Soforthilfe bei Abmahnungen
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Soforthilfe bei Abmahnung
Sie haben eine Abmahnung erhalten und benötigen Hilfe?
Unser Partner "Händlerschutz - Partner der Händler" stellt für anwaltinfos Leser eine Hilfehotline bereit.
Ablauf:
1. Senden Sie und Ihre Abmahnung zu. Klick hier

2. Rufen Sie den Händlerschutz dannach an unter 0180-5012777
0,14 €/Minute aus dem dt. Festnetz max. 0,42 €/Min aus dem Mobilfunknetz

Die Partner-Anwälte des Händlerschutzes werden Ihre Abmahnung kostenfrei prüfen und Ihnen hierbei helfen.
Abmahnung berechtigt?
Nicht jede Abmahnung ist berechtigt. Daher ist es wichtig, das ein Anwalt diese Abmahnung prüft. Dieser kann prüfen ob die Abmahnung berechtigt ist und vor allem ob die Abmahnkosten reduziert werden könnten.
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Abmahnungen abwehren
Sie wollen sich vor teuren Abmahnungen schützen? Halten Sie Ihre Rechtstexte wie AGB&Co. stets aktuell. Hier erfahren Sie mehr dazu.
Ein Service vom HÄNDLERSCHUTZ
Händlerschutz - der Partner der Händler
Abmahnung im Urheberrecht
Verletzungen gegen das Urheberrecht werden nicht selten abgemahnt und können Kosten von mehreren Tausend Euro nach sich ziehen. Zur Abmahnung führen Bilder und Texte, die ohne Berechtigung verwendet wurden. In aller Regel wird der Abgemahnte dazu aufgefordert, eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Durch das Urheberrecht geschützt sind neben Fotografien, Bildern und Texten auch Grafiken, Designs, Musik, Filme, Videos sowie Software. Einzig der Urheber ist berechtigt sein geschütztes Werk zu verwerten, es der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und es zu vervielfältigen.

Eine Urheberrechtsverletzung durch Unberechtigtes Nutzen von Bildern und Texten ist schnell entdeckt, wodurch Abmahnungen in diesen Bereichen besonders zahlreich erfolgen. Inhaber des Urheberrechts wenden sich regelmäßig an speziell darauf ausgerichtete Kanzleien, um sie mit der Kontrolle über Verstöße gegen das ihnen zugesprochene Urheberrecht zu beauftragen. Um hier einer Suche nach dem schnell verdienten Geld entgegenzuwirken, wurde die Höhe der Abmahnkosten im Urheberrecht nach oben hin begrenzt.
Besonderheiten
Mit einer Abmahnung will der Geschädigte dem Abgemahnten die Möglichkeit geben, außergerichtlich eine Unterlassung der Rechtsverletzung zu erklären. Eine Urheberrechtsverletzung führt jedoch auch zur Verpflichtung des Rechtsverletzenden, eine Zahlung von Schadenersatz vorzunehmen, welche aus dem Urheberrechtsgesetz hervorgeht. Daneben besteht ein sogenannter Auskunftsanspruch, durch welchen der Abmahnende vom Abgemahnten Auskünfte über die Bezugsquelle sowie das Ausmaß der bisherigen Nutzung des urheberrechtlich geschützten Materials einholen kann. Damit ein Foto urheberrechtlich geschützt ist, bedarf es keinen hohen Ansprüchen. Somit unterliegt alles, was nicht gerade bedenkenlos und ohne eine bestimmte Absicht fotografiert wurde, dem Urheberschutz.

Ohne Erlaubnis des Rechteinhabers führt jegliche entdeckte Vervielfältigung, Verbreitung oder Schaffung einer öffentlichen Zugänglichkeit zu einer Abmahnung. Ausschließlich der Inhaber der Urheberrechte ist berechtigt, sein Foto zu verwenden. Im Bereich einer Urheberrechtsverletzung handelt es sich in äußerst seltenen Fällen um eine ungerechtfertigte Abmahnung. Sollten Zweifel an einer Berechtigung bestehen, so wird dies alleinig durch eine Gerichtsverhandlung geklärt werden können. In der Regel wird das Urheberrecht demjenigen zugesprochen, der über ein höher auflösendes Bildmaterial verfügt, da bei der Verwendung im Internet eine Dezimierung der Bildauflösung vorgenommen wird, um die Größe der Datei herabzusetzen.
Was ist zu tun?
Eine Abmahnung im Urheberrecht sollte grundsätzlich nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Ruhe bewahren und besonnen Handeln ist dennoch der beste Weg, dieser zu begegnen. Rechtlicher Beistand sollte in jedem Fall eingeholt werden, um die Rechtmäßigkeit zu prüfen und auch festzustellen, ob die Forderungen angemessen sind, bevor der Online-Händler die meist beigefügte, strafbewehrte Unterlassungserklärung unterschreibt. Ein unbedachtes und zu schnelles Reagieren auf eine Abmahnung führt in der Regel nicht zu einem zufriedenstellenden Ergebnis auf der Seite des Abgemahnten.

Übermäßig Zeit sollte sich jedoch auch nicht gelassen werden, um auf eine Abmahnung zu reagieren. Von der abmahnenden Seite werden bestimmte Fristen gesetzt, die einzuhalten sind. Das Unterzeichnen der Unterlassungserklärung sollte dennoch erst erfolgen, wenn sie als rechtlich einwandfrei und angemessen durch einen Rechtsanwalt bewertet wurde. Zu beachten ist, dass eine Unterlassungserklärung eine Wirksamkeit von 30 Jahren hat. Umso bedeutender ist eine genaue Überprüfung der darin enthaltenen Forderungen. Eine der Abmahnung beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung enthält häufig ungenaue Angaben, sind von unangemessenem Umfang und verpflichten zu einem Verhalten, was kaum realisiert werden kann.

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