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Soforthilfe bei Abmahnungen
Fragezeichen
Soforthilfe bei Abmahnung
Sie haben eine Abmahnung erhalten und benötigen Hilfe?
Unser Partner "Händlerschutz - Partner der Händler" stellt für anwaltinfos Leser eine Hilfehotline bereit.
Ablauf:
1. Senden Sie und Ihre Abmahnung zu. Klick hier

2. Rufen Sie den Händlerschutz dannach an unter 0180-5012777
0,14 €/Minute aus dem dt. Festnetz max. 0,42 €/Min aus dem Mobilfunknetz

Die Partner-Anwälte des Händlerschutzes werden Ihre Abmahnung kostenfrei prüfen und Ihnen hierbei helfen.
Abmahnung berechtigt?
Nicht jede Abmahnung ist berechtigt. Daher ist es wichtig, das ein Anwalt diese Abmahnung prüft. Dieser kann prüfen ob die Abmahnung berechtigt ist und vor allem ob die Abmahnkosten reduziert werden könnten.
Gavel
Abmahnungen abwehren
Sie wollen sich vor teuren Abmahnungen schützen? Halten Sie Ihre Rechtstexte wie AGB&Co. stets aktuell. Hier erfahren Sie mehr dazu.
Ein Service vom HÄNDLERSCHUTZ
Händlerschutz - der Partner der Händler
Abmahnung rka Rechtsanwälte
Eine Abmahnung stellt ein rechtliches Instrument dar, durch welches gegen Verstöße im Markenrecht, Patentrecht, Urheberrecht sowie innerhalb des Wettbewerbsrechts aufgrund unlauteren Wettbewerbs vorgegangen werden kann. Die durch die Rechtsverletzung geschädigte Person kann zivilrechtliche Ansprüche auf Unterlassung, Auskunftserteilung und Schadenersatz geltend machen. Andererseits wird dem Abgemahnten sich außergerichtliche Einigung durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ermöglicht, in welcher er sich verpflichtet, sein rechtswidriges Verhalten oder Handeln in Zukunft zu unterlassen. Sollte er sich nicht an die Vereinbarungen halten, ist der Abgemahnte verpflichtet, eine hohe Vertragsstrafe zu zahlen.

Es kann jedoch nicht grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass jede Abmahnung auch berechtigt ausgesprochen wird. Vermehrt werden in der heutigen Praxis Fälle von Rechtsmissbrauch bezüglich einer Abmahnung bekannt. Unabhängig davon, ob die Erteilung einer Abmahnung berechtigt erfolgte oder nicht, steht der Abgemahnte in der Pflicht, fristgerecht auf die ihm ausgesprochene Abmahnung zu reagieren. Von einer unüberlegten Unterzeichnung der häufig vorformulierten Unterlassungserklärung sollte der Abgemahnte allerdings Abstand nehmen. Meist sind diese dem anwaltlichen Abmahnschreiben beigefügt und viel zu weitreichend formuliert. Im Falle einer Abmahnung ist es dem Abgemahnten anzuraten, einen erfahrenen Rechtsanwalt zur Beratung hinzuzuziehen, da sich aus einem unüberlegten Handeln seitens des Abgemahnten schwerwiegende Nachteile ergeben können.

Folgende Voraussetzungen müssen für eine wirksame Abmahnung erfüllt sein:
  1. detaillierte Angabe des begangenen Rechtsverstoßes, aus welchem sich die Abmahnung begründet
  2. Rechtliche Würdigung mit Berufung auf die geltende und angewendete Rechtsvorschrift
  3. Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, welche den Abgemahnten in die Pflicht nimmt, im Falle eines zukünftigen Verstoßes, die vereinbarte Vertragsstrafe zu zahlen
  4. Fristsetzung, innerhalb welcher der Abgemahnte auf das Abmahnschreiben reagieren muss (Achtung! Auch eine sehr kurz bemessene Fristsetzung nimmt keinen Einfluss auf die Wirksamkeit einer Abmahnung.)
  5. Androhung, dass bei Fristversäumnis seitens des Abgemahnten von der Gegenseite ein gerichtliches Verfahren zur Klärung des Sachverhalts erwirkt wird, welches mit erheblich höheren Kosten für den Betroffenen verbunden wäre.
Abmahnkanzlei
In der Internet-Branche ist ein beunruhigender Negativtrend zu beobachten. Abmahnungen werden nicht mehr in erster Linie ausgesprochen um geltendes Recht zu schützen, sondern um auf einfache Art und Weise schnelles und gutes Geld zu verdienen. Sogenannte Massenabmahnungen, ausgesprochen von Abmahnkanzleien im Namen ihrer Mandanten, überrollen zu Tausenden ahnungslose Internetnutzer. Jene Abmahnkanzleien haben sich eben genau auf diese Art der Tätigkeit spezialisiert. Wird von einem Gericht im Rahmen einer Abmahnung das weitere missbräuchliche, massenhafte Aussprechen von Abmahnungen festgestellt, so werden diese Abmahnschreiben in der Regel für nichtig erklärt.

Ein typischer Grund für Massenabmahnungen ist das illegale Filesharing. Durch unerlaubten Up- und Download von Dateien, durch welche die Internetnutzer gegen das Markenrecht, das Urheberrecht, das Geschmacks- und Gebrauchsmusterrecht sowie gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb verstoßen, bringen sie sich in Gefahr, abgemahnt zu werden.

Eine rechtsmissbräuchliche Massenabmahnung lässt sich an ganz bestimmten Merkmalen ausmachen:
  • massenhaft Abmahnungen werden durch die Anwaltskanzlei innerhalb eines sehr kurzen Zeitraumes im Namen des Mandanten ausgesprochen
  • die Benennung der Rechtsverletzung erfolgt nur sehr ungenau und abstrakt
  • der Abmahnende geht keiner bzw. nur geringfügig einer gewerblichen Tätigkeit nach
  • die gestellten Forderungen sowie die festgelegte Vertragsstrafe sind unangemessen hoch
  • der Grund für die Abmahnung stellt sich als Bagatelle heraus
  • die vorgegebene Frist ist besonders kurz bemessen
  • von Seiten des Abmahnenden wird mehr Wert auf die Zahlung der geforderten Rechtsverfolgungskosten gelegt, als dass die Abgabe der strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung im Vordergrund steht
  • das Abmahnschreiben enthält keine Originalvollmacht.
Reichelt Klute Aßmann -rka- Rechtsanwälte
Die Kanzlei rka Rechtsanwälte vertreten Firmen, in deren Namen sie Abmahnungen an Personen verschicken, welche sich angeblich begangener Rechtsverstöße schuldig gemacht haben. Eine Abmahnung, welche durch rka Rechtsanwälte ausgesprochen wird, enthält eine Aufforderung für den Abgemahnten, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Im gleichen Zusammenhang wird von der Gegenseite ein, als großzügig dargestelltes Vergleichsangebot unterbreitet, welches in seiner Höhe unterhalb der angeblich bestehenden Forderung angesiedelt ist. Die Abmahnung erfolgt aufgrund illegalen Filesharings, also unbefugtem Up- und Download von Dateien aus dem Internet im Rahmen sogenannter Internet-Tauschbörsen. Weiterhin soll der Abgemahnte diese Dateien, obwohl sie als urheberrechtlich geschützt bezeichnet werden, öffentlich zugänglich gemacht haben.

Folgenden Inhalt weist ein Abmahnschreiben der rka Rechtsanwälte auf:
  1. es wird der Rechteinhaber benannt, welcher durch rka Rechtsanwälte vertreten wird
  2. es erfolgt eine nachweisliche Erklärung, dass die Mandantin als alleiniger Inhaber der Rechte an dem vom Abgemahnten verwendeten Werk bestätigt wurde
  3. Vorwurf einer begangenen Urheberrechtsverletzung im Internet durch angebliches, illegales Herunterladen einer Musikdatei
  4. Angabe des Datums und der genauen Uhrzeit der vorgeworfenen Rechtsverletzung
  5. Darlegung, dass im Rahmen eines landgerichtlichen Auskunftsverfahrens der Provider des Abgemahnten seine Adresse herausgegeben hat
  6. Aufführung der bestehenden Ansprüche:
    - Anspruch auf Unterlassung
    - Anspruch auf Löschung der Dateien
    - Anspruch auf Auskunft
    - Anspruch auf Kostenerstattung
    - Anspruch auf Schadenersatz
  7. Aufforderung zur Abgabe der beigefügten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung innerhalb der sehr kurz bemessenen Frist
  8. es erfolgt das Unterbreiten eines Vergleichsangebotes, um die Angelegenheit außergerichtlich zu klären.
Wichtige Hinweise für den Abgemahnten

Personen, welche von rka Rechtsanwälte eine Abmahnung erhalten haben, sollten keinesfalls unüberlegt darauf reagieren und die beigefügte, strafbewehrte Unterlassungserklärung unterzeichnen, bevor nicht ein erfahrener Rechtsanwalt diese auf Rechtmäßigkeit geprüft hat. Der beauftragte Rechtsanwalt wird das Abmahnschreiben eingehend kontrollieren und die weitere Vorgehensweise mit dem Abgemahnten besprechen. Andernfalls könnten sich eine Reihe von Nachteilen für den Betroffenen ergeben. Irrelevant, ob berechtigt oder nicht, auf eine Abmahnung muss fristgemäß reagiert werden, um weitere rechtliche Schritte der Gegenseite zu vermeiden. Diese ist andernfalls berechtigt, eine Verhandlung vor Gericht zu erwirken. Hierbei entstehen für den Abgemahnten in der Regel erhebliche Mehrkosten.

Wie schon vermutet, ist die dem Abmahnschreiben von rka Rechtsanwälte beigefügte Unterlassungserklärung viel zu weitreichend formuliert und zu allgemein gefasst. Dadurch besteht für den Abgemahnten eine große Gefahr, die darin enthaltenen Klauseln, für welche er durch eine Abgabe der Unterlassungserklärung sein Einverständnis darlegt, nicht einhalten zu können. Eine wiederholte Rechtsverletzung kann dann zu einer erheblichen Vertragsstrafe führen, welche von der Gegenseite eingefordert wird. Um das zu verhindern, setzt der kompetente Rechtsanwalt des Abgemahnten eine sogenannte modifizierte Unterlassungserklärung auf, welche sich speziell auf diesen vorliegenden Rechtsverstoß bezieht. Es sollte dem Abgemahnten bewusst sein, dass eine einmal unterzeichnete und abgegebene Unterlassungserklärung, unabhängig von zwischenzeitlichen Gesetzesänderungen, länger als 30 Jahre ihre Wirksamkeit behält.

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