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Soforthilfe bei Abmahnungen
Fragezeichen
Soforthilfe bei Abmahnung
Sie haben eine Abmahnung erhalten und benötigen Hilfe?
Unser Partner "Händlerschutz - Partner der Händler" stellt für anwaltinfos Leser eine Hilfehotline bereit.
Ablauf:
1. Senden Sie und Ihre Abmahnung zu. Klick hier

2. Rufen Sie den Händlerschutz dannach an unter 0180-5012777
0,14 €/Minute aus dem dt. Festnetz max. 0,42 €/Min aus dem Mobilfunknetz

Die Partner-Anwälte des Händlerschutzes werden Ihre Abmahnung kostenfrei prüfen und Ihnen hierbei helfen.
Abmahnung berechtigt?
Nicht jede Abmahnung ist berechtigt. Daher ist es wichtig, das ein Anwalt diese Abmahnung prüft. Dieser kann prüfen ob die Abmahnung berechtigt ist und vor allem ob die Abmahnkosten reduziert werden könnten.
Gavel
Abmahnungen abwehren
Sie wollen sich vor teuren Abmahnungen schützen? Halten Sie Ihre Rechtstexte wie AGB&Co. stets aktuell. Hier erfahren Sie mehr dazu.
Ein Service vom HÄNDLERSCHUTZ
Händlerschutz - der Partner der Händler
Abmahnung im Markenrecht
Der Inhaber einer Marke ist auf das Äußerste bedacht, dass von seiner patentierten Marke nicht unerlaubter Weise Gebrauch gemacht wird. So ein Missbrauch kann für Online-Händler sehr schnell zu einer teuren Abmahnung führen. So führen das Verkaufen originaler Markenprodukte ohne Erlaubnis des Markeninhabers, die Nutzung von Markennamen im Zusammenhang mit No-Name-Produkten, die Verwendung geschützter Kennzeichen im AdWords Anzeigentext, Metatag-Werbung, das Handeln mit Fälschungen, auch wenn dieses unbewusst geschieht, oder auch die Veränderung von Markenware zu einer Abmahnung.

Dem Markeninhaber steht mit Eintragung der Marke das alleinige Recht zu, diese Marke für die durch die Marke geschützten Produkte oder Dienstleistungen zu verwenden. Eine Abmahnung im Markenrecht weist den Abgemahnten darauf hin, dass er mit seinem Handeln bzw. Verhalten eine Markenrechtsverletzung begeht. Gleichzeitig wird er aufgefordert, dieses Handeln oder Verhalten zu unterlassen hat und bis zu einer bestimmten Frist eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben hat. Diese soll eine Unterlassung des rechtsverletzenden Verhaltens in Zukunft sicherstellen.
Was ist zu tun?
Grundsätzlich darf eine Abmahnung aufgrund einer Markenverletzung nicht unbeachtet bleiben, da sich sonst hieraus eine einstweilige Verfügung ergeben könnte. Diese ist immer mit höheren Kosten verbunden, als eine Abmahnung an sich. Jedoch sollte eine strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht ohne intensive rechtliche Prüfung abgegeben werden. Eine Prüfung muss Aufschluss darüber geben, ob die Abmahnung überhaupt gerechtfertigt ist und eine Verletzung des Markenrechts vorliegt.

Der Ausschluss einer Markenverletzung kann sich ergeben, wenn:
  • der Abgemahnte keinen geschäftlichen Verkehr betreibt
  • die Verwendung der Marke als beschreibende Angabe zulässig ist
  • keine Rechte an der Marke mehr bestehen, weil diese erloschen sind
  • ein Ausschluss der markenrechtlichen Ansprüche vorliegt, welcher sich aus einer Nichtbenutzung der Marke ergeben kann.
Geprüft werden sollte in jedem Fall:
  • die Berechtigung der Abmahnung
  • die Verantwortlichkeit des Abgemahnten
  • die Formulierung der Unterlassungserklärung
  • die Höhe der Vertragsstrafe auf Angemessenheit.
Internetpräsenz der Unternehmen
Es ist grundsätzlich so, dass der Inhaber der Marke ausnahmslos das alleinige Recht an der Nutzung der Marke innehat. Das bedeutet, dass eine Abmahnung aufgrund einer Markenverletzung prinzipiell in jedem Fall begründet ist. Jedoch kommt es auch häufig genug vor, dass ein Abmahnschreiben unüberlegt und überstürzt aufgesetzt und dem Abgemahnten zugestellt wird. In der heutigen Zeit präsentiert sich fast jedes Unternehmen über das Internet. Auch der Warenverkehr wird vermehrt über das Internet getätigt.

Dadurch ist die Gefahr, ein Markenrecht zu verletzen, rasant angestiegen. Daraus ziehen sogenannte Markenverletzungsjäger einen gewinnbringenden Nutzen für sich. Das Internet bietet eine hier eine extrem leichte und schnelle Möglichkeit, Verletzungen des Markenrechts festzustellen und aufzuweisen. Eine Abmahnung im Markenrecht kann hohe Kosten erzeugen, da auch Schadenersatzansprüche von der abmahnenden Seite geltend gemacht können. Aus diesem Grund ist eine Überprüfung auf Rechtmäßigkeit durch einen Rechtsanwalt in jedem Fall anzuraten.

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