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Soforthilfe bei Abmahnungen
Fragezeichen
Soforthilfe bei Abmahnung
Sie haben eine Abmahnung erhalten und benötigen Hilfe?
Unser Partner "Händlerschutz - Partner der Händler" stellt für anwaltinfos Leser eine Hilfehotline bereit.
Ablauf:
1. Senden Sie und Ihre Abmahnung zu. Klick hier

2. Rufen Sie den Händlerschutz dannach an unter 0180-5012777
0,14 €/Minute aus dem dt. Festnetz max. 0,42 €/Min aus dem Mobilfunknetz

Die Partner-Anwälte des Händlerschutzes werden Ihre Abmahnung kostenfrei prüfen und Ihnen hierbei helfen.
Abmahnung berechtigt?
Nicht jede Abmahnung ist berechtigt. Daher ist es wichtig, das ein Anwalt diese Abmahnung prüft. Dieser kann prüfen ob die Abmahnung berechtigt ist und vor allem ob die Abmahnkosten reduziert werden könnten.
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Abmahnungen abwehren
Sie wollen sich vor teuren Abmahnungen schützen? Halten Sie Ihre Rechtstexte wie AGB&Co. stets aktuell. Hier erfahren Sie mehr dazu.
Ein Service vom HÄNDLERSCHUTZ
Händlerschutz - der Partner der Händler
Abmahnung Rechtsanwalt Dr. Ulrich Bente
Eine Abmahnung wird erteilt, um eine Person aufzufordern, ein bestimmtes rechtswidriges Verhalten oder Handeln zu unterlassen. In einem Abmahnschreiben wird die genaue Art der Rechtsverletzung bezeichnet, meist aus dem Bereich des Wettbewerbsrechts, des Markenrechts, des Urheberrechts, aber auch des Geschmacks- und Gebrauchsmusterrechts. Durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird der Abgemahnte verpflichtet, sein rechtsverletzendes Verhalten bzw. Handeln zukünftig zu unterlassen.

Eine Abmahnung ist für den Abgemahnten regelmäßig auch mit der Forderung verbunden, die angefallenen Rechtsverfolgungskosten zu begleichen sowie unter Umständen Schadenersatz zu leisten. Grundsätzlich kann jedes Verhalten oder Handeln, welches unbefugt in die Rechte einer Person eingreift, abgemahnt werden, wobei wiederum nicht jedes, durch eine Abmahnung gerügtes Verhalten oder Handeln eine Rechtsverletzung darstellt.

Eine Abmahnung ist wirksam, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllt:
  1. genaue und klar formulierte Bezeichnung des Rechtsverstoßes, welcher als Grund für eine Abmahnung angesehen wird
    - Der Abgemahnte muss aus dem Abmahnschreiben eindeutig erkennen können, welche Art der Rechtsverletzung ihm vorgeworfen wird.
  2. Rechtliche Würdigung
    - Es muss bezeichnet werden, auf welche Rechtsvorschrift sich der Abmahnende bezieht.
  3. Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
    - In der Regel ist dem Abmahnschreiben eine vorformulierte, strafbewehrte Unterlassungserklärung beigefügt.
    - Der Abgemahnte wird aufgefordert, diese zu unterzeichnen und dem Absender zurückzusenden.
    - Sie enthält eine Klausel, durch welche der Abgemahnte verpflichtet wird, bei einem Zuwiderhandeln eine Vertragsstrafe zu zahlen.
  4. Fristsetzung
    - Damit die Einleitung eines Gerichtsverfahrens verhindert wird, muss der Abgemahnte zwingend innerhalb der angegebenen Frist auf das Abmahnschreiben reagieren.
    - Eine sehr kurze Fristsetzung beeinträchtigt dabei keinesfalls die Wirksamkeit einer Abmahnung.
  5. Androhung eines gerichtlichen Verfahrens
    - Der Abgemahnte muss dem Abmahnschreiben eindeutig entnehmen können, dass bei Fristversäumnis seinerseits ein gerichtliches Verfahren zur Klärung des Sachverhalts durch die abmahnende Seite erwirkt wird.
Für eine Abmahnung besteht auch dann Rechtswirksamkeit, wenn der Abgemahnte eine Zustellung dieser verneint. Die abmahnende Anwaltskanzlei muss dagegen eine ordnungsgemäße Absendung einer Abmahnung nachweisen. Eine Abmahnung kann auf verschiedenen Wegen dem Verletzenden zugesendet werden. Diese kann auf dem Postweg zugestellt, jedoch auch per Fax oder E-Mail an den Empfänger weitergeleitet werden. Die sicherste Art der Zustellung ist jedoch grundsätzlich das Einschreiben mit Rückschein. Somit besteht für den Abmahnenden kein Problem, ein ordnungsgemäßes Zusenden der Abmahnung nachzuweisen.
Abmahnkanzlei
Leider wird eine Abmahnung nicht immer nur ausgesprochen, um eine Rechtsverletzung gegenüber dem alleinigen Inhaber der Rechte an einer Sache zu ahnden, im Gegenteil. Zahlreiche Anwaltskanzleien haben sich darauf spezialisiert, Massenabmahnungen zu erteilen, um einen hohen Gewinn zu erzielen. Die noch recht unklar definierte Rechtsprechung auf diesem Gebiet ist hierbei zweifellos förderlich.

Gerade im Internet kommt es zu massenhaften Rechtsverletzungen, derer sich die Nutzer nicht in jedem Fall vollumfänglich bewusst sind. Umso überraschter sind sie, wenn ihnen eine Abmahnung zugestellt wird. In der Praxis werden häufig Massenabmahnungen aufgrund angeblich illegalen Filesharings, des unerlaubten Up- und Downloads von Musikdateien und Filmmaterial aus dem Internet, ausgesprochen. Ob es sich hierbei um eine rechtsmissbräuchliche Massenabmahnung handelt, kann an folgenden Merkmalen festgestellt werden:
  • massenhaft Abmahnungen werden von einer Anwaltskanzlei ausgesprochen
  • die Rechtsverletzung wird nur sehr allgemein dargelegt
  • der Abmahnende geht keiner bzw. nur geringfügig einer gewerblichen Tätigkeit nach
  • die geforderten Rechtsverfolgungskosten und der bezifferte Streitwert sind viel zu überzogen angesetzt
  • die angegebene Vertragsstrafe ist unangemessen hoch
  • der Grund der Abmahnung kann als Bagatelle abgetan werden
  • die angegebene Frist ist besonders kurz bemessen
  • der Abmahnende legt mehr Wert auf die Zahlung der geforderten Rechtsverfolgungskosten, als auf die Abgabe einer Unterlassungserklärung
  • das Abmahnschreiben enthält keine Originalvollmacht.
Ob es sich um einen Fall von Massenabmahnung handelt, sollte nicht nur an einem übereinstimmenden Merkmal festgeschrieben werden. Der Gesamteindruck ist wesentlich. So muss es sich nicht unbedingt um eine Massenabmahnung handeln, nur weil ein Rechtsverstoß recht allgemein formuliert oder eine besonders kurze Frist gesetzt wurde. Die Rechtsprechung ist hierbei recht zurückhaltend mit einem Urteil. Um auf der sicheren Seite zu sein, ist es ratsam, einen erfahrenen Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen. Dieser überprüft die erteilte Abmahnung auf Rechtmäßigkeit und stellt fest, ob sich die angegebenen Forderungen in einem angemessenen Rahmen bewegen.
Rechtsanwalt Dr. Ulrich Bente
Rechtsanwalt Dr. Ulrich Bente vertritt Firmen, in deren Namen sie Abmahnungen gegenüber Internetnutzern ausspricht, welche angeblich einen Rechtsverstoß begangen haben. Die Abmahnungen, welche durch Rechtsanwalt Dr. Ulrich Bente ausgesprochen werden, fordern den Abgemahnten zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf. Gleichzeitig wird ein Vergleichsangebot gemacht, welches geringer angegeben wird, als die Summe aus den eigentlichen Abmahngebühren und der angeblich berechtigten Schadenersatzforderung. Als Grund für die Abmahnung wird illegales Filesharing angegeben, also unbefugter Up- und Download von Musikdateien, Filmmaterial und Ähnlichem. Des Weiteren soll der Abgemahnte diese urheberrechtlich geschützten Dateien der Öffentlichkeit zugänglich gemacht haben.

Folgenden Inhalt weist ein Abmahnschreiben von Rechtsanwalt Dr. Bente auf:
  1. der Rechteinhaber wird als Mandant der Kanzlei benannt
  2. die angeblich gerechtfertigte Abmahnung wird begründet
  3. es wird eine Verletzung der Urheberrechte an einem bestimmten Filmwerk vorgeworfen
  4. das Datum und die genaue Uhrzeit der Rechtsverletzung wird aufgezeigt
  5. Aufzeigen der Ansprüche des Rechteinhabers gegen den Abgemahnten:
    - Unterlassungsanspruch
    - Kostenerstattungsanspruch
    - Schadenersatzanspruch
  6. eine rechtliche Würdigung wird vorgenommen
  7. eine vorformulierte Unterlassungserklärung mit Aufforderung zur kurzfristigen Unterzeichnung und Abgabe ist dem Abmahnschreiben beigefügt
  8. ein Vergleichsangebot, um zu einer außergerichtlichen Einigung zu kommen, verbunden mit der Aufforderung zur Abgabe der Unterlassungserklärung sowie zur Begleichung des geforderten Vergleichsbetrages wird unterbreitet.
Wichtige Hinweise für den Abgemahnten

Betroffene Personen, welche von Rechtsanwalt Dr. Ulrich Bente eine Abmahnung ausgesprochen bekommen haben, sollten nicht unbedacht und übereilt die beigefügte, strafbewehrte Unterlassungserklärung unterschreiben, ehe diese nicht durch einen erfahrenen Rechtsanwalt geprüft wurde. Eine Vielzahl an Nachteilen können so dem Abgemahnten entstehen. Allerdings sollte unbedingt auf eine fristgemäße Reaktion auf die Abmahnung erfolgen, um weitere rechtliche Schritte der Gegenseite zu vermeiden. Diese sind in der Regel mit erheblichen Mehrkosten für den Abgemahnten verbunden.

Die beigefügte, vorformulierte Unterlassungserklärung ist von den Abmahnenden viel zu weitreichend ausgelegt. Dem Abgemahnten wird es daher fast unmöglich gemacht, sich an die vereinbarten Vertragsklauseln zu halten und das Zahlen der angesetzten, sehr hohen Vertragsstrafe ist vorprogrammiert. Ein erfahrener Rechtsanwalt wird für den Abgemahnten eine modifizierte Unterlassungserklärung aufsetzen, um die Vereinbarungen in einem angemessenen Rahmen zu halten. Somit wird es für den Betroffenen leichter, sich an die Klauseln zu halten und einer Vertragsstrafe aus dem Weg gehen zu können.

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