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Soforthilfe bei Abmahnungen
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Soforthilfe bei Abmahnung
Sie haben eine Abmahnung erhalten und benötigen Hilfe?
Unser Partner "Händlerschutz - Partner der Händler" stellt für anwaltinfos Leser eine Hilfehotline bereit.
Ablauf:
1. Senden Sie und Ihre Abmahnung zu. Klick hier

2. Rufen Sie den Händlerschutz dannach an unter 0180-5012777
0,14 €/Minute aus dem dt. Festnetz max. 0,42 €/Min aus dem Mobilfunknetz

Die Partner-Anwälte des Händlerschutzes werden Ihre Abmahnung kostenfrei prüfen und Ihnen hierbei helfen.
Abmahnung berechtigt?
Nicht jede Abmahnung ist berechtigt. Daher ist es wichtig, das ein Anwalt diese Abmahnung prüft. Dieser kann prüfen ob die Abmahnung berechtigt ist und vor allem ob die Abmahnkosten reduziert werden könnten.
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Abmahnungen abwehren
Sie wollen sich vor teuren Abmahnungen schützen? Halten Sie Ihre Rechtstexte wie AGB&Co. stets aktuell. Hier erfahren Sie mehr dazu.
Ein Service vom HÄNDLERSCHUTZ
Händlerschutz - der Partner der Händler
Abmahnung Rechtsanwalt Daniel Sebastian
Eine Abmahnung stellt ein rechtliches Instrument zur Geltendmachung des eigenen Nutzungs- und Verwendungsrechts bei Verstößen gegen das Markenrecht, das Patentrecht, das Urheberrecht sowie das Wettbewerbsrecht aufgrund unlauteren Wettbewerbs dar. Der geschädigte Rechteinhaber hat die Möglichkeit, gegen den Schädiger Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft, Kostenübernahme und Schadenersatz geltend zu machen. Somit gibt er dem Abgemahnten die Möglichkeit, die Angelegenheit außergerichtlich zu klären, indem dieser eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgibt. Durch diese verpflichtet sich der Abgemahnte, in Zukunft sein rechtswidriges Verhalten oder Handeln zu unterlassen. Bei wiederholtem Rechtsverstoß muss der Abgemahnte damit rechnen, eine hohe Vertragsstrafe an den Rechteinhaber zu zahlen. Allerdings erfolgt nicht jede Abmahnung aus einem berechtigten Grund heraus. Gerade in letzter Zeit zeigt sich ein Trend hin zu missbräuchlichen Massenabmahnungen.

Dieser Rechtsmissbrauch wird professionell betrieben und verschafft der abmahnenden Seite innerhalb kürzester Zeit eine Menge Geld. Wer im Internet nach Gründen für eine Abmahnung sucht, der wird ganz sicher auch fündig. Die klaffende Lücke in der deutschen Rechtsprechung unterstützt ungewollt diese unerfreuliche Entwicklung. Wurde allerdings eine Abmahnung zugestellt, muss der Abgemahnte innerhalb der von der Gegenseite gesetzten Frist zwingend auf diese reagieren, unerheblich, ob die Abmahnung gerechtfertigt ist oder nicht. Vorsicht ist geboten, wenn vom Abgemahnten die Abgabe einer vorformulierten Unterlassungserklärung gefordert wird, welche meist dem Abmahnschreiben beigefügt ist. Eine übereilte Unterzeichnung kann sich sehr nachteilig für den Betroffenen auswirken, da diese vorformulierten Erklärungen in der Regel viel zu weit gefasst sind und es dem Abgemahnten kaum möglich machen, sich an die darin festgeschriebenen Vereinbarungen zu halten. Sollte es dann zu einem wiederholten Rechtsverstoß kommen, wird der Abgemahnte zur Zahlung einer sehr hohen Vertragsstrafe verpflichtet.

Damit eine Abmahnung rechtswirksam ist, muss sie die Erfüllung folgender Voraussetzungen aufweisen:
  1. exakte Benennung des vorgeworfenen Rechtsverstoßes
  2. Rechtliche Würdigung mit Bezug auf geltendes und angewendetes Recht
  3. Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  4. Angabe einer Frist für die Reaktion des Abgemahnten (Achtung! Eine sehr kurz angesetzte Frist beeinträchtigt die Wirksamkeit einer Abmahnung nicht.)
  5. Androhung eines gerichtlichen Verfahrens bei Nichtreinhaltung der gesetzten Frist.
Abmahnkanzlei
Die Internetbranche stellt für sogenannte Abmahnkanzleien ein sinnbildliches Schlaraffenland dar. Tagtäglich werden tausende von Rechtsverletzungen durch Internetnutzer begangen. Ob diese bewusst oder unbewusst begangen werden, sei dahingestellt. Abmahnkanzleien haben hier eine Möglichkeit für sich entdeckt, schnell und unkompliziert ahnungslose Internetuser abzukassieren. Die unklar definierte Rechtsprechung auf dem Gebiet des Internets fördert, wenn auch ungewollt, diese rechtsmissbräuchliche Entwicklung. Aus diesem Grund spezialisieren sich immer mehr Anwaltskanzleien auf das Gebiet der Abmahnung. Erfolgt eine Abmahnung durch eine solche Abmahnkanzlei, wird in der Regel mehr Wert auf das Begleichen der geforderten Geldsumme gelegt, als auf die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Das Einklagen geltenden Rechts tritt in den Hintergrund. Wird im Rahmen eines Gerichtsverfahrens festgestellt, dass es sich bei der Abmahnung um eine Massenabmahnung handelt, wird diese für rechtsunwirksam erklärt.

Gründe für Massenabmahnungen gibt es zahlreich. Besonders lukrativ ist das Filesharing, der unerlaubte Up- und Download von Dateien im Internet in sogenannten Filesharing-Netzwerken. In diesem Zusammenhang kommt es zu zahlreichen Verstößen des geltenden Markenrechts, Urheberrechts, des Geschmacks- und Gebrauchsmusterrechts sowie des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb. Internetnutzer, die Filesharing betreiben, laufen ständig Gefahr, abgemahnt zu werden.

Von einer Massenabmahnung kann ausgegangen werden, wenn folgende Merkmale gegeben sind:
  • die Abmahnkanzlei spricht innerhalb eines kurzen Zeitraumes im Namen eines Mandanten massenhaft Abmahnungen aus
  • der angeblich vorliegende Rechtsverstoß wird nur sehr ungenau und abstrakt formuliert
  • der Abmahnende geht keiner bzw. nur einer unbedeutenden gewerblichen Tätigkeit nach
  • die gestellten Forderungen und die angegebene Vertragsstrafe der Gegenseite sind unverhältnismäßig hoch angesetzt
  • der Grund für die Abmahnung stellt eine Bagatelle dar
  • die abmahnende Seite gibt eine extrem kurze Frist vor, in welcher der Abgemahnte reagieren muss
  • das Hauptaugenmerk wird seitens des Abmahnenden auf die Zahlung der Rechtsverfolgungskosten gelegt, nicht auf die Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • dem Abmahnschreiben ist keine Originalvollmacht beigefügt.
Rechtsanwalt Daniel Sebastian
Rechtsanwalt Daniel Sebastian, Kurfürstendamm 103/104, 10711 Berlin, vertritt Firmen, in deren Namen er Abmahnungen aufgrund einer angeblich vorliegenden Rechtsverletzung durch illegalen Up- und Download von Dateien verschickt, welche als urheberrechtlich geschützt angegeben werden. Durch die von Rechtsanwalt Daniel Sebastian ausgesprochene Abmahnung wird der Abgemahnte aufgefordert, eine beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, welche vorformuliert und viel zu weitreichend ist. Gleichzeitig unterbreitet er ein, als entgegenkommend ausgelegtes Vergleichsangebot, welches großzügig unterhalb der angeblich bestehenden Forderungen beziffert. Als Begründung für die verschickte Abmahnung wird angeblich illegal betriebenes Filesharing, also unbefugter Up- und Download von Dateien aus dem Internet, vorgeschoben. Ein weiterer Vorwurf besteht darin, dass der Abgemahnte diese urheberrechtlich geschützten Dateien öffentlich zugänglich gemacht haben soll.

Folgenden Inhalt weist ein Abmahnschreiben des Rechtsanwalts Daniel Sebastian aus Berlin auf:
  1. Angabe, welcher Rechteinhaber vertreten wird
  2. Hinweis, dass die Rechte der Mandantschaft massenhaft in Filesharing-Netzwerken verletzt wurden
  3. Datum und genaue Uhrzeit des angeblichen Rechtsverstoßes
  4. Behauptung, dass durch einen Beschluss des Landgerichts die Adresse des Abgemahnten zu der ermittelten IP-Adresse festgestellt wurde
  5. Vorwurf, dass die bezeichnete Datei öffentlich zugänglich gemacht wurde
  6. Aufforderung zur sofortigen Unterlassung der Verbreitung des bezeichneten, urheberrechtlich geschützten Werkes und zur Abgabe einer, dem Abmahnschreiben beigefügten Unterlassungserklärung
  7. Rechtliche Würdigung
  8. Aufführung der bestehenden Ansprüche:
    - Anspruch auf Unterlassung
    - Anspruch auf Erstattung der Rechtsverfolgungskosten
    - Anspruch auf Schadenersatz
  9. es erfolgt das Unterbreiten eines angeblich großzügigen Vergleichsangebotes zur außergerichtlichen Einigung.
Wichtige Hinweise für den Abgemahnten

Personen, welche von Rechtsanwalt Daniel Sebastian abgemahnt wurden, sollten auf keinen Fall übereilt auf die Abmahnung reagieren. Die dem Abmahnschreiben beigefügte, strafbewehrte Unterlassungserklärung sollte erst unterzeichnet werden, nachdem sie durch einen erfahrenen Rechtsanwalt auf Rechtmäßigkeit überprüft und die weitere Vorgehensweise besprochen wurde. Eine unüberlegt abgegebene Unterlassungserklärung kann sich nachteilig für den Abgemahnten auswirken. Zwingend allerdings muss der Abgemahnte innerhalb der gesetzten Frist auf das Abmahnschreiben reagieren, da sonst die Gegenseite weitere rechtliche Schritte gegen den Abgemahnten einleiten und eine Klärung vor Gericht erwirken kann. Die daraus resultierende einstweilige Verfügung ist in der Regel mit erheblichen Mehrkosten für den Abgemahnten verbunden.

Dem Abmahnschreiben des Rechtsanwalts Daniel Sebastian ist eine vorformulierte strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung beigefügt. Diese ist, wie in den meisten Fällen, viel zu weitreichend und allgemein verfasst. Gibt der Abgemahnte diese strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Prüfung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt ab, so wird es ihm schwerfallen, die darin enthaltenen Klauseln einzuhalten, mit denen er sich durch seine Unterschrift einverstanden erklärt hat. Kommt es seitens des Abgemahnten dann zu einer wiederholten Rechtsverletzung, so kann eine hohe Vertragsstrafe die Folge sein. Ein kompetenter Rechtsanwalt setzt eine modifizierte Unterlassungserklärung auf, welche sich speziell auf den vorliegenden Sachverhalt bezieht. Schließlich ist eine abgegebene Unterlassungserklärung über einen Zeitraum von weit mehr als 30 Jahren rechtswirksam, selbst dann, wenn sich zwischenzeitlich eine Gesetzesänderung ergeben sollte.

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