Soforthilfe bei Abmahnungen
Fragezeichen
Soforthilfe bei Abmahnung
Sie haben eine Abmahnung erhalten und benötigen Hilfe?
Unser Partner "Händlerschutz - Partner der Händler" stellt für anwaltinfos Leser eine Hilfehotline bereit.
Ablauf:
1. Senden Sie und Ihre Abmahnung zu. Klick hier

2. Rufen Sie den Händlerschutz dannach an unter 0180-5012777
0,14 €/Minute aus dem dt. Festnetz max. 0,42 €/Min aus dem Mobilfunknetz

Die Partner-Anwälte des Händlerschutzes werden Ihre Abmahnung kostenfrei prüfen und Ihnen hierbei helfen.
Abmahnung berechtigt?
Nicht jede Abmahnung ist berechtigt. Daher ist es wichtig, das ein Anwalt diese Abmahnung prüft. Dieser kann prüfen ob die Abmahnung berechtigt ist und vor allem ob die Abmahnkosten reduziert werden könnten.
Gavel
Abmahnungen abwehren
Sie wollen sich vor teuren Abmahnungen schützen? Halten Sie Ihre Rechtstexte wie AGB&Co. stets aktuell. Hier erfahren Sie mehr dazu.
Ein Service vom HÄNDLERSCHUTZ
Händlerschutz - der Partner der Händler
Abmahnungen Amazon
Wie auch auf anderen Verkaufsplattformen im Internet, unterliegen Händler auf Amazon bestimmten Rechtsvorschriften. Auch hier kommt es regelmäßig zu zahlreichen Abmahnungen aufgrund berechtigter und unberechtigter Verstöße gegen geltendes Recht. Mit an oberster Stelle stehen hier fehlende bzw. unwirksame Widerrufsbelehrungen. Abmahnungen in diesem Bereich bilden für jeden Amazon-Händler ein Rechtsrisiko, welches auch in finanzieller Hinsicht für den Abgemahnten ein großes Ärgernis darstellen kann.

Ein weiteres Abmahnrisiko stellt ein Produktbild dar, welches durch Amazon dem Händler bei Angebotseinstellung zur Verfügung gestellt wird. Verwendet der Amazon-Verkäufer dieses Bild weiter und tauscht es nicht durch ein eigenes Bild aus, so ist er abmahngefährdet, da in diesem Fall ein Verstoß gegen das Urheberrecht vorliegt. Grundsätzlich ist es für Händler auf Amazon nicht gerade leicht, rechtswirksam ihre Waren anzubieten, ohne Gefahr zu laufen, abgemahnt zu werden.
Abmahngründe
Händler der Internetplattform Amazon unterliegen ständig der Gefahr, abgemahnt zu werden. Die Internetseite ist so aufgebaut, dass es Amazon-Verkäufern fast unmöglich ist, sich an Recht und Gesetz zu halten. Somit sind Massenabmahnungen an der Tagesordnung. Um sich davor zu schützen, sollte jeder Händler sich genau informieren, bevor er seine Ware bei Amazon zum Verkauf anbietet.

So kommt es immer wieder zu Abmahnungen, wenn Händler
  1. gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsfristen nicht in ihrer Widerrufsbelehrung angeben,
  2. die Angabe „inkl. Mwst.“ nicht gemacht wurde
  3. keine Grundpreise angegeben sind
  4. Bildmaterial verwenden, auf dem ein Markenname ersichtlich ist
  5. Bilder einstellen, welche nicht mit der Artikelbeschreibung übereinstimmen.
Eine zusätzliche Gefahr besteht durch wettbewerbswidrige AdWords-Anzeigen, welche von Amazon ohne das Wissen des Händlers geschaltet wird. Hier haftet der Händler, auch wenn er der Anzeigenschaltung nicht vorher zugestimmt hat. Auch ein Risiko für Amazon-Händler besteht in dem „Anhängen“ an andere Verkaufsanzeigen, da sich dann die Beschreibung der zu verkaufenden Ware immer auf das erste geschaltete Angebot bezieht. Erfolgt nun eine Änderung der Produktbeschreibung durch den ersten Händler, trifft diese für den angehangenen Händler ebenso zu.
Was ist zu tun?
Egal, ob nun geschäftlicher oder privater Internetnutzer, Gefahren für eine Abmahnung lauern überall. Tritt der Fall ein, dass eine Abmahnung erfolgt, sollte jeder der nun folgenden Schritte überlegt erfolgen, jedoch auch zeitnah. Abmahnungen von Online-Händlern haben in der Regel eine kurze Fristsetzung vorgegeben, in welche der Abgemahnte auf die Abmahnung reagieren muss. Lässt er diese tatenlos verstreichen, kommt es zur Klärung des Streitfalls vor Gericht. Das ist nicht nur mit erheblich mehr Zeitaufwand verbunden, sondern kann auch mit enorm höheren Kosten einhergehen.

Deshalb ist es grundsätzlich ratsam, schnellstmöglich einen kompetenten Rechtsanwalt um Hilfe zu bitten. Schließlich müssen die Forderungen der Gegenseite geprüft werden. Nicht immer ist eine Abmahnung auch gerechtfertigt. Häufig sind auch die Abmahngebühren unangemessen hoch veranlagt. Wichtig ist in jedem Fall, fristgemäß auf die Abmahnung zu reagieren. Sollte die Frist unangemessen kurz sein, kann eine Fristverlängerung beim Abmahnenden beantragt werden. Die der Abmahnung beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung verpflichtet den Unterzeichnenden, sein bisheriges rechtswidriges Verhalten zu unterlassen. Gleichzeitig verpflichtet er sich, bei Verstoß gegen die Unterlassungserklärung, zur Leistung einer Vertragsstrafe. Da sich die Rechtswirksamkeit einer Unterlassungserklärung auf 30 Jahre beläuft, sollte sie vor der Unterzeichnung gründlich geprüft werden.

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