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Wiki zum Rechtsthema EC-Karte
Informationen zur EC-Karte
Bei der sogenannten EC-Karte handelt es sich um einen Bestandteil des sogenannten Electronic Cash und damit um eine Variante des Geldverkehrs, welches sich auf ein Debitorenkartensystem der Deutschen Kreditwirtschaft, abgekürzt auch DK, begründet. Die Herausgabe einer solchen Karte steht in Zusammenhang mit der Eröffnung eines Girokontos und erfolgt durch die Bank an den Bankkunden. Zeitversetzt erhält ein Kunde auch eine PIN, welche im Zusammenhang mit der EC-Karte den bargeldlosen Geldtransfer ermöglicht.
Dies geschieht über einen EFT-POS-Terminal, an dem Überweisungen vorgenommen werden können. Eine EC-Karte kann zusätzlich mit Maestro- oder Visafunktion versehen sein. Die EC-Karte dient gleichzeitig der Abhebung von Geldbeträgen an einem dafür vorgesehenen Bankautomaten sowie dem Ausdrucken der Kontoauszüge an entsprechenden Automaten.
Dies geschieht über einen EFT-POS-Terminal, an dem Überweisungen vorgenommen werden können. Eine EC-Karte kann zusätzlich mit Maestro- oder Visafunktion versehen sein. Die EC-Karte dient gleichzeitig der Abhebung von Geldbeträgen an einem dafür vorgesehenen Bankautomaten sowie dem Ausdrucken der Kontoauszüge an entsprechenden Automaten.
Das Zahlungsverfahren via EC-Karte
Aufgrund der Bindung der EC-Karte an das Konto des Bankkunden wird bei einer Zahlung mit der EC-Karte eine sofortige Kontenbelastung vorgenommen. Der Zahlungsempfänger erhält das Geld umgehend nach Transaktion. Durch das PIN-Eingabe-Verfahren ist eine solche Zahlung durchaus vor Missbrauch gesichert und Fehler bei der Transaktion des Zahlungspflichtigen an den Zahlungsempfänger sind ausgeschlossen.
Ein wichtiger Punkt ist für den Zahlungsempfänger hierbei, dass dieser eine Zahlungsgarantie durch die erfolgreiche Transaktion erhält. Zusätzlich gewährleistet die EC-Karte auch ein recht kostengünstiges Lastschriftverfahren, welches durch eine Unterschrift legitimiert und als ELV bezeichnet wird. Allerdings besteht hierbei ein Unterschied zur EC-Zahlung. Durch ELV besteht keine Zahlungsgarantie.
Ein wichtiger Punkt ist für den Zahlungsempfänger hierbei, dass dieser eine Zahlungsgarantie durch die erfolgreiche Transaktion erhält. Zusätzlich gewährleistet die EC-Karte auch ein recht kostengünstiges Lastschriftverfahren, welches durch eine Unterschrift legitimiert und als ELV bezeichnet wird. Allerdings besteht hierbei ein Unterschied zur EC-Zahlung. Durch ELV besteht keine Zahlungsgarantie.
Erhebung personenbezogener Daten in Zusammenhang mit der EC-Kartenzahlung
Bei der Zahlung mit EC-Karten haben sich in der Praxis unterschiedliche Vorgehensweisen herauskristallisiert, die nicht alle eine gesetzeskonforme Rechtfertigung aufweisen. Zwar ist es bei Zahlung mit der EC-Karte möglich, Missbrauch durch Verlangen der Vorlage des Ausweises zu vermeiden, eine Kopie des Ausweises anzufertigen, wird dadurch jedoch nicht gerechtfertigt. Ein Abgleich mit den Personalausweis ist jedoch nur dann zulässig, wenn die Nutzung der EC-Karte in Zusammenhang mit der Unterschrift erfolgt.
Bei PIN-Eingabe ist die Einsicht in den Personalausweis nicht gerechtfertigt. Darüber hinaus ist es möglich, Name und Adresse des Zahlenden auf einem Kassenbon zu vermerken, wobei diese Daten nur so lange aufbewahrt werden dürfen, bis eine Zahlung erfolgt ist. Danach müssen diese Vermerke vernichtet werden.
Bei PIN-Eingabe ist die Einsicht in den Personalausweis nicht gerechtfertigt. Darüber hinaus ist es möglich, Name und Adresse des Zahlenden auf einem Kassenbon zu vermerken, wobei diese Daten nur so lange aufbewahrt werden dürfen, bis eine Zahlung erfolgt ist. Danach müssen diese Vermerke vernichtet werden.
Verwandte "EC-Karte" Rechtsbegriffe
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