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Soforthilfe bei Abmahnungen
Fragezeichen
Soforthilfe bei Abmahnung
Sie haben eine Abmahnung erhalten und benötigen Hilfe?
Unser Partner "Händlerschutz - Partner der Händler" stellt für anwaltinfos Leser eine Hilfehotline bereit.
Ablauf:
1. Senden Sie und Ihre Abmahnung zu. Klick hier

2. Rufen Sie den Händlerschutz dannach an unter 0180-5012777
0,14 €/Minute aus dem dt. Festnetz max. 0,42 €/Min aus dem Mobilfunknetz

Die Partner-Anwälte des Händlerschutzes werden Ihre Abmahnung kostenfrei prüfen und Ihnen hierbei helfen.
Abmahnung berechtigt?
Nicht jede Abmahnung ist berechtigt. Daher ist es wichtig, das ein Anwalt diese Abmahnung prüft. Dieser kann prüfen ob die Abmahnung berechtigt ist und vor allem ob die Abmahnkosten reduziert werden könnten.
Gavel
Abmahnungen abwehren
Sie wollen sich vor teuren Abmahnungen schützen? Halten Sie Ihre Rechtstexte wie AGB&Co. stets aktuell. Hier erfahren Sie mehr dazu.
Ein Service vom HÄNDLERSCHUTZ
Händlerschutz - der Partner der Händler
Abmahnung Widerrufsbelehrung
Verträge, die zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer geschlossen werden, unterliegen einem gesetzlichen Widerrufsrecht, auf welches durch eine Widerrufsbelehrung hingewiesen wird. Diese ist an bestimmte inhaltliche und formale Anforderungen geknüpft. So muss sie dem Verbraucher zwingend in Textform zugänglich gemacht werden. Bei Online-Verbraucherverträgen ist es keinesfalls ausreichend, eine Widerrufsbelehrung auf der entsprechenden Webseite darzustellen. Für den Verbraucher muss sich folgender Inhalt eindeutig aus ihr ableiten lassen:
  1. das Bestehen des Widerrufsrechts
  2. das Ergeben eines Widerrufes durch Rücksendung bzw. durch Zustellung des Widerrufes in Textform
  3. der Hinweis, dass eine Begründung nicht nötig ist
  4. die namentliche Nennung des Unternehmers mit Angabe der Anschrift, an welche der Widerruf zu richten ist
  5. die Fristsetzung mit Angabe zu Beginn und Dauer dieser sowie der Hinweis auf Fristwahrung bei fristgerechtem Absenden des Widerrufes.
Eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung stellt mit einen der häufigsten Gründe für eine Abmahnung innerhalb des Online-Handels dar, da es sich hier nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb um einen Wettbewerbsverstoß handelt. In den meisten Fällen ist sie mit hohen Kosten, die auf den Abgemahnten zukommen, verbunden. Nicht nur Ersatzaufwendungen sondern auch die Rechtsanwaltskosten können von der abmahnenden Seite auf den Abgemahnten umgelegt werden.
Abmahngründe
Für Internetshop-Betreiber bildet die Formulierung der Widerrufsbelehrung immer wieder eine große rechtliche Herausforderung. Zahlreiche Fehler, welche oftmals nicht als solche erkannt werden, bieten genug Gründe für eine Abmahnung. Zu den häufigsten Abmahngründen zählen zweifelsfrei eine unrechtmäßige Widerrufsfrist, eine ausgesprochenes Verbot für unfrankierte Rücksendungen, eine unerlaubte Wertersatzklausel oder auch Fehler innerhalb der 40-Euro-Klausel. So ist eine Abmahnung gerechtfertigt, wenn eine Widerrufsbelehrung eine Klausel enthält, aufgrund derer unfreie Rücksendungen nicht angenommen werden.

Ebenso darf in einer Widerrufsbelehrung keine Telefonnummer aufgeführt sein, da sie den Verbraucher in die Irre führen könnte, da er so in der Annahme handelt, dass auch ein telefonischer Widerruf möglich ist. Grundsätzlich kann ein Verbraucher auch einen Teil seiner Ware widerrufen. Im Online-Handel ist dies besonders für Sammelbestellungen von Bedeutung. Auch eine Annahmeverweigerung bei der Warenzustellung muss als Widerruf angesehen werden. Eine Widerrufsbelehrung ist auch dann fehlerhaft, wenn sie die Rücknahme nicht original verpackter Ware ausschließt.
Was ist zu tun?
Einer Abmahnung im Widerrufsrecht ist grundsätzlich nach dem Einzellfall zu begegnen. Die Praxis zeigt, dass in vielen Fällen gegen eine solche Abmahnung erfolgreich vorgegangen werden kann. Insbesondere die Höhe der geltend gemachten Kostenansprüche ist häufig unangemessen. Auch zahlreiche vorformulierte Unterlassungserklärungen sind inhaltlich zu weitgreifend ausgerichtet. Bevor eine Unterlassungserklärung unterzeichnet wird, sollte sie durch einen Rechtsanwalt gründlich geprüft werden. Schließlich ist sie 30 Jahre lang wirksam.

Ein erfahrener Rechtsanwalt prüft außerdem, ob eine Abmahnung im Rahmen einer Massenabmahnung verschickt wurde. Er stellt fest, ob sich die geforderten Rechtsanwaltsgebühren in einem angemessenen Rahmen bewegen und kann möglicherweise die Höhe einer Schadenersatzforderung nach unten korrigieren. Ebenso wird ein Rechtsanwalt eine auf den Einzelfall zugeschnittene Unterlassungserklärung formulieren, welche für die Gegenseite nur die Zugeständnisse enthält, die in diesem Fall angebracht sind.

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