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Wiki zum Rechtsthema Rücklastschrift

Informationen zur Rücklastschrift
Als Rücklastschrift bezeichnet man ein nicht eingelöstes Lastschriftverfahren, bei dem der abgebuchte Betrag nicht an den Lastschrifteinreicher weitergeleitet, sondern auf das Konto des Zahlungspflichtigen zurückgebucht wird. Dies bedeutet, dass das Lastschriftverfahren nicht eingelöst werden konnte oder vom Kontoinhaber storniert wurde. Das Verfahren, welches bei einer Rücklastschrift zum Tragen kommt, findet seine Regelung im Lastschriftabkommen der Banken.

Eine Rücklastschrift ist gleichermaßen auch ein Mittel des Bankkunden, mit dem er den Missbrauch einer Lastschrift unterbinden kann und gleichermaßen auch ein Mittel der Bank, wenn keine Kontendeckung besteht. Ebenso kann es zu einer Rücklastschrift kommen, wenn die Angaben in der Lastschrifteinreichung nicht mit denen des Kontos übereinstimmen oder keine Willenserklärung in Bezug auf die Lastschrift durch den Kunden erfolgt ist. Ein Widerspruch des Kunden in Bezug auf eine Lastschrift kann schriftlich bei der Bank mit Unterschrift erfolgen und inzwischen auch via Online-Banking. Hier kann die Abbuchung in einem festgelegten Zeitrahmen storniert werden.
Rechtsinfos zu Rücklastschriften in Bezug auf den Widerspruch
Im Rahmen einer Lastschrift kann ein Bankkunde dieser jederzeit in einem Zeitrahmen von 6 Wochen widersprechen. Hierbei ist keine Angabe von Gründen notwendig. Die Kosten der Rücklastschrift werden dem Konto des Lastschrifteinreichers belastet. Die Frist beginnt für den Kunden ab Zugang des Rechnungsabschlusses, wobei sich die Frist eines nicht autorisierten Abbuchungsvorganges von der Frist des gewöhnlichen Lastschriftauftrages unterscheidet. Kunden haben in diesem Fall ein 13-monatiges Widerspruchsrecht. Es obliegt dem Kunden zu prüfen, ob eine Lastschrift gerechtfertigt ist oder nicht.
Rechtsinfos zu Rücklastschriften aufgrund mangelnder Deckung
Wird eine Lastschrift durch die Bank nicht ausgeführt, weil das Konto des Kunden nicht ausreichend gedeckt ist, so hat der Lastschrifteinreicher die Möglichkeit, die ihm dadurch entstandenen Kosten dem Kontoinhaber anzulasten. Dies gilt im Zuge seines Rechtes auf Schadensersatz. Viele Kunden sind allerdings immer noch in dem Glauben, dass entsprechende Kosten nicht auf Bankkunden umgelegt werden können. Dies ist jedoch seit Einführung der Sepa-Regelung wieder möglich.

Verwandte "Rücklastschrift" Rechtsbegriffe

Bank- und Kapitalmarktrecht, Aktien, Anleihe, Bankeinzug, Börse, Fonds, Kapitalanlage, Kontosperrung, Schufa-Auskunft, Anlageberatung, BaFin, Bankrecht, Darlehen, Geldanlage, Kapitalanlagerecht, Kredit, Schrottimmobilien, Verbraucherkredit, Anlegerrecht, Bürgschaft, Dispokredit, Investmentzertifikate, Kapitalanlegerrecht, Lohnpfändung, Schufa, Wertpapierhandel, Abbuchungsauftrag, Kreditkarte verloren, Wucherzinsen, Online-Banking, EC-Karte, Einzugsermächtigung, Gebühren, Betrugsfälle, Forderungsanmeldung, Entschädigung, Beratungsfehler, Aktienverluste, Haftung
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema Rücklastschrift - Ihr Rücklastschrift Informationstipp

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