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Wiki zum Rechtsthema Kredit

Informationen zum Kredit
Bei einem Kredit handelt es sich um einen Vorgang, der die Überlassung von Geld zur freien Verfügung oder auch zweckgebunden zu bestimmten Konditionen beinhaltet. Ebenso kann es sich dabei auch um sogenannte vertretbare Sachen, beispielsweise in Form von Warenkrediten handeln. Ein Kredit ist mit einer vertraglich festgelegten Laufzeit versehen und muss zu bestimmten Konditionen durch den Kreditnehmer an den Kreditnehmer zurückgezahlt werden. Hierbei fallen entsprechend Zinsen an, die zur Tilgungssumme dazu kommen.

Ein Kredit ist natürlich immer auch mit Vertrauen verbunden, so dass es zumeist nur Menschen gewährt wird, die eine entsprechende Bonität aufweisen. Bei höheren Krediten wird meist auch eine Sicherheit vorausgesetzt oder die Inanspruchnahme eines Bürgen, der bei Zahlungsausfall dafür eintritt.
Unterschiedliche Kreditarten
Bei Krediten unterscheidet man insbesondere zwischen Bankkrediten, die durch die Bank vergeben werden, und Privatkrediten, bei denen der Geldgeber eine Privatperson oder auch ein Unternehmen ist. Bei einem Bankkredit findet eine sogenannte Geldschöpfung statt, was bei einem Privatkredit nicht der Fall ist. Private Kreditgeber verzichten innerhalb des laufenden Kredites auf das Geld, während sie gleichsam als Ausgleich Zinsen erhalten. Bei Banken kommt es zu einer Schöpfung von zusätzlichem Geld, wodurch der Gewinn bei Krediten nicht ausschließlich durch die Zinsen erfolgt.

Aufgrund der verschiedenen Kreditvergabearten ist das Risiko für die Banken, dass der Kreditnehmer den Kredit nicht zurückzahlen kann, höher, als dies bei Privatkrediten der Fall ist. Die Kosten für den Kreditnehmer sind niedriger und dadurch die Rückzahlung deutlich leichter. Eine weitere Art des Kredites ist das Darlehen, bei dem es zu einer vertraglich festgelegten Überlassung von Sachgegenständen oder Bargeld kommt. Hierbei wird eine feste Vereinbarung über die Tilgung getroffen sowie über die Zahlungsfälligkeit der Zinsen. Bei Kündigung des Darlehens wird die vollständige Rückzahlung nebst Zinsen fällig.
Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Krediten durch Privatpersonen
Um Bankkunden die Auswahl zwischen den Kreditangeboten zu erleichtern, werden bei Krediten für Privatpersonen die Preisangabenverordnung und der Ausweis des effektiven Jahreszinses verwendet, die durch den Verbraucherschutz vorgegeben sind. Für eine Kreditvergabe muss der Bankkunde volljährig sein und die notwendige Bonität aufweisen, die durch eine Auskunft bei der SCHUFA ermittelt wird. Eine weitere Voraussetzung sind regelmäßige Gehaltseingänge bzw. regelmäßige Einnahmen sowie die Ermittlung der zumutbaren Belastung. Diese dient dazu, eine Überschuldung des Bankkunden zu vermeiden.

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