Soforthilfe bei Abmahnungen

Soforthilfe bei Abmahnung
Sie haben eine Abmahnung erhalten und benötigen Hilfe?
Unser Partner "Händlerschutz - Partner der Händler" stellt für anwaltinfos Leser eine Hilfehotline bereit.
Ablauf:
1. Senden Sie und Ihre Abmahnung zu. Klick hier
2. Rufen Sie den Händlerschutz dannach an unter 0180-5012777
0,14 €/Minute aus dem dt. Festnetz max. 0,42 €/Min aus dem Mobilfunknetz
Die Partner-Anwälte des Händlerschutzes werden Ihre Abmahnung kostenfrei prüfen und Ihnen hierbei helfen.
Abmahnung berechtigt?
Nicht jede Abmahnung ist berechtigt. Daher ist es wichtig, das ein Anwalt diese Abmahnung prüft. Dieser kann prüfen ob die Abmahnung berechtigt ist und vor allem ob die Abmahnkosten reduziert werden könnten.
Nicht jede Abmahnung ist berechtigt. Daher ist es wichtig, das ein Anwalt diese Abmahnung prüft. Dieser kann prüfen ob die Abmahnung berechtigt ist und vor allem ob die Abmahnkosten reduziert werden könnten.

Abmahnungen abwehren
Sie wollen sich vor teuren Abmahnungen schützen? Halten Sie Ihre Rechtstexte wie AGB&Co. stets aktuell. Hier erfahren Sie mehr dazu.
Abmahnung Facebook
Ein Verstoß gegen das Urheberrecht ist im Internet schnell begangen. Facebook, das weltweit größte Netzwerk, bietet unzählige Möglichkeiten für Rechtsverletzungen, ohne das sich der Nutzer dessen bewusst ist. Massenabmahnungen bei Facebook-Nutzern sind richtig in Mode gekommen. Am häufigsten kommt es durch Nutzung fremden Bildmaterials zu Abmahnungen. Schnell mal nur einen Link geteilt und schon kann ein Bild, welches durch Facebook selbst automatisch angefügt wurde, beim User zu einer Abmahnung führen. Das klingt zwar absurd, ist aber rechtmäßig und kommt auch vor. Hier sind die Gesetzgeber gefordert, durch Nachbesserung der Gesetzestexte, Einhalt zu gebieten.
Eine Antwort auf die Frage, welches Handeln und Verhalten bei Facebook zulässig ist oder auch nicht, lässt sich schwer in kurzen Sätzen beantworten. Grundsätzlich sollte sich ein Facebook-Nutzer im Vorfeld mit den gesetzlichen Gegebenheiten vertraut machen. Zu beachten ist auch, dass Facebook-Seiten, welche nicht ausschließlich privat genutzt werden, seit 2011 einer Impressumspflicht unterliegen. Rechtsgrundlage bildet hier das Telemediengesetz durch § 5. Demnach muss eine Anbieterkennzeichnung leicht zu erkennen und unmittelbar zu erreichen sein.
Eine Antwort auf die Frage, welches Handeln und Verhalten bei Facebook zulässig ist oder auch nicht, lässt sich schwer in kurzen Sätzen beantworten. Grundsätzlich sollte sich ein Facebook-Nutzer im Vorfeld mit den gesetzlichen Gegebenheiten vertraut machen. Zu beachten ist auch, dass Facebook-Seiten, welche nicht ausschließlich privat genutzt werden, seit 2011 einer Impressumspflicht unterliegen. Rechtsgrundlage bildet hier das Telemediengesetz durch § 5. Demnach muss eine Anbieterkennzeichnung leicht zu erkennen und unmittelbar zu erreichen sein.
Abmahngründe
Wer Facebook nutzt, muss sich bewusst sein, dass er nicht nur öffentlich handelt, sondern auch in diesem Handeln gesetzlichen Regelungen unterliegt. Auch für Unternehmen ist Facebook ein immer interessanter werdendes Netzwerk, um viele Nutzer zu erreichen. Facebook selbst entwickelt selbst ständig neue Ideen und Funktionen, um für Unternehmen noch attraktiver zu werden. Allerdings sollte sich jeder Unternehmer bewusst sein, dass auch hier Gefahren lauern, die schnell zu Streitigkeiten und somit zu Abmahnungen durch Mitbewerber, Facebook-Nutzer und auch Facebook selbst führen können.
Zu den häufigsten Streitfällen und somit Abmahngründen gehören folgende Rechtsverletzungen:
Zu den häufigsten Streitfällen und somit Abmahngründen gehören folgende Rechtsverletzungen:
- ein nicht rein privat genutzter Facebook-Account verfügt über kein bzw. nur ein unzureichendes Impressum
- ein verwendeter Seitenname verstößt gegen Marken-, Namens- oder Titelrechte
- Werbung wurde ohne dessen Einverständnis an einen Nutzers verschickt
- Persönlichkeitsrechte wurden verletzt
- urheberrechtlich geschütztes Bildmaterial wurde genutzt bzw. geteilt
- Beleidigung des Arbeitgebers, kann auch zu einer fristlosen Kündigung führen.
Was ist zu tun?
Wie bei jeder anderen Abmahnung gilt auch hier, Ruhe bewahren, jedoch keine Zeit verstreichen lassen und den Fall als oberste Priorität behandeln. Abmahnungen enthalten regelmäßig nur kurze Fristen, um auf sie zu reagieren. Schnell landet der Sachverhalt vor Gericht. In den meisten Fällen ist einer Abmahnung eine vorformulierte, strafbewehrte Unterlassungserklärung beigefügt, welche vom Abgemahnten unterzeichnet werden soll. Weiterhin enthält ein Abmahnschreiben eine Auflistung der Abmahnkosten, die der Betroffene zahlen soll. Bevor der Abgemahnte handelt, ist es in jedem Fall ratsam, einen kompetenten Rechtsanwalt mit der Prüfung des Sachverhalts zu beauftragen.
Häufig stellt sich heraus, dass die Unterlassungserklärung viel zu ungenau und zu weitgreifend formuliert wurde. Da eine einmal abgegebene Unterlassungserklärung jedoch 30 wirksam ist, sollte hier nicht unüberlegt gehandelt werden. In zahlreichen Fällen ist die geforderte Abmahngebühr in Bezug auf den Streitfall unangemessen hoch angesetzt. Auch hier kann ein erfahrener Rechtsbeistand für Abmilderung sorgen. In der heutigen Zeit sind auch sogenannte Serienabmahner keine Seltenheit mehr. Ein Rechtsanwalt kann dies in Erfahrung bringen und die nötigen Schritte einleiten.
Häufig stellt sich heraus, dass die Unterlassungserklärung viel zu ungenau und zu weitgreifend formuliert wurde. Da eine einmal abgegebene Unterlassungserklärung jedoch 30 wirksam ist, sollte hier nicht unüberlegt gehandelt werden. In zahlreichen Fällen ist die geforderte Abmahngebühr in Bezug auf den Streitfall unangemessen hoch angesetzt. Auch hier kann ein erfahrener Rechtsbeistand für Abmilderung sorgen. In der heutigen Zeit sind auch sogenannte Serienabmahner keine Seltenheit mehr. Ein Rechtsanwalt kann dies in Erfahrung bringen und die nötigen Schritte einleiten.
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