Soforthilfe bei Abmahnungen
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Soforthilfe bei Abmahnung
Sie haben eine Abmahnung erhalten und benötigen Hilfe?
Unser Partner "Händlerschutz - Partner der Händler" stellt für anwaltinfos Leser eine Hilfehotline bereit.
Ablauf:
1. Senden Sie und Ihre Abmahnung zu. Klick hier

2. Rufen Sie den Händlerschutz dannach an unter 0180-5012777
0,14 €/Minute aus dem dt. Festnetz max. 0,42 €/Min aus dem Mobilfunknetz

Die Partner-Anwälte des Händlerschutzes werden Ihre Abmahnung kostenfrei prüfen und Ihnen hierbei helfen.
Abmahnung berechtigt?
Nicht jede Abmahnung ist berechtigt. Daher ist es wichtig, das ein Anwalt diese Abmahnung prüft. Dieser kann prüfen ob die Abmahnung berechtigt ist und vor allem ob die Abmahnkosten reduziert werden könnten.
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Abmahnungen abwehren
Sie wollen sich vor teuren Abmahnungen schützen? Halten Sie Ihre Rechtstexte wie AGB&Co. stets aktuell. Hier erfahren Sie mehr dazu.
Ein Service vom HÄNDLERSCHUTZ
Händlerschutz - der Partner der Händler
Abmahnung Händlerbund Rechtsanwalt Arlt
Eine Abmahnung bildet ein rechtliches Instrument, einen Mitbewerber aufzufordern, ein bestimmtes rechtswidriges Verhalten bzw. Handeln zu unterlassen, durch welches die eigenen Rechte verletzt werden. Im Rahmen von Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht, das Urheberrecht und das Markenrecht stellt eine Abmahnung eine Möglichkeit dar, diese Streitigkeiten außergerichtlich zu klären.

Regelmäßig wird der Abgemahnte dazu aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Gleichzeitig verpflichtet er sich, künftig das ihm vorgeworfene rechtsverletzende Verhalten oder Handeln zu unterlassen. Der Abmahnende hat das Recht, gegen den Abgemahnten vor Gericht Klage zu erheben, sollte dieser den Forderungen des Abmahnschreibens nicht nachkommen.

Eine rechtswirksame Abmahnung unterliegt bestimmten Voraussetzungen:
  1. detaillierte Beschreibung des rechtswidrigen Handelns oder Verhaltens
    - der Abgemahnte muss aus dem Abmahnschreiben zweifelsfrei erkennen können, welche Rechtsverletzung ihm vorgeworfen wird
    - das Schreiben muss konkret formuliert sein und darf nicht zu weitreichend bzw. ungenau sein
  2. Rechtliche Würdigung
    - dem Abgemahnten müssen eindeutig die Rechtsfolgen seines Verhaltens bzw. Handelns aufgezeigt werden
  3. Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
    - der Abmahnende fordert den Abgemahnten auf, sein rechtswidriges Verhalten zu unterlassen, um seine eigenen Rechte zu schützen
    - regelmäßig enthält die Erklärung eine Klausel, die den Abgemahnten verpflichtet, eine Vertragsstrafe zu zahlen, sollte er sich nicht an die Vereinbarungen halten
  4. Fristsetzung zur Abgabe der Unterlassungserklärung
    - der Abgemahnte ist berechtigt, sehr kurz bemessene Fristen zu setzen
    - dadurch wird die Wirksamkeit der Abmahnung nicht beeinträchtigt
  5. Androhung gerichtlicher Schritte
    - aus dem Abmahnschreiben muss für den Abgemahnten hervorgehen, dass der Abmahnende gerichtliche Schritte einleiten wird, sollte die strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht zur genannten Frist abgegeben werden.
Der Zugang des Abmahnschreibens beim Abgemahnten muss nicht nachgewiesen werden. Für eine Rechtswirksamkeit muss die abmahnende Seite lediglich ein ordnungsgemäßes Absenden des Schreibens nachweisen. Die Abmahnung kann per E-Mail, Fax oder auf dem Postweg zugestellt werden. Die Notwendigkeit eines Einschreibens ist nicht gegeben, wird aber allgemein empfohlen. Grundsätzlich sollte der Abgemahnte nach Erhalt des Schreibens einen erfahrenen Rechtsanwalt aufsuchen und durch diesen die Forderungen der Gegenseite überprüfen lassen, bevor er auf die Abmahnung reagiert.
Abmahnkanzlei
Das Internet bietet zahlreiche Möglichkeiten für Rechtsverletzungen und so gehören Abmahnungen für Internetnutzer leider zum Alltag. Eine Vielzahl von Anwaltskanzleien hat sich mittlerweile darauf spezialisiert, Rechtsverletzungen im Internet aufzuspüren und abzumahnen. Die deutsche Rechtsprechung lässt durch unklare Formulierungen viele Hintertürchen offen. Verletzungen des Urheber-, Marken- und Namensrechts sind schnell erfolgt, ohne dass sich der Internetnutzer darüber bewusst ist.

Eine berechtigt erfolgte Abmahnung stellt eine ernst zu nehmende Lage dar, die keinesfalls auf die leichte Schulter genommen werden sollte. Allerdings muss der Abgemahnte auch nicht gleich den Kopf in den Sand stecken. Falsch wäre in jedem Fall zu denken, es werde sich schon alles von alleine klären. Ob berechtigt oder nicht, auf eine Abmahnung sollte grundsätzlich fristgerecht reagiert werden. Mittels einer regelmäßig beigefügten vorformulierten Unterlassungserklärung wird der Abgemahnte aufgefordert, sein rechtswidriges Verhalten bzw. Handeln zu unterlassen. Weiterhin wird er aufgefordert, eine entsprechende Abmahngebühr zu zahlen. In besonders schweren Fällen können gegen den Abgemahnten auch Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden.
Händlerbund Rechtsanwalt Andreas Arlt
Der am 3. Oktober 2008 gegründete Händlerbund e.V. ist nach eigenen Angaben der größte europäische Onlinehandelsverband. Bei der Mehrheit seiner Mitglieder handele es sich um kleine und mittlere Unternehmen, ein Drittel nehmen größere Kapitalgesellschaften ein. Auch ausländische Unternehmen würden durch den Händlerbund betreut, so aus Österreich, Spanien, Frankreich, Schweiz, Dänemark, Belgien, Großbritannien, den Niederlanden sowie aus Griechenland. Als Vorsitzender des Vereins sei Rechtsanwalt Andreas Arlt tätig. Der Händlerbund bietet seinen Mitgliedern bestimmte Leistungspakete an, wie eine Rechtstexterstellung für Internetpräsenzen, Shop-Prüfungen und auch einen AGB- und Inkasso-Service. Die Händlerbund Management AG übernehme hierbei die wirtschaftlichen Verbandsaktivitäten, wie Vermarktung und EDV-Aktivitäten.

Laut Internetberichten spricht der Händlerbund e.V. nun auch gegenüber seinen (ehemaligen) Mitgliedern Abmahnungen aus. Hintergrund seien die Weiterverwendungen von Rechts- bzw. Vertragstexten, speziell AGB und Datenschutzbestimmungen, durch Mitglieder auch nach Beendigung der Mitgliedschaft mit dem Händlerbund. Nach dem Erhalt einer Abmahnung durch die Rechtsanwaltskanzlei Arlt aus Leipzig ist es dringend empfohlen, einen erfahrenen Rechtsanwalt aufzusuchen, um unnötige Kosten und Risiken zu vermeiden. Rechtsanwalt Andreas Arlt ist selbst Vorstand der Händlerbund Management AG.

Folgenden Inhalt weist eine Abmahnung von der Kanzlei Andreas Arlt auf:
  1. Angabe zum Rechteinhaber, welcher durch die Kanzlei vertreten wird
  2. Hinweis auf die Rechtsverletzung, welche dem Abgemahnten vorgeworfen wird
  3. Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  4. Angabe eines bestehenden Schadenersatzanspruchs
  5. Aufforderung zur Erstattung der Rechtsanwaltskosten.
Wichtige Hinweise für den Abgemahnten

Keinesfalls sollte eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ungeprüft abgegeben werden. Hieraus können sich erhebliche Nachteile für die künftige Tätigkeit als Online-Händler und speziell für die Verwendung anderer Rechtstexte ergeben. Die Unterzeichnung der dem Abmahnschreiben beigefügten Original-Unterlassungserklärung kann als Schuldanerkenntnis ausgelegt werden. Im Nachhinein wird es dann fast unmöglich, sich gegen die Abmahnung durch den Händlerbund e.V. zu verteidigen.

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