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Wiki zum Rechtsthema Beratungsfehler

Informationen zum Beratungsfehler
Beratungsfehler spielen in unterschiedlichen Bereichen des deutschen Rechtssystems eine weitreichende Rolle. Und dies gilt ebenso bei der Beratung durch Anwälte, Banksachbearbeiter und insbesondere im Kapitalmarktrecht bei der Beratung durch Anlageberater und Bankgesellschaften, die Anlageberatung anbieten. Denn gerade bei einer Beratung durch Anlageberater, treten Falschberatungen in Bezug auf Kapitalanlagen wesentlich häufiger auf, als man denkt. Ist dies der Fall, sollten Anleger keine Verluste hinnehmen, sondern sich diesbezüglich von Fachanwälten beraten und vertreten lassen, um die eigenen finanziellen Verluste weitestgehend zu minimieren.

Grund für eine Falschberatung oder eine fehlerhafte Beratung sind in vielen Fällen die Provisionen, die durch den Anleger und seine Entscheidung zur Investition dem Berater zufließen. Begründet sich eine fehlerhafte Beratung jedoch genau darauf, so handelt es sich nicht mehr um einen Beratungsfehler im eigentlichen Sinne, sondern um eine strafrechtliche Angelegenheit.
Beratungspflichten und Schutz des Anlegers
Die bestehende Gesetzeslage sieht es vor, dass Anleger durch die, dem Berater entstehenden Pflichten aus dem Beratungsvertrag geschützt sind. Auch wenn dieser nicht schriftlich erfolgen muss, schuldet ein Anlageberater seinen Kunden eine bedarfsgerechte und anlegergerechte Beratung. Diese setzt voraus, dass der Berater das Beratungsgespräch an den Zielen des Kunden orientiert sowie auch an gewünschter Laufzeit, an der Sicherheit und der Risikobereitschaft des Anlegers.

Mangelt es dabei an Informationen, die das Anlageobjekt betreffen, werden Risiken nicht ausreichend aufgeführt oder dem Kunden nicht mitgeteilt, dass der Berater eine entsprechende Provision für die Empfehlung erhält, so besteht hier ein Beratungsfehler, der einen Schadensersatzanspruch des Kunden auslöst. Dies gilt auch dann, wenn dem Kunden Prospekte zur Verfügung gestellt werden, in denen es an den notwendigen Informationen mangelt. Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn die Kapitalanlage nicht ausreichend vorgestellt wird.
Beweislast bei Beratungsfehlern
Grundsätzlich liegt die Beweislast in Bezug auf etwaige Beratungsfehler beim Anleger, so dass dieser bei Schadensersatzforderungen den Fehler darlegen und ausreichend begründen muss. Dies gestaltet sich oft schwierig, wird aber problemlos möglich, wenn der Fehler sich auf unzureichendes Prospekt begründet. Ebenso wie der Anleger beweisen muss, dass ein Beratungsfehler besteht, muss auch der Berater darlegen, wie sich das Beratungsgespräch dargestellt hat und so aufzeigen, warum ihm aus seiner Sicht kein Beratungsfehler anzulasten ist. Zu beachten ist, dass bei Beratungsfehlern die Verjährungsfrist 3 Jahre beträgt und dann einsetzt, wenn der Anleger Kenntnis darüber erlangt, dass die Beratung fehlerhaft war.

Verwandte "Beratungsfehler" Rechtsbegriffe

Bank- und Kapitalmarktrecht, Aktien, Anleihe, Bankeinzug, Börse, Fonds, Kapitalanlage, Kontosperrung, Rücklastschrift, Schufa-Auskunft, Anlageberatung, BaFin, Bankrecht, Darlehen, Geldanlage, Kapitalanlagerecht, Kredit, Schrottimmobilien, Verbraucherkredit, Anlegerrecht, Bürgschaft, Dispokredit, Investmentzertifikate, Kapitalanlegerrecht, Lohnpfändung, Schufa, Wertpapierhandel, Abbuchungsauftrag, Kreditkarte verloren, Wucherzinsen, Online-Banking, EC-Karte, Einzugsermächtigung, Gebühren, Betrugsfälle, Forderungsanmeldung, Entschädigung, Aktienverluste, Haftung
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema Beratungsfehler - Ihr Beratungsfehler Informationstipp

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