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Wiki zum Rechtsthema Wucherzinsen

Informationen zu Wucherzinsen
Als Wucherzinsen werden Zinssätze bezeichnet, beispielsweise Zinsen, die im Rahmen von Krediten anfallen, und die unangemessen überhöht sind. Der Begriff steht eng im Zusammenhang mit Zinswucher, dem Vorgang, der die Verwendung von Wucherzinsen umschreibt. Als Zinswucher werden im Allgemeinen Rechtsgeschäfte bezeichnet, die mit sehr hohen Zinsen oder Gebühren versehen sind, die die des eigentlichen Marktes weitestgehend übersteigen. Solche Arten der Kosten können dafür Sorge tragen, dass ein Rechtsgeschäft für nichtig erklärt wird - also keine Rechtswirksamkeit aufweist.

Im Bürgerlichen Gesetzbuch, abgekürzt auch BGB, finden sich grundsätzlich keine geltenden Richtlinien, die eine maximale Zinshöhe festlegen, wodurch eine gewisse Zinsfreiheit besteht. Allerdings gibt es durchaus ein Gesetz, welches die Gestaltungsfreiheit von Verträgen einschränkt. Hierbei handelt es sich um die sogenannte Generalklausel gemäß § 138 Abs. 1 BGB, welches sich auf den Tatbestand der Sittenwidrigkeit bezieht und somit auch auf Wucher.
Wie sich ein wucherähnliches Geschäft in Bezug auf Kredite gestalten kann
Damit gemäß der geltenden Rechtsprechung ein Rechtsgeschäft oder Kreditgeschäft als wucherähnlich betrachtet werden kann, muss sich dieses so Gestalten, das es insgesamt als Ausbeutungsgeschäft gewertet werden kann, welches damit sittenwidrig ist. Dies objektiv sowie auch subjektiv voraus, dass die Leistung und die Belastung in keinem passenden Verhältnis stehen und dies zum Nachteil des Kreditnehmers geschieht.

Ebenso muss gegeben sein, dass die wirtschaftliche Lage des Kreditnehmers bei der Gestaltung der Belastung ausgenutzt wird und dieser auf den Kredit angewiesen ist, wobei dem Kreditgeber dieser Umstand bekannt ist. Gemäß der Entscheidung des BGH, muss hierbei insgesamt eine kumulative Erfüllung der genannten Voraussetzungen bestehen. In einem solchen Fall ist der Rechtsvertrag nichtig.
Rechtliche Folgen bei einer vorliegenden Sittenwidrigkeit
Liegt gemäß den festgelegten Voraussetzungen ein Wucher oder eine Sittenwidrigkeit vor, so ist davon auszugehen, dass der Vertrag damit nichtig ist und keine Rechtswirkung entfaltet. Dies bedeutet für den Kreditnehmer, dass er sich auf diesen Umstand berufen kann, wodurch der Kreditgeber keine Zinsen erhält. Ganz gleich, wie lange der Kreditnehmer den Kredit verwendet hat. Dies gilt im Übrigen auch für die Zinsen, die aktuell dem Markt entsprechen. Die Rückzahlung eines entsprechenden Kredites muss nicht sofort, jedoch zum Vertragsende erfolgen.

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*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema Wucherzinsen - Ihr Wucherzinsen Informationstipp

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