Soforthilfe bei Abmahnungen
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Soforthilfe bei Abmahnung
Sie haben eine Abmahnung erhalten und benötigen Hilfe?
Unser Partner "Händlerschutz - Partner der Händler" stellt für anwaltinfos Leser eine Hilfehotline bereit.
Ablauf:
1. Senden Sie und Ihre Abmahnung zu. Klick hier

2. Rufen Sie den Händlerschutz dannach an unter 0180-5012777
0,14 €/Minute aus dem dt. Festnetz max. 0,42 €/Min aus dem Mobilfunknetz

Die Partner-Anwälte des Händlerschutzes werden Ihre Abmahnung kostenfrei prüfen und Ihnen hierbei helfen.
Abmahnung berechtigt?
Nicht jede Abmahnung ist berechtigt. Daher ist es wichtig, das ein Anwalt diese Abmahnung prüft. Dieser kann prüfen ob die Abmahnung berechtigt ist und vor allem ob die Abmahnkosten reduziert werden könnten.
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Abmahnungen abwehren
Sie wollen sich vor teuren Abmahnungen schützen? Halten Sie Ihre Rechtstexte wie AGB&Co. stets aktuell. Hier erfahren Sie mehr dazu.
Ein Service vom HÄNDLERSCHUTZ
Händlerschutz - der Partner der Händler
Abmahnung Anwaltskanzlei Nümann & Lang
Eine Abmahnung stellt ein rechtliches Instrument dar, vor Verstößen gegen das Marken-, das Patent- und das Urheberrecht sowie vor unlauterem Wettbewerb zu schützen. Gegenstand einer Abmahnung ist die außergerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen auf Unterlassung, Auskunft sowie unter Umständen Schadenersatz. Dem Abgemahnten wird dadurch die Möglichkeit gegeben, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, durch welche ein wiederholter Rechtsverstoß ausgeschlossen wird und ein gerichtliches Verfahren zu vermeiden, welches in der Regel mit erheblich höheren Kosten verbunden wäre. Allerdings werden Abmahnungen vermehrt auch unberechtigt ausgesprochen. Ein regelrechter Missbrauch von Abmahnungen führt verstärkt zu Diskrepanzen in der Rechtsprechung.

Der Abgemahnte unterliegt in jedem Fall der Pflicht, auf eine ausgesprochene Abmahnung fristgemäß zu reagieren, unabhängig davon, ob diese berechtigt ist oder nicht. Vor der Abgabe einer, in der Regel dem Abmahnschreiben beigefügten, vorformulierten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, sollte sich der Abgemahnte anwaltlich beraten lassen. Ein erfahrener Rechtsanwalt beurteilt die Rechtmäßigkeit des Abmahnschreibens und leitet entsprechende Schritte ein. Die regelmäßig viel zu weitreichend ausgelegte Unterlassungserklärung, kann mit enormen Nachteilen für den Betroffenen verbunden sein, sollte diese ungeprüft und übereilt unterzeichnet werden.

Folgende Voraussetzungen muss eine Abmahnung erfüllen, um wirksam zu sein:
  1. genaue Darlegung des begangenen Rechtsverstoßes
    - der Abgemahnte muss aus dem Abmahnschreiben eindeutig entnehmen können, welcher genauer Rechtsverstoß ihm vorgeworfen wird
  2. Rechtliche Würdigung
    - der Abmahnende muss darlegen, auf welche Rechtsvorschrift er sich beruft
  3. Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
    - in der Regel ist dem Abmahnschreiben eine vorformulierte, strafbewehrte Unterlassungserklärung beigefügt
    - der Abgemahnte wird zur Abgabe dieser aufgefordert
    - durch Unterzeichnung verpflichtet sich der Abgemahnte, im Falle des wiederholten Rechtsverstoßes, eine vereinbarte Vertragsstrafe zu zahlen
  4. Fristsetzung
    - um ein mit erheblich höheren Kosten verbundenes Gerichtsverfahren zu vermeiden, muss der Abgemahnte innerhalb der gesetzten Frist auf die Abmahnung reagieren
    - selbst eine äußerst kurz bemessene Frist stellt keine Beeinträchtigung der Wirksamkeit der Abmahnung dar
  5. Androhung eines gerichtlichen Verfahrens
    - für den Abgemahnten muss sich aus dem Abmahnschreiben eindeutig ergeben, dass bei Fristversäumnis seinerseits von der Gegenseite ein gerichtliches Verfahren zur Klärung des Sachverhalts erwirkt wird.
Abmahnkanzlei
Innerhalb der Internetbranche verzeichnet sich immer mehr der unliebsame Trend hin zu Abmahnwellen. Internetnutzer werden zu Tausenden abgemahnt. Der Sinn liegt hierbei meist nicht darin, einen begangenen Rechtsverstoß anzuzeigen, sondern schnelles Geld zu verdienen. Sogenannte Abmahnkanzleien haben sich darauf spezialisiert, im Namen ihrer Mandanten Tausende Abmahnungen zu verschicken. Kann dies zweifelsfrei vor Gericht nachgewiesen werden, wird die Abmahnung als unberechtigt angesehen und bedarf keiner weiteren Handlung durch den Abgemahnten.

Ein häufiger Grund für Massenabmahnungen stellt das illegale Filesharing dar. Internetnutzer führen unerlaubte Up- und Downloads von Dateien durch, verstoßen somit gegen das Markenrecht, das Urheberrecht, das Geschmacks- und Gebrauchsmusterrecht sowie gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb und begeben sich so in Gefahr, abgemahnt zu werden.

Ob eine Abmahnung im Rahmen einer missbräuchlichen Massenabmahnung ausgesprochen wurde, lässt sich an bestimmten Merkmalen festschreiben:
  • die Anwaltskanzlei spricht kurz hintereinander massenhaft Abmahnungen im Namen ihres Mandanten aus
  • die Rechtsverletzung selbst wird nur sehr ungenau und abstrakt definiert
  • der Abmahnende geht keiner bzw. nur geringfügig einer gewerblichen Tätigkeit nach
  • die angegebenen Forderungen sowie angesetzte Vertragsstrafe sind unangemessen hoch
  • der Grund für die Abmahnung stellt sich als Bagatelle heraus
  • die angegebene Frist ist enorm kurz bemessen
  • der Abmahnende legt mehr Wert auf die Zahlung der geforderten Rechtsverfolgungskosten, als auf die Abgabe der strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung
  • das Abmahnschreiben enthält keine Originalvollmacht.
Anwaltskanzlei Nümann & Lang
Die Anwaltskanzlei Nümann & Lang vertritt Firmen, in deren Namen sie Abmahnungen an Personen verschickt, welche sich angeblich begangener Rechtsverstöße schuldig gemacht haben. Durch die Abmahnungen, welche durch die Anwaltskanzlei Nümann & Lang ausgesprochen werden, werden die Abgemahnten aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Gleichzeitig wird von der Gegenseite ein, als großzügig dargestelltes Vergleichsangebot unterbreitet, welches der Höhe nach unterhalb der angeblich bestehenden Forderung angesiedelt ist. Die Abmahnung begründet sich auf angeblich illegales Filesharing, also unbefugten Up- und Download von Dateien aus dem Internet im Rahmen sogenannter Internet-Tauschbörsen. Des Weiteren soll der Abgemahnte diese Dateien, welche als urheberrechtlich geschützt bezeichnet werden, öffentlich zugänglich gemacht haben.

Folgenden Inhalt weist ein Abmahnschreiben der Anwaltskanzlei Nümann & Lang auf:
  1. Benennung des Rechteinhabers, welcher durch die Kanzlei Nümann & Lang vertreten wird
  2. Vorwurf einer begangenen Urheberrechtsverletzung im Internet, durch massenhafte Rechtsverletzung in Filesharing-Netzwerken
  3. Hinweis auf das alleinige Nutzungs- und Verwertungsrecht des Mandanten
  4. Angabe des Datums und der genauen Uhrzeit der angeblichen Rechtsverletzung
  5. Erklärung, dass durch einen Beschluss des Landgerichts die Adresse des Abgemahnten zur ermittelten IP-Adresse festgestellt wurde
  6. Aufstellung der Ansprüche gegen den Abgemahnten
    - Anspruch auf Unterlassung
    - Anspruch auf Kostenerstattung
    - Anspruch auf Schadenersatz
  7. Aufforderung zur Abgabe der beigefügten Unterlassungserklärung
  8. Unterbreiten eines Vergleichsangebotes, um die Angelegenheit außergerichtlich zu klären
Wichtige Hinweise für den Abgemahnten

Personen, welche von der Kanzlei Nümann & Lang eine Abmahnung erhalten haben, sollten keinesfalls übereilt die beigefügte, strafbewehrte Unterlassungserklärung unterzeichnen. Statt dessen sollte der Abgemahnte einen erfahrenen Rechtsanwalt aufsuchen, um sich bezüglich des vorliegenden Sachverhalts rechtlichen beraten zu lassen. Der beauftragte Rechtsanwalt wird das Abmahnschreiben eingehend prüfen und eine Entscheidung hinsichtlich des weiteren Vorgehens treffen. Andernfalls können sich eine Reihe von Nachteilen für den Abgemahnten ergeben. Von wesentlicher Bedeutung ist in jedem Fall, fristgerecht auf die Abmahnung zu reagieren, um weitere rechtliche Schritte der Gegenseite zu vermeiden. Diese ist andernfalls berechtigt, eine Klage vor Gericht zu erwirken, welche in der Regel mit erheblichen Mehrkosten für den Abgemahnten verbunden ist.

Die dem Abmahnschreiben beigefügte, vorformulierte Unterlassungserklärung ist, wie erwartet, viel zu weitreichend ausgelegt und zu allgemein verfasst. Dadurch läuft der Abgemahnte ständig Gefahr, die vereinbarten Klauseln nicht einhalten zu können. Ein wiederholter Verstoß kann jedoch mit einer erheblichen Vertragsstrafe einhergehen, die der Abgemahnte an die Gegenseite zu zahlen hat. Um das zu vermeiden, setzt ein kompetenter Rechtsanwalt eine modifizierte Unterlassungserklärung auf, welche sich speziell auf den Einzellfall bezieht. Es sollte dem Abgemahnten bewusst sein, dass eine einmal anerkannte und unterzeichnete Unterlassungserklärung länger als 30 Jahre Gültigkeit besitzt. Hierbei spielt es keine Rolle, ob zwischenzeitlich eine Gesetzesänderung vorgenommen wird.

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