Soforthilfe bei Abmahnungen
Fragezeichen
Soforthilfe bei Abmahnung
Sie haben eine Abmahnung erhalten und benötigen Hilfe?
Unser Partner "Händlerschutz - Partner der Händler" stellt für anwaltinfos Leser eine Hilfehotline bereit.
Ablauf:
1. Senden Sie und Ihre Abmahnung zu. Klick hier

2. Rufen Sie den Händlerschutz dannach an unter 0180-5012777
0,14 €/Minute aus dem dt. Festnetz max. 0,42 €/Min aus dem Mobilfunknetz

Die Partner-Anwälte des Händlerschutzes werden Ihre Abmahnung kostenfrei prüfen und Ihnen hierbei helfen.
Abmahnung berechtigt?
Nicht jede Abmahnung ist berechtigt. Daher ist es wichtig, das ein Anwalt diese Abmahnung prüft. Dieser kann prüfen ob die Abmahnung berechtigt ist und vor allem ob die Abmahnkosten reduziert werden könnten.
Gavel
Abmahnungen abwehren
Sie wollen sich vor teuren Abmahnungen schützen? Halten Sie Ihre Rechtstexte wie AGB&Co. stets aktuell. Hier erfahren Sie mehr dazu.
Ein Service vom HÄNDLERSCHUTZ
Händlerschutz - der Partner der Händler
Abmahnung Impressum
Jeder gewerblich tätige Betreiber einer Webseite ist gesetzlich dazu verpflichtet, ein Impressum zu zu führen. Da hier Verstöße an der Tagesordnung stehen, finden hier regelrechte Massenabmahnungen statt. Das Telemediengesetz schreibt eine Impressumspflicht vor, damit jeder Nutzer der Internetseite sofort weiß, mit wem er es zu tun hat.

Zu beachten ist, dass nicht nur der Inhalt den Rechtsvorschriften entsprechen muss, sondern auch die vorgeschriebene Platzierung und die deutliche Kenntlichmachung. So muss ein Impressum in deutlicher Schrift gestaltet und leicht erkennbar sein. Es muss ebenso zwingend unmittelbar zu erreichen sein und permanent verfügbar halten.
Abmahngründe
Eine Abmahnung aufgrund eines fehlerhaften bzw. gänzlich fehlenden Impressums ist schnell erteilt. Die häufigsten Fehler finden sich in der Anzahl der Kontaktmöglichkeiten, bei unzulässigen Kürzungen des Vornamens, in veralteten Angaben im Impressum sowie durch fehlende Angaben zur Rechtsform.

Folgenden Inhalt muss das Impressum aufweisen, um einer Abmahnung entgegenzuwirken:
  1. Name des Seitenbetreibers
    - Unternehmensbezeichnung oder
    - Vor- und Nachname bei natürlichen Personen
  2. ladungsfähige Anschrift
    - Unternehmensbezeichnung mit vollständigen Angaben zur Anschrift
    - die Angabe eines Postfaches ist nicht ausreichend
  3. Angabe zur Rechtsform bei Unternehmen
    - wenn es sich nicht um einen Einzelunternehmer handelt
  4. Angaben zum Vertretungsberechtigten
    - es muss klar daraus hervorgehen, wer vertretungsberechtigt ist
  5. E-Mail-Adresse
    - eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme soll ermöglicht werden
  6. Angaben zu Handelsregister und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
    - sofern ein Eintrag im Handelsregister und eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer vorhanden sind, müssen diese zwingend mit angegeben werden.
Was ist zu tun?
Da der Abmahnende nach Ablauf der gesetzten Frist gerichtlich gegen den Abgemahnten vorgehen kann, sofern dieser nicht auf das Abmahnschreiben reagiert hat, sollte eine Abmahnung grundsätzlich angenommen werden und auch fristgerecht darauf reagiert werden. Betreiber eines Online-Shops sind verpflichtet, ständig erreichbar zu sein. Dennoch gilt in erster Linie, einen klaren Kopf zu behalten und nicht überstürzt zu reagieren. Das Hinzuziehen eines kompetenten Rechtsanwalts ist hilfreich bei der Frage, ob die Abmahnung überhaupt gerechtfertigt ist und ob die Forderungen der Gegenseite angebracht sind.

Dem Abgemahnten stehen mehrere Möglichkeiten des Handelns offen. So kann die Zahlung der geforderten Abmahngebühren vorgenommen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterzeichnet werden, welche jedoch im Vorfeld genau geprüft werden sollte. Eine einmal abgegeben Unterlassungserklärung ist 30 Jahre wirksam. Aus diesem Grund sollte sich der Abgemahnte klar darüber sein, ob die geforderten Angaben über diesen langen Zeitraum für ihn erfüllbar sind. Auch ohne Zahlung der Abmahngebühren kann eine Unterlassungserklärung unterzeichnet werden. Jedoch können hieraus weitere Kostenansprüche auf der Gegenseite entstehen, da eine Klärung des Sachverhalts dann vor Gericht erfolgt. Das Anstreben eines Vergleichs beider Seiten ist eine dritte Möglichkeit, um auf eine Abmahnung zu reagieren.

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