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Soforthilfe bei Abmahnungen
Fragezeichen
Soforthilfe bei Abmahnung
Sie haben eine Abmahnung erhalten und benötigen Hilfe?
Unser Partner "Händlerschutz - Partner der Händler" stellt für anwaltinfos Leser eine Hilfehotline bereit.
Ablauf:
1. Senden Sie und Ihre Abmahnung zu. Klick hier

2. Rufen Sie den Händlerschutz dannach an unter 0180-5012777
0,14 €/Minute aus dem dt. Festnetz max. 0,42 €/Min aus dem Mobilfunknetz

Die Partner-Anwälte des Händlerschutzes werden Ihre Abmahnung kostenfrei prüfen und Ihnen hierbei helfen.
Abmahnung berechtigt?
Nicht jede Abmahnung ist berechtigt. Daher ist es wichtig, das ein Anwalt diese Abmahnung prüft. Dieser kann prüfen ob die Abmahnung berechtigt ist und vor allem ob die Abmahnkosten reduziert werden könnten.
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Abmahnungen abwehren
Sie wollen sich vor teuren Abmahnungen schützen? Halten Sie Ihre Rechtstexte wie AGB&Co. stets aktuell. Hier erfahren Sie mehr dazu.
Ein Service vom HÄNDLERSCHUTZ
Händlerschutz - der Partner der Händler
Abmahnung Rechtsanwalt Carsten Peter
Bei einer Abmahnung handelt es sich um eine Unterlassungsforderung eines Mitbewerbers gegenüber seinem Konkurrenten, von welchem verlangt wird, ein bestimmtes, rechtswidriges Handeln oder Verhalten zu unterlassen. Diese Handeln oder Verhalten verstößt gegen die alleinigen Rechte des Mitbewerbers an einer Sache im Wettbewerbsrecht, im Markenrecht oder auch im Urheberrecht. Einer Abmahnung ist meist eine vorformulierte, strafbewehrte Unterlassungserklärung beigefügt, welche der Abgemahnte unterzeichnen soll. Durch diese verpflichtet er sich, sein rechtswidriges Verhalten oder Handeln zukünftig zu unterlassen.

Sollte es wiederholt zu einem Verstoß kommen, muss der Abgemahnte eine hohe Vertragsstrafe zahlen. Daneben enthält eine Abmahnung im Normalfall eine Auflistung der Abmahngebühren, welche vom Abgemahnten eingefordert werden. Unter Umständen werden gegen ihn auch Schadenersatzansprüche geltend gemacht. Wird auf eine Abmahnung nicht reagiert, so drohen dem Abgemahnten erhebliche Mehrkosten, da die Gegenseite eine Einigung des Streits vor Gericht erwirken wird, wozu sie berechtigt ist.

Eine Abmahnung ist unter folgenden Voraussetzungen rechtswirksam:
  1. explizite Angabe zum Verhalten bzw. Handeln, welches eine Abmahnung rechtfertigt
    - für den Betroffenen muss aus dem Abmahnschreiben eindeutig hervorgehen, welches rechtswidrige Handeln oder Verhalten zur Abmahnung führten
  2. Rechtliche Würdigung
    - für den Abgemahnten muss erkennbar sein, auf welche Rechtsvorschrift sich die Abmahnung beruft
  3. Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
    - der Abmahnende wird vom Abgemahnten aufgefordert, sein rechtswidriges Verhalten / Handeln durch Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung in Zukunft zu unterlassen
    - sie enthält regelmäßig eine Klausel, durch welche bei Zuwiderhandeln des Abgemahnten das Zahlen einer Vertragsstrafe verpflichtend ist
  4. Fristsetzung, bis zu welcher der Abgemahnte die unterzeichnete Unterlassungserklärung abzugeben und die Abmahngebühren, welche regelmäßig mit einer Abmahnung verbunden sind, zu zahlen hat
    - eine kurze Fristsetzung, welche für eine Abmahnung üblich ist, beeinträchtigt nicht die Wirksamkeit der Abmahnung
  5. Androhung gerichtlicher Schritte
    - der Abgemahnte muss aus dem Abmahnschreiben heraus erkennen können, dass bei Nichteinhaltung der angegebenen Frist von der Gegenseite ein Gerichtsverfahren zur Klärung des Sachverhalts erwirkt wird.
Zu beachten gilt es, dass eine Abmahnung auch dann wirksam ist, wenn der Abgemahnte behauptet, nie ein solches Abmahnschreiben erhalten zu haben. Seitens des Abmahnenden hingegen muss eine ordnungsgemäße Absendung der Abmahnung nachgewiesen werden. Eine Abmahnung muss nicht zwingend über den Postweg zugestellt werden, sie kann auch beispielsweise per E-Mail oder als Fax versendet werden. Eine Zustellung per Einschreiben mit Rückschein stellt jedoch die sicherste Möglichkeit dar, eine Abmahnung zu erteilen, da ein Nachweis in diesem Fall völlig problemlos ist.
Abmahnkanzlei
Eine Abmahnkanzlei ist eine Rechtsanwaltskanzlei, die sich auf das Abmahnen von Internetnutzern spezialisiert hat. Aufgrund der gegebenen Rechtsprechung bildet es für diese keine große Schwierigkeit, Verstöße gegen geltendes Recht im Internet aufzuspüren. Im Namen ihrer Mandanten verschicken sie Abmahnungen in großer Zahl und bauen auf die Unwissenheit der Abgemahnten. Diese sind meist völlig ahnungslos, dass sie sich im Internet auf dünnem Eis bewegen. Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht, das Markenrecht und das Urheberrecht sind keine Einzelfälle mehr. Das Filesharing ist hier nur eines von vielen Beispielen. Internetuser laden Musikdateien, Bilder und mehr herunter und stellen diese wieder öffentlich ins Netz.

Somit ist der Inhaber der Rechte an diesen Dateien berechtigt, den User abzumahnen. Das ist nicht nur ärgerlich, sondern in der Regel auch mit hohen Kosten verbunden. Wichtig ist in jedem Fall, unverzüglich auf eine zugestellte Abmahnung zu reagieren. Geschieht dies nicht, kann der Abmahnende gerichtliche Schritte einleiten und eine einstweilige Verfügung erwirken. Somit schnellen die Kosten eines solchen Streits in die Höhe. Das Aufsuchen eines erfahrenen Rechtsanwaltes, der beratend zur Seite steht, ist ratsam. Dieser prüft, ob die Abmahnung gerechtfertigt ausgesprochen wurde und die Forderungen der Gegenseite, bezüglich der Schwere des Verstoßes, angemessen sind.
Anwaltskanzlei Carsten Peter
Die Kanzlei Carsten Peter Rechtsanwalt, Am Markt 4, 29640 Schneverdingen vertritt Firmen, in deren Namen sie angeblich rechtswidrig handelnde Personen abmahnt. Die Abmahnung, welche durch die Kanzlei Peter verschickt wird, enthält eine Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und ist verbunden mit einem Vergleichsangebot, welches geringer dargestellt wird, als die Summe aus eigentlicher Abmahngebühren und der berechneten Schadenersatzforderung. Der Vorwurf lautet illegales Filesharing. Der Abgemahnte soll unerlaubt Up- und Downloads durchgeführt und urheberrechtlich geschützte Dateien öffentlich zugänglich gemacht haben.

Folgenden Inhalt weist eine Abmahnung von der Kanzlei Carsten Peter Rechtsanwalt auf:
  1. Angabe zum Rechteinhaber als Mandant der Kanzlei
  2. Darlegung der Gründe für die angebliche Berechtigung zur Abmahnung
  3. Vorwurf des illegalen massenhaften Filesharings von geschütztem Material über den Internetanschluss des Abgemahnten über sogenannte Filesharing-Netzwerke
  4. Angabe von Datum und genauer Uhrzeit, zu welchem der angebliche Verstoß stattgefunden haben soll
  5. Verweis auf einen Beschluss des Landgerichts, durch welchen die IP-Adresse festgestellt und der Abgemahnte ermittelt wurde
  6. Vorwurf, dass das bezeichnete Werk durch den Abgemahnten öffentlich zugänglich gemacht wurde
  7. Vornahme der rechtlichen Würdigung
  8. vorformulierte Unterlassungserklärung mit Aufforderung zur zeitnahen Abgabe
  9. Auflistung der Rechtsverfolgungskosten und des Schadenersatzanspruches
  10. Vergleichsangebot zur außergerichtlichen Einigung mit Aufforderung zur Abgabe der Unterlassungserklärung sowie zur Zahlung des geforderten Vergleichsbetrages
Wichtige Hinweise für den Abgemahnten

Das Falscheste, was der Abgemahnte jetzt tun kann, ist unüberlegt die Unterlassungserklärung zu unterschreiben und den geforderten Vergleichsbetrag zu zahlen. Somit erkennt er automatisch seine Schuld und die Kosten der Gegenseite an. Er ist des Weiteren mehr als 30 Jahre lang an die Vereinbarungen der Unterlassungserklärung gebunden, auch wenn eine gesetzliche Änderung eintreten sollte. Auch besteht die Möglichkeit, dass die Forderungen viel zu hoch angesetzt sind. Um diesen Nachteilen aus dem Weg zu gehen, sollte der Abgemahnte unverzüglich einen kompetenten Rechtsanwalt aufsuchen, welche die Abmahnung prüft und bei Beanstandungen darauf reagiert.

So sind die meisten, dem Abmahnschreiben beigefügten Unterlassungserklärungen viel zu weitreichend formuliert, so dass es dem Abgemahnten schwer fallen wird, sich über den langen Zeitraum ihrer rechtlichen Wirksamkeit auch daran zu halten. Der aufgesuchte Rechtsanwalt kann eine modifizierte Unterlassungserklärung aufsetzen, welche sich speziell auf den gegebenen Sachverhalt bezieht. Häufig kann er auch die geforderten Kosten der Gegenseite nach unten korrigieren. Grundsätzlich sind bei einer Abmahnung die gesetzten Fristen durch die Abmahnenden zu beachten, um einem gerichtlichen Verfahren aus dem Weg zu gehen.

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