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Wiki zum Rechtsthema Gebühren

Informationen zu Gebühren
Gebühren fallen im Bereich des Kapitalmarktes für unterschiedliche Tätigkeiten an und können für Bankkunden, Darlehensnehmer oder auch Anleger unterschiedliche Kosten bedeuten. Der Begriff Gebühren definiert Abgaben, die insbesondere für behördliche Handlungen anfallen, und die der entsprechenden gesetzlichen Regelung unterliegen. Gemäß der Rechtsprechung orientiert sich der Begriff an Gebührenrecht und dem Grundgesetz, wodurch sich eine Definition wie folgt ergibt:

»Eine Gebühr ist eine öffentlich-rechtliche Geldleistung, die aus Anlass individuell zurechenbarer, öffentlicher Leistungen dem Gebührenschuldner (durch eine öffentlich-rechtliche Norm oder sonstige hoheitliche Maßnahme) einseitig auferlegt wird und dazu bestimmt ist, in Anknüpfung an diese Leistung deren Kosten ganz oder teilweise zu decken«.
Unterscheidung verschiedener Gebührenarten
Gebühren können unterschiedlich geartet sein und sie können wie folgt unterschieden werden. So fallen beispielsweise Verwaltungsgebühren bei unterschiedlichen Amtshandlungen an und Benutzungsgebühren bei der Nutzung entsprechender Einrichtungen, deren Benutzung gebührenpflichtig ist. Darüber hinaus können auch Gebühren für die Bereitstellung von Leistungen auf Grundlage des öffentlichen Rechtes anfallen, wobei diese sich nicht grundsätzlich an einer tatsächlichen Inanspruchnahme orientieren müssen. Je nachdem, wie sich die Gebühren gestalten, werden die Kosten durch die Richtlinien des Verwaltungskostengesetzes, abgekürzt auch VwKostG, festgesetzt.

Hierbei steht im Vordergrund, dass es sich grundsätzlich um angemessene Gebühren handelt. Gemäß § 3 S. 1 VwKostG sind daher Gebührensätze auf die Weise zu bemessen, dass ein angemessenes Verhältnis zwischen der Gebühr in Bezug auf den anfallenden Verwaltungsaufwand besteht und dem wirtschaftlichen oder generellen Nutzen der Handlung. Man unterscheidet hierbei auch zwischen den sogenannten kostenunterdeckenden, den kostendeckenden und den kostenüberdeckenden Gebühren
Unterscheidung der Gebührensätze
Im Rahmen des Verwaltungskostengesetzes bestehen drei unterschiedliche Arten von Gebühren, die sich gemäß § 4 VwKostG in feste Sätze, Rahmensätze und wertbezogene Sätze unterscheiden. Feste Sätze beinhalten eine festgelegte Gebühr, die unter Berücksichtigung der geltenden Richtlinien festgelegt werden, wogegen Rahmensätze zum einen durch einen Mindestbetrag und zum anderen durch einen Höchstbetrag gekennzeichnet werden. Über die Höhe entscheidet der Einzelfall gemäß den Vorgaben des § 9 Abs. 1 VwKostG. Die wertbezogenen Sätze kommen dagegen dann zur Anwendung, wenn sich die Gebühr auf einen Gegenstandswert bezieht.

Verwandte "Gebühren" Rechtsbegriffe

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