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Soforthilfe bei Abmahnungen
Fragezeichen
Soforthilfe bei Abmahnung
Sie haben eine Abmahnung erhalten und benötigen Hilfe?
Unser Partner "Händlerschutz - Partner der Händler" stellt für anwaltinfos Leser eine Hilfehotline bereit.
Ablauf:
1. Senden Sie und Ihre Abmahnung zu. Klick hier

2. Rufen Sie den Händlerschutz dannach an unter 0180-5012777
0,14 €/Minute aus dem dt. Festnetz max. 0,42 €/Min aus dem Mobilfunknetz

Die Partner-Anwälte des Händlerschutzes werden Ihre Abmahnung kostenfrei prüfen und Ihnen hierbei helfen.
Abmahnung berechtigt?
Nicht jede Abmahnung ist berechtigt. Daher ist es wichtig, das ein Anwalt diese Abmahnung prüft. Dieser kann prüfen ob die Abmahnung berechtigt ist und vor allem ob die Abmahnkosten reduziert werden könnten.
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Abmahnungen abwehren
Sie wollen sich vor teuren Abmahnungen schützen? Halten Sie Ihre Rechtstexte wie AGB&Co. stets aktuell. Hier erfahren Sie mehr dazu.
Ein Service vom HÄNDLERSCHUTZ
Händlerschutz - der Partner der Händler
Abmahnung Anwaltskanzlei Goethe
Im Rahmen einer Abmahnung im Wettbewerbsrecht fordert ein Mitbewerber seinen Konkurrenten auf, ein bestimmtes rechtswidriges Verhalten oder Handeln zukünftig zu unterlassen. Dies ist meist verbunden mit der Aufforderung, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Diese ist nach geltendem Recht in Deutschland länger als 30 Jahre rechtswirksam und verpflichtet den Abgemahnten, sein unerlaubtes Handeln bzw. Verhalten zu unterlassen und auch in Zukunft nicht zu wiederholen. Eine Abmahnung stellt für den Abgemahnten eine Möglichkeit dar, die Streitigkeit gegen das Wettbewerbsrecht, das Urheber- oder Markenrecht außergerichtlich beizulegen. Erfolgt keine fristgerechte Reaktion des Abgemahnten auf die Forderungen des Abmahnschreibens, so ist der nächste Schritt des Abmahnenden, vor Gericht Klage einzureichen.

Eine Abmahnung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen rechtswirksam:
  1. detaillierte Beschreibung des rechtswidrigen Verhaltens bzw. Handelns, welches zur Last gelegt wird
    - für den Abgemahnten muss aus dem Abmahnschreiben eindeutig hervorgehen, welches Handeln oder Verhalten ihm zur Last gelegt wird
    - die Formulierung muss konkret erfolgen, darf nicht zu weitreichend und ungenau sein
  2. Rechtliche Würdigung
    - der Abgemahnte muss erkennen können, welche Rechtsfolgen sich aus seinem Verhalten/Handeln ergeben
  3. Aufforderung zur Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
    - um seine eigenen Rechte zu schützen, fordert der Abmahnende den Abgemahnten auf, sein rechtswidriges Verhalten/Handeln zu unterlassen
    - enthält eine Klausel, die den Abgemahnten bei Zuwiderhandeln zum Zahlen einer Vertragsstrafe verpflichtet
  4. Angabe einer Frist für den Abgemahnten, bis zu welcher er die unterzeichnete Unterlassungserklärung abzugeben hat
    - kurz bemessene Fristen beeinträchtigen nicht die Wirksamkeit der Abmahnung
  5. Einleitung gerichtlicher Schritte muss angedroht werden
    - aus dem Abmahnschreiben muss deutlich hervorgehen, dass der Abmahnende gerichtliche Schritte gegen die rechtsverletzende Person einleitet, sollte die strafbewehrte Unterlassungserklärung nach Ablauf der vorgegebenen Frist nicht abgegeben worden sein
Eine Abmahnung ist auch dann wirksam, wenn der Abgemahnte behauptet, er hätte sie nicht erhalten. Jedoch muss die abmahnende Seite einen ordnungsgemäßen Versand des Abmahnschreibens nachweisen, welche per E-Mail, Fax oder auch Postweg zulässig ist. Die Zustellung einer Abmahnung durch ein Einschreiben mit Rückschein ist nicht zwingend erforderlich, jedoch ratsam, um ein ordnungsgemäßes Zustellen einfach und ohne Probleme nachweisen zu können.

Erfolgt die Zustellung einer Abmahnung, sollte der Empfänger sofort einen erfahrenen Rechtsanwalt aufsuchen, damit dieser das Abmahnschreiben auf Richtigkeit und angemessene Forderungen hin überprüfen kann. Denn leider gibt die deutsche Rechtsprechung auf diesem Gebiet Betrügern eine gute Möglichkeit, schnell und ohne großen Aufwand gutes Geld zu verdienen. Der Missbrauch durch unrechtmäßig zugestellte Abmahnungen nimmt deutlich zu.
Abmahnkanzlei
Abmahnungen von Internetnutzern, ob gewerblich oder privat tätig, sorgen in letzter Zeit vermehrt für Unmut. Zahlreiche Abmahnkanzleien haben sich darauf spezialisiert, Verstöße im Internet gegen geltendes Recht ausfindig zu machen und im Namen ihrer Mandanten abzumahnen. Rechtsverletzungen durch unwissende Internetnutzer gibt es zuhauf. Die nicht eindeutig formulierte Gesetzgebung trägt unterstützend dazu bei. Allerdings ist jeder Verstoß gegen die Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Markenrechts und des Urheberrechts abmahnfähig. Eine weit verbreitete Rechtsverletzung stellt im Internet das illegale Filesharing dar. Zahlreiche Nutzer begehen durch unerlaubten Up- und Download von Dateien Verstöße, die ungehindert und auch gerechtfertigt abgemahnt werden können.

Bis zu welchem Zeitpunkt man sich hierbei auf legalem Terrain befindet, wissen die wenigsten Internetnutzer. Eine Abmahnung mit ihren Rechtsfolgen darf keinesfalls unterschätzt werden, auch wenn sie sich als unberechtigt darstellen sollte. In jedem Fall muss der Abgemahnte auf die Abmahnung reagieren. Hierbei ist es wichtig, die von der Gegenseite gesetzte Frist zu beachten, da sonst ein gerichtliches Verfahren eingeleitet wird. Das stellt nicht nur ein Ärgernis für den Betroffenen dar, sondern ist auch mit erheblichen Mehrkosten verbunden. Der Abmahnung wird durch die Abmahnkanzlei in der Regel eine vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung beigefügt. Diese sollte erst nach anwaltlicher Überprüfung unterzeichnet und abgegeben werden. Neben den Abmahngebühren, die dem Abgemahnten auferlegt werden, können auch Schadenersatzansprüche auf der Gegenseite entstehen.
Anwaltskanzlei Goethe
Die Kanzlei Carsten Goethe, Memlingstraße 5 A, 12203 Berlin vertritt Firmen, in deren Namen, aufgrund angeblich rechtswidrigen Filesharings, sie Abmahnungen ausspricht. Die Abmahnung, welche durch die Kanzlei Goethe verschickt wird, und die Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, ist verbunden mit dem Angebot zur Zahlung eines Vergleichsbetrages, welcher geringer dargestellt wird, als die Summe der Abmahngebühren und der Schadenersatzforderung.

Folgenden Inhalt weist eine Abmahnung von der Kanzlei Goethe auf:
  1. Angabe zum Rechteinhaber, welcher durch die Kanzlei vertreten wird
  2. Darlegung der Gründe für die angebliche Berechtigung zur Abmahnung
  3. Vorwurf des angeblich illegalen Angebots bzw. öffentlichen Zugänglichmachens von geschütztem Material über den Internetanschluss des Abgemahnten
  4. Angabe von Datum und genauem Zeitpunkt des Verstoßes
  5. Hinweis darauf, dass die Mandanten der Kanzlei Goethe alleiniger Inhaber der Rechte am bezeichnenden Werk seien
  6. Vorwurf des angeblichen, illegalen Filesharings und der daraus resultierenden Urheberrechtsverletzung
  7. Verweis auf einen Beschluss des Landgerichts, durch welchen die IP-Adresse festgestellt und der Abgemahnte ermittelt wurde
  8. Auflistung der Ansprüche, die gegen den Abgemahnten angeblich bestehen:
    - Unterlassungsanspruch, Anspruch auf Kostenerstattung sowie Anspruch auf Schadenersatz
  9. vorformulierte Unterlassungserklärung
  10. Erklärung, dass gerichtliche Schritte eingeleitet werden, wenn die Annahme des Vergleichsangebots und die Unterzeichnung der Unterlassungserklärung nicht erfolgen
  11. Angebot zur außergerichtlichen Einigung mit Aufforderung zur Abgabe der Unterlassungserklärung sowie zur Zahlung des geforderten Vergleichsbetrages
  12. Hinweis auf die gesetzte Frist, in welcher der Abgemahnte reagieren muss, da sonst den Mandanten eine gerichtliche Klärung des Sachverhalts angeraten wird.
Wichtige Hinweise für den Abgemahnten

Wichtig ist in jedem Fall, schnellstmöglich auf die Abmahnung zu reagieren, jedoch auch nicht unüberlegt und übereilt zu Handeln. Eine einmal abgegebene Unterlassungserklärung ist schließlich länger als 30 Jahre rechtswirksam und kann bei Verletzungen der Vertragsklauseln zu erheblichen Geldstrafen führen. Die im Abmahnschreiben vorgegebene Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung und zur Zahlung der Abmahngebühren sollte nicht unbeachtet verstreichen, da sonst schwere Rechtsfolgen eintreten, welche regelmäßig mit hohen Kosten verbunden sind. Eine Klärung des Streits würde dann durch ein gerichtliches Verfahren erfolgen, durch welches eine einstweilige Verfügung erwirkt wird.

Ein erfahrener Rechtsanwalt kann hier helfen, Unklarheiten aus dem Weg zu räumen. Er überprüft die Anschuldigungen auf Rechtmäßigkeit und die Forderungen dahingehend, ob sie bezüglich des Sachverhaltes angemessen sind. Gerade bei Massenabmahnungen ist die Rechtmäßigkeit nicht gegeben und der Rechtsanwalt kann den Abgemahnten ein Stück weit beruhigen. Ein Blick auf die beigefügte Unterlassungserklärung genügt meist, um diese als viel zu weitreichend zu bewerten. Der Rechtsanwalt des Abgemahnten wird in diesem Fall eine modifizierte Unterlassungserklärung aufsetzten, welche sich auf den speziellen Sachverhalt bezieht. Das ist von großer Bedeutung, damit der Abgemahnte in Zukunft auch wirklich alle Klauseln einhalten kann, da er bei Zuwiderhandeln zur Zahlung einer Vertragsstrafe gezwungen ist.

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