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Wiki zum Rechtsthema Bank- und Kapitalmarktrecht
Informationen zum Bank- und Kapitalmarktrecht
Das Bankrecht beschreibt alle Rechtsverhältnisse, welche sich auf einzelne Bankgeschäfte und das Kreditwesen beziehen. Das öffentliche Bankrecht beinhaltet Geld, Währung, Wertpapierhandel und Aufsicht und steht dem privaten Bank- und Kapitalmarktrecht, welches Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen regelt, gegenüber.
Bankrechtliche Vorschriften sind u.a. in folgenden Gesetzen verankert:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Wechselgesetz
- Scheckgesetz
- Geldwäschegesetz (GwG)
- Handelsgesetzbuch (HGB)
Das Kapitalmarktrecht ist u.a. durch folgende Gesetze geregelt:
- Börsengesetz (BörsG)
- Depotgesetz (DepotG)
- Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz (FinDAG)
- Investmentgesetz (InvG)
- Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG)
- Verkaufsprospektgesetz (VerkProspG)
- Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)
- Wertpapierprospektgesetz (WpPG)
- Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG)
Bankenaufsicht
Die Bankenaufsicht überwacht die Tätigkeiten von Kreditinstituten im Rahmen der Staatlichen Aufsicht über den Finanzmarkt. Sie vergibt Finanzdienstleistungs- und Kreditinstituten die Genehmigung zum Geschäftsbetrieb und kontrolliert deren Geschäftstätigkeit. Die Hauptaufgabe der Bankenaufsicht besteht in der Verhinderung von Missständen im Kreditwesen. Solche Missstände können die Vermögenswerte, welche den Instituten anvertraut wurden, unsicher werden lassen, können die Bankgeschäfte in ihrer vorschriftsmäßigen Geschäftstätigkeit stören und sogar verheerende Auswirkungen auf die Gesamtwirtschaft zur Folge haben.
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