Cookie Consent by PrivacyPolicies.com
Soforthilfe bei Abmahnungen
Fragezeichen
Soforthilfe bei Abmahnung
Sie haben eine Abmahnung erhalten und benötigen Hilfe?
Unser Partner "Händlerschutz - Partner der Händler" stellt für anwaltinfos Leser eine Hilfehotline bereit.
Ablauf:
1. Senden Sie und Ihre Abmahnung zu. Klick hier

2. Rufen Sie den Händlerschutz dannach an unter 0180-5012777
0,14 €/Minute aus dem dt. Festnetz max. 0,42 €/Min aus dem Mobilfunknetz

Die Partner-Anwälte des Händlerschutzes werden Ihre Abmahnung kostenfrei prüfen und Ihnen hierbei helfen.
Abmahnung berechtigt?
Nicht jede Abmahnung ist berechtigt. Daher ist es wichtig, das ein Anwalt diese Abmahnung prüft. Dieser kann prüfen ob die Abmahnung berechtigt ist und vor allem ob die Abmahnkosten reduziert werden könnten.
Gavel
Abmahnungen abwehren
Sie wollen sich vor teuren Abmahnungen schützen? Halten Sie Ihre Rechtstexte wie AGB&Co. stets aktuell. Hier erfahren Sie mehr dazu.
Ein Service vom HÄNDLERSCHUTZ
Händlerschutz - der Partner der Händler
Abmahnung Rechtsanwälte Lampmann, Behn & Rosenbaum
Bei einer Abmahnung handelt es sich um ein rechtliches Instrument, um vor Verstößen gegen das Markenrecht, das Patentrecht, das Urheberrecht sowie vor unlauterem Wettbewerb zu schützen. Durch sie werden bestehende Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft und auch Schadenersatz außergerichtlich geltend gemacht. Der Abgemahnte erhält die Möglichkeit zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, durch welche er verpflichtet wird, sein rechtswidriges Verhalten oder Handeln zukünftig zu unterlassen. Bei Zuwiderhandeln muss der Abgemahnte mit der Zahlung einer hohen Vertragsstrafe rechnen. Es kommt jedoch auch zur ungerechtfertigten Zusendung einer Abmahnung. Vermehrt werden in der heutigen Praxis Fälle von Rechtsmissbrauch bezüglich einer Abmahnung bekannt.

Nebensächlich, ob die Erteilung einer Abmahnung berechtigt erfolgte oder nicht, muss der Abgemahnte, in der von der Gegenseite angegebenen Frist, auf die Abmahnung reagieren. Von einer übereilten Unterzeichnung der meist vorformulierten Unterlassungserklärung sollte der Abgemahnte Abstand nehmen. Häufig sind diese dem anwaltlichen Abmahnschreiben beigefügt und viel zu weitreichend formuliert. Grundsätzlich ist es anzuraten, einen erfahrenen Rechtsanwalt zur Beratung hinzuzuziehen, da sich aus einem unüberlegten Handeln seitens des Abgemahnten schwerwiegende Nachteile ergeben können.

Folgende Voraussetzungen muss eine wirksame Abmahnung erfüllen:
  1. detaillierte Bezeichnung des begangenen Rechtsverstoßes, aus welchem der Abgemahnte erkennen kann, welches Vergehen ihm zur Last gelegt wird
  2. Rechtliche Würdigung mit Berufung auf die geltende und angewendete Rechtsvorschrift
  3. Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, durch welche sich der Abgemahnte verpflichtet, im Falle eines wiederholten Verstoßes, die angesetzte Vertragsstrafe zu zahlen
  4. Fristsetzung, innerhalb welcher der Abgemahnte auf das Abmahnschreiben reagieren muss (Achtung! Auch eine sehr kurz bemessene Fristsetzung nimmt keinen Einfluss auf die Wirksamkeit einer Abmahnung.)
  5. Androhung, dass bei Fristversäumnis seitens des Abgemahnten von der Gegenseite ein gerichtliches Verfahren zur Klärung des Sachverhalts erwirkt wird, welches mit erheblich höheren Kosten für den Betroffenen verbunden wäre.
Abmahnkanzlei
In der Internet-Branche ist ein beunruhigender Negativtrend zu beobachten. Abmahnungen werden dazu genutzt, um auf einfache Art und Weise schnelles und gutes Geld zu verdienen. Sogenannte Massenabmahnungen, ausgesprochen von Abmahnkanzleien im Namen ihrer Mandanten, überrollen Tausende Internetnutzer. Diese dienen in der Regel nicht dem Zweck, begangene Rechtsverstöße abzumahnen, sondern dem massenhaften Abkassieren unbeholfener User. Jene Abmahnkanzleien haben sich eben genau auf dieses Thema spezialisiert. Wird von einem Gericht im Rahmen einer Abmahnung das weitere missbräuchliche, massenhafte Aussprechen von Abmahnungen festgestellt, so kommt es in der Regel zu einer Nichtigkeitserklärung dieser Abmahnschreiben.

Einen typischen Grund für Massenabmahnungen stellt das illegale Filesharing dar. Hierbei handelt es sich um unerlaubte Up- und Downloads von Dateien, durch welche die Internetnutzer gegen das Markenrecht, das Urheberrecht, das Geschmacks- und Gebrauchsmusterrecht sowie gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb verstoßen und sich so in Gefahr begeben, abgemahnt zu werden.

Ob es sich bei einer Abmahnung um solch eine rechtsmissbräuchliche Massenabmahnung handelt, lässt sich an ganz bestimmten Merkmalen feststellen:
  • die Anwaltskanzlei spricht kurz hintereinander massenhaft Abmahnungen im Namen ihres Mandanten aus
  • die Rechtsverletzung selbst wird nur sehr ungenau und abstrakt definiert
  • der Abmahnende geht keiner bzw. nur geringfügig einer gewerblichen Tätigkeit nach
  • die angegebenen Forderungen sowie angesetzte Vertragsstrafe sind unangemessen hoch
  • der Grund für die Abmahnung stellt sich als Bagatelle heraus
  • die angegebene Frist ist enorm kurz bemessen
  • der Abmahnende legt mehr Wert auf die Zahlung der geforderten Rechtsverfolgungskosten, als auf die Abgabe der strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung
  • das Abmahnschreiben enthält keine Originalvollmacht.
Rechtsanwälte Lampmann, Behn & Rosenbaum
Die Rechtsanwälte Lampmann, Behn & Rosenbaum vertreten Firmen, in deren Namen sie Abmahnungen an Personen verschicken, welche sich angeblich begangener Rechtsverstöße schuldig gemacht haben. Die Abmahnungen, welche durch die Rechtsanwälte Lampmann, Behn & Rosenbaum ausgesprochen werden, fordern die Abgemahnten auf, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Im gleichen Zusammenhang wird von der Gegenseite ein, als großzügig dargestelltes Vergleichsangebot unterbreitet, welches in seiner Höhe unterhalb der angeblich bestehenden Forderung angesiedelt ist. Die Abmahnung erfolgt aufgrund illegalen Filesharings, also unbefugtem Up- und Download von Dateien aus dem Internet im Rahmen sogenannter Internet-Tauschbörsen. Weiterhin soll der Abgemahnte diese Dateien, obwohl sie als urheberrechtlich geschützt bezeichnet werden, öffentlich zugänglich gemacht haben.

Folgenden Inhalt weist ein Abmahnschreiben der Rechtsanwälte Lampmann, Behn & Rosenbaum auf:
  1. Benennung des Rechteinhabers, welcher durch die Rechtsanwälte Lampmann, Behn & Rosenbaum vertreten wird
  2. Vorwurf einer begangenen Urheberrechtsverletzung im Internet durch angebliches, illegales Herunterladen eines Filmwerkes
  3. Angabe des Datums und der genauen Uhrzeit der vorgeworfenen Rechtsverletzung
  4. Erklärung, dass ein zivilrechtliches Verfahren auf Auskunft gegen den Internetprovider des Abgemahnten erfolgt ist und das zuständige Landgericht eine Rechtsverletzung für gegeben ansieht
  5. Aufführung der bestehenden Ansprüche:
    - Anspruch auf Unterlassung
    - Anspruch auf Kostenerstattung
    - Anspruch auf Schadenersatz
  6. Unterbreiten eines Vergleichsangebotes, um die Angelegenheit außergerichtlich zu klären.
Wichtige Hinweise für den Abgemahnten

Personen, welche von den Rechtsanwälten Lampmann, Behn & Rosenbaum eine Abmahnung erhalten haben, sollten keinesfalls übereilt handeln und die beigefügte, strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne Prüfung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt unterzeichnen. Der beauftragte Rechtsanwalt wird das Abmahnschreiben eingehend auf Rechtmäßigkeit prüfen und ein weiteres Vorgehen mit dem Abgemahnten besprechen. Andernfalls können sich eine Reihe von Nachteilen für den Betroffenen ergeben. Wichtig ist es in jedem Fall, fristgemäß auf die Abmahnung zu reagieren, um weitere rechtliche Schritte der abmahnenden Seite zu vermeiden. Diese ist andernfalls berechtigt, eine Klage vor Gericht zu erwirken, welche in der Regel mit erheblichen Mehrkosten für den Abgemahnten verbunden ist.

Die dem Abmahnschreiben beigefügte Unterlassungserklärung der Rechtsanwälte Lampmann, Behn & Rosenbaum ist, wie erwartet, viel zu weitreichend formuliert und zu allgemein verfasst. Dadurch besteht für den Abgemahnten die Gefahr, die darin enthaltenen Klauseln, mit welchen er sich durch eine Unterzeichnung einverstanden erklärt, nicht einhalten zu können. Ein wiederholter Verstoß kann somit zu einer erheblichen Vertragsstrafe führen, die dann von der Gegenseite eingefordert wird. Um das zu vermeiden, setzt der kompetenter Rechtsanwalt des Abgemahnten eine modifizierte Unterlassungserklärung auf, welche sich speziell auf diesen vorliegenden Sachverhalt bezieht. Es sollte dem Abgemahnten bewusst sein, dass eine einmal anerkannte und unterzeichnete Unterlassungserklärung, unabhängig von zwischenzeitlichen Gesetzesänderungen, länger als 30 Jahre Gültigkeit besitzt.

Unerfreuliche Post erhalten?

Bitte haben Sie einen Augenblick Geduld.

Daten werden verarbeitet