Soforthilfe bei Abmahnungen
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Soforthilfe bei Abmahnung
Sie haben eine Abmahnung erhalten und benötigen Hilfe?
Unser Partner "Händlerschutz - Partner der Händler" stellt für anwaltinfos Leser eine Hilfehotline bereit.
Ablauf:
1. Senden Sie und Ihre Abmahnung zu. Klick hier

2. Rufen Sie den Händlerschutz dannach an unter 0180-5012777
0,14 €/Minute aus dem dt. Festnetz max. 0,42 €/Min aus dem Mobilfunknetz

Die Partner-Anwälte des Händlerschutzes werden Ihre Abmahnung kostenfrei prüfen und Ihnen hierbei helfen.
Abmahnung berechtigt?
Nicht jede Abmahnung ist berechtigt. Daher ist es wichtig, das ein Anwalt diese Abmahnung prüft. Dieser kann prüfen ob die Abmahnung berechtigt ist und vor allem ob die Abmahnkosten reduziert werden könnten.
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Abmahnungen abwehren
Sie wollen sich vor teuren Abmahnungen schützen? Halten Sie Ihre Rechtstexte wie AGB&Co. stets aktuell. Hier erfahren Sie mehr dazu.
Ein Service vom HÄNDLERSCHUTZ
Händlerschutz - der Partner der Händler
Abmahnung Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer
Eine Abmahnung bildet ein rechtliches Instrument, gegen Verletzungen des Markenrechts, Patentrechts, Urheberrechts sowie des Wettbewerbsrechts aufgrund unlauteren Wettbewerbs vorzugehen. Die Person, welche durch den Rechtsverstoß geschädigt wurde, kann rechtliche Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft, Kosten- und Schadenersatz gegen die Person, welche die Rechtsverletzung begangen hat, geltend machen. Der Abgemahnten erhält die Gelegenheit zu einer einvernehmlichen Einigung. Für ihn besteht die Möglichkeit, eine sogenannte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, durch welche er sich verpflichtet, sein rechtswidriges Verhalten oder Handeln zukünftig zu unterlassen. Sollte sich der Abgemahnte nicht an die Vereinbarungen halten, unterliegt er der Verpflichtung, eine Vertragsstrafe zu zahlen, welche mit weitaus höheren Kosten verbunden ist.

Wichtig zu wissen ist jedoch, dass nicht jede Abmahnung aufgrund berechtigter Gründe vorgenommen wird. Immer wieder kommt es zu Fällen von Rechtsmissbrauch auf dem Gebiet der Abmahnung. Unwichtig, ob die Abmahnung begründet ist oder nicht, der Abgemahnte muss zwingend auf die ihm ausgesprochene Abmahnung in der von der Gegenseite vorgegebenen Frist reagieren. Von einer vorschnellen und unbedachten Abgabe einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung, welche meist dem Abmahnschreiben der abmahnenden Rechtsanwaltskanzlei beigefügt ist, sollte der Betroffene auf jeden Fall absehen. In der Regel sind diese viel zu weitreichend und ungenau gefasst. Ratsam ist es für den Abgemahnten, einen kompetenten Rechtsanwalt um Rat zu bitten, da ein übereiltes und unbedachtes Handeln, seitens des Abgemahnten, mit großen Nachteilen verbunden sein kann.

Damit eine Abmahnung rechtswirksam ist, unterliegt sie folgenden Voraussetzungen:
  1. genaue Angabe zum Rechtsverstoß, welcher dem Abgemahnten vorgeworfen wird
  2. Rechtliche Würdigung mit Bezug auf geltendes und angewendetes Recht hinsichtlich der begangenen Rechtsverletzung
  3. Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  4. Angabe einer Frist, in welcher der Abgemahnte auf das Abmahnschreiben reagieren muss (Achtung! Eine sehr kurz angesetzte Frist beeinträchtigt die Wirksamkeit einer Abmahnung nicht.)
  5. Androhung eines gerichtlichen Verfahrens, wenn bei abgelaufener Frist noch keine Reaktion des Abgemahnten auf das Abmahnschreiben erfolgt ist.
Abmahnkanzlei
Das Internet bietet zahlreiche Möglichkeiten, unbewusst Rechtsverletzungen zu begehen. Diesen Umstand wiederum nutzen sogenannte Abmahnkanzleien für das Aussprechen von Abmahnungen, welche häufig aufgrund von Rechtsmissbrauch ungerechtfertigt verschickt werden. Diese werden dann nicht mehr nur ausgesprochen, um geltendes Recht einzuklagen, sondern in erster Linie, um in einer relativ kurzen Zeitspanne richtig gut Geld zu kassieren. Sogenannte Massenabmahnungen, ausgesprochen im Namen von Mandanten dieser Abmahnkanzleien, machen sich zu Tausenden auf den Weg zu Internetnutzen, die sich einer begangenen Rechtsverletzung oft nicht wirklich bewusst sind, häufig begründet daraus, dass sie keinen Rechtsverstoß begangen haben. Eine Abmahnkanzlei ist eine auf diese Art der Tätigkeit spezialisierte Anwaltskanzlei. Ein gerichtliches Urteil, dass eine ausgesprochene Abmahnung im Rahmen von Massenabmahnungen durch die entsprechende Kanzlei verschickt wurde, erklärt ein Abmahnschreiben aufgrund eines Rechtsmissbrauches für nichtig.

Zahlreiche Anlässe für Massenabmahnungen bilden Rechtsverletzungen auf dem Gebiet des Filesharings. Dieser illegale Up- und Download von Dateien stellt einen Verstoß gegen das geltende Markenrecht, das Urheberrecht, das Geschmacks- und Gebrauchsmusterrecht sowie gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb dar. Somit bringen sich Internetnutzer ständig in Gefahr, eine Abmahnung ausgesprochen zu bekommen.

Die Feststellung, dass es sich bei der ausgesprochenen Abmahnung um eine missbräuchliche Massenabmahnung handelt, erfolgt aufgrund der Anwendbarkeit folgender Merkmale:
  • das Aussprechen einer Abmahnung durch die Abmahnkanzlei erfolgt innerhalb eines sehr kurzen Zeitraumes verbunden mit zahlreichen weiteren Abmahnungen im Namen eines Mandanten
  • die Erklärung des Rechtsverstoßes erfolgt nur sehr umschrieben und allgemein
  • die gewerbliche Tätigkeit des Abmahnenden ist nicht gegeben bzw. nur als gering einzustufen
  • die gestellten Forderungen und die angegebene Vertragsstrafe sind viel zu hoch angesetzt
  • die Abmahnung erfolgt aus banalen Gründen
  • die angegebene Frist, in welcher der Abgemahnte reagieren muss, ist überaus kurz bemessen
  • der Abmahnende zeigt großes Interesse an einer Begleichung der geforderten Rechtsverfolgungskosten, jedoch nicht so sehr an einer Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • dem Abmahnschreiben ist liegt keine Originalvollmacht bei.
Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer
Die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer vertritt Firmen, in deren Namen sie Abmahnungen aufgrund angeblich illegalem Up- und Download von Dateien, welche als urheberrechtlich geschützt angegeben werden. Durch die von der Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer ausgesprochene Abmahnung wird der Abgemahnte aufgefordert, eine vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, welche dem Abmahnschreiben beigefügt ist. Weiterhin wird von der Gegenseite ein, als entgegenkommend ausgelegtes Vergleichsangebot unterbreitet, welches der Höhe nach großzügig unterhalb der angeblich bestehenden Forderungen beziffert ist. Als angebliche Begründung für die verschickte Abmahnung wird illegal betriebenes Filesharing, also unbefugter Up- und Download von Dateien aus dem Internet, angegeben. Weiterhin soll der Abgemahnte diese urheberrechtlich geschützten Dateien öffentlich zugänglich gemacht haben.

Folgenden Inhalt weist ein Abmahnschreiben der Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer auf:
  1. der Rechteinhaber ist aufgeführt, welcher durch die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer vertreten wird
  2. das Datum und die genaue Uhrzeit des angeblichen Rechtsverstoßes werden bezeichnet
  3. Feststellung der Adresse des Abgemahnten zu der ermittelten IP-Adresse aufgrund eines Beschlusses durch das Landgericht
  4. Aufführung der bestehenden Ansprüche:
    - Anspruch auf Unterlassung
    - Anspruch auf Erstattung der Rechtsverfolgungskosten
    - Anspruch auf Schadenersatz
  5. Aufforderung zur Abgabe der beigefügten Unterlassungserklärung
  6. es erfolgt das Unterbreiten eines angeblich großzügigen Vergleichsangebotes zur außergerichtlichen Einigung.
Wichtige Hinweise für den Abgemahnten

Personen, welche von der Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer abgemahnt wurden, sollten auf keinen Fall unüberlegt und übereilt auf das Abmahnschreiben reagieren. Die beigefügte, strafbewehrte Unterlassungserklärung sollte erst abgegeben werden, nachdem sie durch einen erfahrenen Rechtsanwalt auf Rechtmäßigkeit überprüft und die weitere Vorgehensweise besprochen wurde. Eine unüberlegt unterzeichnete Unterlassungserklärung kann schwerwiegende Nachteile für den Abgemahnten mit sich bringen. Grundsätzlich muss der Abgemahnte innerhalb der gesetzten Frist zwingend auf das Abmahnschreiben reagieren, da sonst die Gegenseite die Möglichkeit hat, weitere rechtliche Schritte gegen den Abgemahnten einzuleiten und eine Klärung vor Gericht zu erwirken. Diese ist in der Regel mit erheblichen Mehrkosten für den Abgemahnten verbunden.

Dem Abmahnschreiben der Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer ist eine vorformulierte strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung beigefügt. Diese ist viel zu weitreichend und allgemein gefasst. Gibt der Abgemahnte diese strafbewehrte Unterlassungserklärung der Abmahnkanzlei ohne vorherige Prüfung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt ab, so besteht für ihn die ständige Gefahr, gegen die darin enthaltenen Klauseln zu verstoßen, mit denen er sich durch seine Unterschrift einverstanden erklärt hat. Kommt es seitens des Abgemahnten zu einem wiederholten Rechtsverstoß, so kann eine erhebliche Vertragsstrafe die Folge sein. Ein kompetenter Rechtsanwalt kann hier Abhilfe schaffen, indem er eine, auf den speziellen Fall zugeschnittene, modifizierte Unterlassungserklärung für den Abgemahnten aufsetzt. Es sollte nicht vergessen werden, dass eine einmal abgegebene Unterlassungserklärung über einen Zeitraum von mehr als 30 Jahren rechtswirksam ist, auch dann, wenn sich zwischenzeitlich eine Gesetzesänderung ergeben sollte.

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