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Wiki zum Rechtsthema Darlehen

Informationen zum Darlehen
Bei einem sogenannten Darlehen handelt es sich um einen Vertrag im Sinne des Schuldrechtes, in dessen Rahmen es zur Bereitstellung von Geld oder vertretbaren Sachen durch den Gläubiger kommt, welche dem Schuldner nutzbar überlassen werden. Durch einen Darlehensvertrag ist der Schuldner verpflichtet, die Schuld zur Darlehensfälligkeit zu begleichen bzw., den Nennbetrag an den Gläubiger zurückfließen zu lassen. Hierbei kann es sich auch um eine gleichwertige Sache handeln, je nachdem, wie sich der Darlehensvertrag sich gestaltet.

Der Darlehensnehmer erhält bei Abschluss des Vertrages die Darlehensvaluta, die ihm durch den Darlehensgeber abgetreten oder übereignet wird, wodurch er mit dieser frei verfahren kann. Hierbei kommt es meist auch zur Verpflichtung der Zinszahlung. Die Unterscheidung zwischen einem Darlehen und einem Kredit wird durch die §§ 488 bis 490 BGB festgelegt.
Gesetzeslage und Regelungen in Bezug auf das Darlehen
Die gesetzliche Regelung bezüglich des Darlehens begründet sich auf die Konsensualtheorie, durch die es zu einer Verpflichtung des Darlehensgebers zur Überlassung einer vereinbarten vertretbaren Sache an den Darlehensnehmer kommt. Es kommt somit durch Einigung der Parteien zu einem gültigen Darlehensvertrag. Bei einem entgeltlichen Darlehen beruht der Vertrag auf einer gegenseitigen Willenserklärung, während bei einem unentgeltlichen eine zweiseitige Verpflichtung entsteht.

Gelddarlehen und Sachdarlehen unterscheiden sich hierbei in ihrer Gesetzesgrundlage, so dass das Gelddarlehen in den §§ 488 ff. BGB geregelt ist und das Sachdarlegen in den §§ 607 ff. BGB. Das Verbraucherdarlehen wird durch die §§ 491 ff. BGB geregelt. Es handelt sich hierbei um einen Darlehensvertrag zwischen Bank und Verbraucher.
Unterschiede in Bezug auf einzelne Darlehensvarianten
In Bezug auf Darlehensmöglichkeiten, werden verschiedene Formen des Darlehens unterschieden. So kennt man beispielsweise das endfällige Darlehen, welches auch als Fälligkeitsdarlehen oder Festdarlehen bezeichnet wird, und welches nach Ablauf in einem einzigen festgelegten Betrag zurückerstattet wird. Darüber hinaus gibt es auch das Annuitätendarlehen, bei dem eine jährliche Tilgungs- und Zinssumme in gleichbleibenden Beträgen über einen bestimmten Zeitraum vorgenommen wird. Hierbei kommt es zu einer Steigung der Tilgung, wobei die Zinsen jährlich gemindert werden.

Weitere Darlehensformen sind das Tilgungsdarlehen, welches eine konstante Tilgung im Rahmen der Laufzeit beinhaltet, das Laufzeitzinsdarlehen, Ratendarlehen oder auch LAUDA, bei dem es zu einer Zurechnung der Zinsen bei Laufzeitbeginn kommt, und das partiarische Darlehen. Im Rahmen eines solchen Darlehens wird eine Gewinnbeteiligung des Darlehensgebers vereinbart. Zusätzliche Darlehensgattungen sind das Hypothekendarlehen, das Forward Darlehen, das Abrufdarlehen, das Massedarlehen und der Bausparvertrag sowie auch das sogenannte rollierende Geldmarktdarlehen, bei dem es zur Anpassung des Zinses und flexiblen Rückzahlungsmodalitäten kommt.

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*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema Darlehen - Ihr Darlehen Informationstipp

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