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Soforthilfe bei Abmahnungen
Fragezeichen
Soforthilfe bei Abmahnung
Sie haben eine Abmahnung erhalten und benötigen Hilfe?
Unser Partner "Händlerschutz - Partner der Händler" stellt für anwaltinfos Leser eine Hilfehotline bereit.
Ablauf:
1. Senden Sie und Ihre Abmahnung zu. Klick hier

2. Rufen Sie den Händlerschutz dannach an unter 0180-5012777
0,14 €/Minute aus dem dt. Festnetz max. 0,42 €/Min aus dem Mobilfunknetz

Die Partner-Anwälte des Händlerschutzes werden Ihre Abmahnung kostenfrei prüfen und Ihnen hierbei helfen.
Abmahnung berechtigt?
Nicht jede Abmahnung ist berechtigt. Daher ist es wichtig, das ein Anwalt diese Abmahnung prüft. Dieser kann prüfen ob die Abmahnung berechtigt ist und vor allem ob die Abmahnkosten reduziert werden könnten.
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Abmahnungen abwehren
Sie wollen sich vor teuren Abmahnungen schützen? Halten Sie Ihre Rechtstexte wie AGB&Co. stets aktuell. Hier erfahren Sie mehr dazu.
Ein Service vom HÄNDLERSCHUTZ
Händlerschutz - der Partner der Händler
Abmahnung Rechtsanwaltskanzlei Lihl
Aufgrund einer Abmahnung wird eine Person aufgefordert, ihr rechtswidriges Verhalten oder Handeln zu unterlassen. In einem anwaltlichen Abmahnschreiben wird die Rechtsverletzung genau bezeichnet und vom Verletzer der Rechte verlangt, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, verbunden mit der Verpflichtung zur Zahlung einer Vertragsstrafe, abzugeben. In der Regel sind weiterhin Abmahngebühren zu zahlen und es kommt auch, je nach Art des Verstoßes, zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen.

Abmahnungen erfolgen bei Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht, das Urheberrecht, das Markenrecht sowie auch das Geschmacks- und Gebrauchsmusterrecht. Werden Rechte auf diesen Gebieten verletzt, ist dieses Fehlverhalten abmahnfähig. Jedoch liegt nicht bei jedem Handeln oder Verhalten eine Rechtsverletzung vor.

Eine Abmahnung ist unter folgenden Voraussetzungen rechtswirksam:
  1. genaue Bezeichnung des rechtswidrigen Verhaltens bzw. Handelns, aufgrund dessen eine Abmahnung ausgesprochen wird
    - aus dem Abmahnschreiben muss die Art der Rechtsverletzung eindeutig hervorgehen
  2. Rechtliche Würdigung
    - für den Abgemahnten muss erkennbar sein, welche Rechtsverletzung er begangen hat
  3. Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
    - in der Regel ist dem Abmahnschreiben eine vorformulierte, strafbewehrte Unterlassungserklärung beigefügt
    - der Abgemahnte wird aufgefordert, diese zu unterzeichnen
    - sie enthält regelmäßig eine Klausel mit einem Vertragsstrafeversprechen
  4. Fristsetzung
    - die im Abmahnschreiben angegebene Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung sowie zur Zahlung der Abmahngebühren und gegebenenfalls der Schadenersatzforderung sollte unbedingt eingehalten werden, um ein gerichtliches Verfahren zu verhindern
    - eine kurze Fristsetzung, welche für eine Abmahnung üblich ist, beeinträchtigt nicht die Wirksamkeit der Abmahnung
  5. Androhung gerichtlicher Schritte
    - für den Abgemahnten muss ersichtlich sein, dass bei Verstreichen der angegebenen Frist von der Gegenseite ein Gerichtsverfahren zur Klärung des Sachverhalts erwirkt wird, wenn der Abgemahnte bis dahin nicht auf die Abmahnung reagiert hat.
Eine Abmahnung ist auch dann wirksam, wenn der Abgemahnte behauptet, zu keinem Zeitpunkt von dieser in Kenntnis gesetzt worden zu sein. Lediglich die abmahnende Anwaltskanzlei muss eine ordnungsgemäße Zusendung des Abmahnschreibens nachweisen. Dieses kann über den Postweg zugestellt werden, aber auch per Fax oder E-Mail an den Empfänger weitergeleitet werden. Die sicherste Art der Zustellung ist jedoch das Einschreiben mit Rückschein. Hierbei besteht für den Abmahnenden eine problemlose Bestätigung seines ordnungsgemäßen Handelns.
Abmahnkanzlei
Die derzeit noch undurchsichtige Rechtsprechung auf dem Gebiet der Abmahnungen im Internet nutzen bestimmte Anwälte für sich. Durch Massenabmahnungen hofft man, an schnell verdientes Geld zu gelangen. Dabei wird der eigentliche Gegenstand einer Abmahnung, nämlich den Schutz vor unlauterem Wettbewerb bzw. materiellen Rechtsverletzungen, in den Hintergrund gerückt. Jedoch gibt gerade das Internet zahllose Möglichkeiten, eine Rechtsverletzung zu begehen. In vielen Fällen sind dich die Verletzer dessen nicht einmal bewusst. Umso erstaunter sind sie dann, wenn ihnen eine Abmahnung zugestellt wird.

Das sogenannte Filesharing, also der Up- und Download von Musikdateien, Filmen und Ähnlichem, bildet für Abmahnkanzleien eine weitreichende Möglichkeit, Massenabmahnungen an Internetnutzer zu verschicken. Indizien für eine rechtsmissbräuchliche Massenabmahnung können sein:
  • das Aussprechen zahlreicher Abmahnungen innerhalb eines sehr kurzen Zeitraums
  • allgemeine Formulierung mit nur abstrakter Bezeichnung des Verstoßes
  • die gewerbliche Tätigkeit des Abmahnenden ist nicht gegeben bzw. als eher gering einzuschätzen
  • Gebühren und Streitwert sind weit überzogen
  • angesetzte Vertragsstrafe ist zu hoch
  • Abmahngrund stellt eine Bagatelle dar
  • Frist wird extrem kurz angesetzt
  • der Abmahne legt mehr Wert auf eine Zahlung der Rechtsverfolgungskosten, wobei die Abgabe der Unterlassungserklärung in den Hintergrund rückt
  • eine Originalvollmacht ist dem Abmahnschreiben nicht beigefügt.
Ob es sich bei der zugestellten Abmahnung um einen Fall von Massenabmahnung handelt, sollte vom Gesamteindruck der Abmahnung abhängig gemacht werden. Es muss nicht sein, dass eine solche vorliegt, nur weil im gleichen Zusammenhang mehrere Abmahnungen ausgesprochen wurden. Die Rechtsprechung ist in diesem Zusammenhang recht zurückhaltend mit einem Urteil. Das sollte jeder Person bewusst sein, welche von einer Abmahnung betroffen ist. Kompetente Hilfe bieten hier erfahrene Rechtsanwälte, die eine Überprüfung der Abmahnung auf Rechtmäßigkeit vornehmen.
Rechtsanwaltskanzlei Lihl
Die Rechtsanwaltskanzlei Lihl aus Postbauer vertritt Firmen, in deren Namen sie Abmahnungen gegenüber Internetnutzern ausspricht, welche angeblich rechtswidrig gehandelt haben. Die Abmahnungen, welche durch die Rechtsanwaltskanzlei Lihl verschickt werden, enthalten eine Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, in Verbindung mit einem Vergleichsangebot, welches großzügig und geringer angegeben wird, als die Summe aus eigentlicher Abmahngebühren und der angeblich berechtigten Schadenersatzforderung. Vorgeworfen wird dem Abgemahnten illegales Filesharing. Der Abgemahnte soll rechtswidrig Up- und Downloads durchgeführt und diese urheberrechtlich geschützten Dateien der Öffentlichkeit zugänglich gemacht haben.

Folgenden Inhalt weist eine Abmahnung von der Rechtsanwaltskanzlei Lihl auf:
  1. Bezeichnung des Rechteinhabers als Mandant der Rechtsanwaltskanzlei Lihl
  2. Begründung für die angebliche Berechtigung zur Abmahnung
  3. Angabe, dass die Mandantin alleinige Inhaberin der Nutzungs- und Verwertungsrechte am bezeichneten Werk ist, welche angeblich durch illegalen Up- und Download verletzt wurden
  4. Angabe von Datum und genauer Uhrzeit, zu welchem der angebliche Verstoß stattgefunden haben soll
  5. Behauptung, dass der Internetprovider des Abgemahnten aufgrund eines gerichtlichen Auskunftsverfahrens durch eine gerichtliche Gestattungsordnung die Adresse des Inhabers der IP-Adresse mitgeteilt hat
  6. Vorwurf, dass das bezeichnete Werk durch den Abgemahnten öffentlich zugänglich gemacht wurde
  7. Vornahme der rechtlichen Würdigung
  8. vorformulierte Unterlassungserklärung mit Aufforderung zur kurzfristigen Unterzeichnung und Abgabe
  9. Auflistung der Rechtsverfolgungskosten und des Schadenersatzanspruches
  10. Vergleichsangebot, um zu einer außergerichtlichen Einigung zu kommen, verbunden mit der Aufforderung zur Abgabe der Unterlassungserklärung sowie zur Begleichung des geforderten Vergleichsbetrages.
Wichtige Hinweise für den Abgemahnten

Personen, welche von der Rechtsanwaltskanzlei Lihl aus Postbauer eine Abmahnung erhalten haben, sollten keinesfalls überstürzt handeln und die beigefügte Unterlassungserklärung ungeprüft unterzeichnen. Daraus ergeben sich in der Regel unwiderrufliche Nachteile für den Abgemahnten. Durch Abgabe der vorformulierten Unterlassungserklärung erkennt der Abgemahnte seine Schuld und die Forderungen der Gegenseite an. Weiterhin ist er über einen Zeitraum von weit mehr als 30 Jahren an die Erklärung gebunden, auch wenn sich hier eine Gesetzesänderung ergeben sollte. Auch sind die, aus einer Verletzung der Klauseln der Unterlassungserklärung resultierenden Vertragsstrafen regelmäßig viel zu hoch angesetzt und bezüglich des Sachverhalts völlig unangemessen.

Eine vorformulierte Unterlassungserklärung der Rechtsanwaltskanzlei Lihl ist viel zu weitreichend ausgelegt. Dem Abgemahnten ist es daher kaum möglich, sich an die vereinbarten Vertragsklauseln zu halten und das Zahlen einer Vertragsstrafe vorprogrammiert. Ein erfahrener Rechtsanwalt kann hier zu einem Ergebnis verhelfen, welches für den Abgemahnten günstiger ausfällt. Eine auf den speziellen Sachverhalt formulierte Unterlassungserklärung durch den Rechtsanwalt des Abgemahnten, schafft eine Möglichkeit, sich auch zukünftig an die Vereinbarung zur Unterlassung des bezeichneten, rechtswidrigen Handelns zu halten.

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