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Wiki zum Rechtsthema Bankeinzug

Informationen zum Bankeinzug
Die Bezeichnung Bankeinzug, auch Lastschrift genannt, ist ein Verfahren, welches zum bargeldlosen Zahlungsverkehr gehört. Im Rahmen dieses Verfahrens kommt es zu einer Erteilung eines Abbuchungsauftrages an einen Zahlungsempfänger, der dadurch die Möglichkeit hat, einen, durch den Zahlungsempfänger festgelegten Betrag vom Konto des Zahlungspflichtigen einzuziehen. Dieser Betrag wird dem Konto des Zahlungspflichtigen durch dessen Bank belastet und dem Konto des Empfängers durch dessen Bank gutgeschrieben.

Die Abwicklung erfolgt nach Einreichen des Bankeinzugs zwischen der Bank des Empfängers und der Bank des Zahlungspflichtigen, hier auch als erste Inkassostelle und letzte Inkassostelle bezeichnet. Die Richtlinien des Bankeinzugs werden bestimmt durch das Abkommen über den Lastschriftverkehr.
Widerspruchsfristen in Bezug auf den Bankeinzug
Im Rahmen einer ausgeführten Einzugsermächtigung durch den Zahlungsempfänger hat der Zahlungspflichtige das Recht, innerhalb einer Frist von 6 oder auch 8 Wochen die Möglichkeit, den Einzug zu widersprechen. Dies gilt ausschließlich für das autorisierte Lastschriftverfahren, bei dem der Schuldner vorab seine Einwilligung gibt. Handelt es sich dagegen um ein nicht autorisiertes Lastschriftverfahren, bei dem keine eindeutige Willenserklärung durch den Zahlungspflichtigen gegeben ist, so beträgt die Widerspruchsfrist 13 Monate. Gründe für den Widerruf müssen hierbei nicht angegeben werden. Eine Widerrufausführung erfolgt in diesem Fall umgehend.

Aufgrund dieser Widerrufmöglichkeit, entstehen dem Zahlungsempfänger durchaus Nachteile, da beim Lastschriftverfahren die Zahlung nicht grundsätzlich gesichert ist. Bei Widerruf erhält der Empfänger sein Geld nicht und trägt ggf. auch die Kosten, die durch den Widerruf anfallen. Auch bei mangelnder Kontendeckung kann das Geld nicht vom Konto des Zahlungspflichtigen auf das des Empfängers transferiert werden. Und auch hier kann es zu Kosten für beide Parteien kommen.
Vorteile des Zahlungspflichtigen durch Bankeinzug
Was dem Zahlungsempfänger zu Nachteil werden kann, stellt sich natürlich für den Zahlungspflichtigen als Vorteil dar. Zahlungspflichtige ersparen sich durch die Erteilung eines Bankeinzuges den Zahlungsaufwand und müssen auch ggf. den Weg zum eigenen Bankinstitut nicht auf sich nehmen. Sie sichern gleichermaßen die Einhaltung des Zahlungstermins und können Widerspruch einlegen, wenn nicht vertraglich festgelegten Forderungen im Rahmen der Lastschrift eingezogen werden.

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*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema Bankeinzug - Ihr Bankeinzug Informationstipp

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