unbefugter Up- und Download von Dateien aus dem Internet, im Rahmen sogenannter Internet-Tauschbörsen, angegeben. Des Weiteren soll sich der Abgemahnte des öffentlichen Zugänglichmachens schuldig gemacht haben, obwohl diese Dateien als urheberrechtlich geschützt bezeichnet werden.

Folgenden Inhalt weist ein Abmahnschreiben der Kanzlei Bindhardt & Lenz aus Linden auf:
  1. es wird „Bushido“ als Rechteinhaber benannt, welcher durch die Kanzlei Bindhardt & Lenz vertreten wird
  2. das Datum und die genaue Uhrzeit werden angegeben, zu welcher der Abgemahnte den Rechtsverstoß begangen haben soll
  3. Vorwurf einer begangenen Urheberrechtsverletzung im Internet durch angebliches, illegales Herunterladen einer Musikdatei
  4. es erfolgt eine Darlegung, dass der Mandant, welcher von Bindhardt & Lenz vertreten wird, alleiniger Inhaber der Rechte an der vom Abgemahnten verwendeten Musikdatei ist
  5. Aufführung der bestehenden Ansprüche:
    - Anspruch auf Unterlassung
    - Anspruch auf Auskunft
    - Anspruch auf Erstattung der Beweissicherungskosten
    - Anspruch auf Schadenersatz
  6. es erfolgt das Unterbreiten eines Angebotes zur einvernehmlichen Einigung, um eine außergerichtliche Klärung der Angelegenheit zu ermöglichen, unter Angabe eines Frist, bis zu welcher der Abgemahnte den entsprechenden Vergleichsbetrag auf das Konto der Kanzlei Bindhardt & Lenz anzuweisen hat.
Wichtige Hinweise für den Abgemahnten

Personen, welche von der Kanzlei Bindhardt & Lenz abgemahnt wurden, sollten keineswegs unüberlegt und kopflos auf das Abmahnschreiben reagieren und die beigefügte, strafbewehrte Unterlassungserklärung unterzeichnen, bevor nicht ein erfahrener Rechtsanwalt diese auf Rechtmäßigkeit geprüft hat. Ein zu Rate gezogener Rechtsanwalt wird das Abmahnschreiben eingehend kontrollieren und die weitere Vorgehensweise mit dem Abgemahnten durchsprechen. Eine übereilt abgegebene Unterlassungserklärung kann eine Reihe von Nachteilen für den Betroffenen nach sich ziehen. Unwichtig, ob berechtigt ausgesprochen oder nicht, auf eine Abmahnung ist fristgemäß zu reagieren. Andernfalls ist die Gegenseite berechtigt, weitere rechtliche Schritte einzuleiten und eine Verhandlung vor Gericht zu erwirken. Diese ist für den Abgemahnten in der Regel mit erheblichen Mehrkosten verbunden.

Das Abmahnschreiben der Kanzlei Bindhardt & Lenz enthält eine beigefügte Unterlassungserklärung, die viel zu weitreichend formuliert und zu allgemein gefasst ist. Unterzeichnet der Abgemahnte diese vorformulierte Unterlassungserklärung der Abmahnkanzlei ungeprüft, begibt er sich in Gefahr, die darin enthaltenen Klauseln, die er durch Unterzeichnung anerkennt, nicht einhalten zu können. Kommt es dann zu einer wiederholten Rechtsverletzung, kann eine erhebliche Vertragsstrafe anfallen, welche die Gegenseite einfordert. Um das zu verhindern, formuliert der erfahrene Rechtsanwalt des Abgemahnten eine modifizierte Unterlassungserklärung, welche sich speziell auf diesen vorliegenden Rechtsverstoß bezieht. Der Abgemahnte sollte sich zu jedem Zeitpunkt bewusst sein, dass eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, die einmal unterzeichnet und abgegeben Unterlassungserklärung ist, mehr als 30 Jahre lang wirksam ist, auch wenn zwischenzeitlich eine Gesetzesänderung vorgenommen werden sollte.

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