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Wiki zum Rechtsthema Aktien

Informationen zu Aktien
Als Aktie bezeichnet man gemäß, Aktiengesetz, abgekürzt auch AktG einen Anteil des gesamten Grundkapitals eines Unternehmens bzw. einen verbrieften Geschäftsanteil einer Gesellschaft, welcher gekauft oder auch verkauft werden kann. Dies kann auch an der Börse vorgenommen werden, wobei ein solches Vorgehen grundsätzlich kein Muss ist.

Die Anzahl der Aktien, die das Gründungskapital eines Unternehmens darstellen, werden bei der Gründung des Unternehmens bestimmt, wobei entschieden wird, ob sie lediglich dokumentarisch verbrieft oder als einzelne Aktienteile zur Ausgabe, auch als Emission bezeichnet, gedruckt werden. Wird eine Kapitalerhöhung vorgenommen, so kann eine weitere Emission durchgeführt werden.
Unterscheidung zwischen Nennwertaktien und Stückaktien
Nach Festlegung der Aktienteile eines Unternehmens kann die Festlegung auf Nennwertaktien oder nach Stückaktien erfolgen. Man unterscheidet hierbei, dass die sogenannten Nennwertaktien dem Grundkapitalanteil an der Gesellschaft entsprechen, da die Aktienanteile nicht in gleichmäßige Beträge, sondern auf Aktien unterschiedlichen Wertes aufgeteilt werden. Bei Stückaktien liegt kein Nennwert vor. Sie entsprechen dagegen ihrem Grundkapitalanteil, der bei einem Gesamtwert immer einen Teil von der Höhe der Aktienanzahl beträgt.

Würde man hierbei einen Nennwert festlegen wollen, so entspricht dieser der Höhe des Grundkapitals geteilt durch die Aktienanzahl. Eigentümer von herausgegebenen Aktien nennt man Aktionäre. Diese werden beispielsweise über Dividenden am Unternehmensgewinn beteiligt, wobei sich die Anzahl der einzelnen Dividenden an der Anzahl der Aktien orientiert.
Unterschiede zwischen den Arten der Aktien
Gemäß dem geltenden Aktienrecht ist es möglich, jedem Aktionär dieselben Aktienrechte einzuräumen oder unterschiedliche Aktiengattungen an die Aktionäre auszugeben. Hierbei können Stammaktien und Vorzugsaktie ausgegeben werden, wenn man diese nach dem Stimmrecht unterscheiden möchte, und Inhaberaktien, Namensaktien und vinkulierte Namensaktien, wenn entsprechend der Übertragbarkeit unterschieden werden soll.

Bei der Unterscheidung nach dem Emissionszeitpunkt teilt man auf in junge und alte Aktien und Nennwertaktien sowie Stückaktien werden anhand des Unternehmensanteils unterschieden. Das Aktienrecht legt nicht fest, dass ein Unternehmen sich auf bestimmte Aktiengattungen festlegen muss. Es ist durchaus möglich, diese sinnvoll zu mischen und auszugeben.

Verwandte "Aktien" Rechtsbegriffe

Bank- und Kapitalmarktrecht, Anleihe, Bankeinzug, Börse, Fonds, Kapitalanlage, Kontosperrung, Rücklastschrift, Schufa-Auskunft, Anlageberatung, BaFin, Bankrecht, Darlehen, Geldanlage, Kapitalanlagerecht, Kredit, Schrottimmobilien, Verbraucherkredit, Anlegerrecht, Bürgschaft, Dispokredit, Investmentzertifikate, Kapitalanlegerrecht, Lohnpfändung, Schufa, Wertpapierhandel, Abbuchungsauftrag, Kreditkarte verloren, Wucherzinsen, Online-Banking, EC-Karte, Einzugsermächtigung, Gebühren, Betrugsfälle, Forderungsanmeldung, Entschädigung, Beratungsfehler, Aktienverluste, Haftung
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema Aktien - Ihr Aktien Informationstipp

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