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Wiki zum Rechtsthema Dispokredit

Informationen zum Dispokredit
Bei einem Dispokredit oder Dispo, genauer auch Dispositionskredit, handelt es sich um einen Kreditrahmen, der durch ein Kreditinstitut für ein Privatkonto eingeräumt wird. Der Bankkunde hat dadurch die Möglichkeit, sein Konto bis zu einem gewissen Betrag zu überziehen. Damit berechtigt sie den Kunden auch dann noch Transaktionen vornehmen zu können, wenn keine Deckung auf dem Konto vorliegt. Der Kunde kann das Konto im Rahmen der eingeräumten Kreditlinie überziehen, egal ob er Geld abhebt oder eine Überweisung ausführt. Man unterscheidet hierbei insbesondere eine geduldete Überziehung, bei der die Bank einen Auftrag ausführt, ohne dass ein eingeräumter Dispokredit vorliegt.

Da bei einem solchen kein Anspruch des Kunden besteht. Eher beruht diese Duldung auf der Kulanz der Bank dem Kunden gegenüber. Ein Dispokredit dagegen entspricht einem Darlehen gemäß §§ 488 ff. BGB und § 493 BGB. Hierdurch ergibt sich, dass es sich bei einem Dispo um ein spezielles Verbraucherdarlehen handelt. Die Regelung der Überziehungsmöglichkeiten des Kunden bestimmt § 504 BGB. In Bezug auf den Dispo werden ausschließlich Zinsen fällig.
Voraussetzungen eines Dispos bezogen auf Bankkunde und Bank
Möchte ein Bankkunde von einem Dispo Gebrauch machen, so ist die Bank dazu verpflichtet, den Kunden über die mögliche Höchstgrenze des Dispo zu informieren sowie auch den Jahreszins, der zu diesem Zeitpunkt Gültigkeit hat. Ebenso hat der Kunde das Recht, über die Bedingungen informiert zu werden, die Einfluss auf eine Zinssatzänderung nehmen. Der Kunde muss über alle Regelungen aufgeklärt werden, die mit der Beendigung eines Dispokreditvertrages in Zusammenhang stehen.

Die Nutzung des Dispo selbst obliegt dem Kunden, der die Kreditlinie zur freien Verfügung bereitgestellt bekommt. Die Möglichkeit, einen Dispo in Anspruch zu nehmen, haben ausschließlich voll geschäftsfähige und damit volljährige Bankkunden. Darüber hinaus setzen Banken die entsprechende Bonität des Kunden voraus.
Verschiedene Dispokreditarten
Im Rahmen des Dispo kann es zu einer einseitigen Willenserklärung der Bank kommen, die dem Kunden das Angebot eines Dispo übermittelt. Dies kann schriftlich erfolgen oder durch einen Kontoauszugsvermerk. Es obliegt dem Kunden, einen solchen Dispo in Anspruch zu nehmen, wodurch bei Anforderung eine Annahme der Willenserklärung erfolgt. Auf diese Weise kommt es zu einem Darlehensvertrag gemäß § 488 BGB. Eine andere Variante ist eine Überziehung des Kunden ohne Dispoangebot der Bank, was eine geduldete Überziehung darstellt. Aus dieser ergeben sich grundsätzlich nicht dieselben Rechte eines Bankkunden und damit auch kein Anspruch auf Kredit.

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