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Wiki zum Rechtsthema Geldanlage
Informationen zur Geldanlage
Als Geldanlage bezeichnet man eine Geldinvestition, die mit der Zielsetzung verbunden ist, einen Ertrag, beispielsweise durch Zinsen, zu erwirtschaften und auf diese Weise Gewinne zu machen. Bei den Anlagen kann es sich ebenso um Bargeld handeln, als auch Wertpapiere und Sparbriefe, Sparvermögen, Aktien oder auch Edelmetalle wie Gold, wobei die Anlagenart von den Anlegerzielen bestimmt wird.
Bei einer Geldanlage ist zu beachten, dass immer ein Risiko aufgrund der Kursschwankungen besteht. Auch ist davon auszugehen, dass je höher die Sicherheit in Bezug auf Verluste ist, die Zinsen entsprechend niedriger sind. Ein wichtiger Bereich, der mit Anlagen und Geldanlagen in Zusammenhang steht, ist der sogenannte Anlegerschutz.
Bei einer Geldanlage ist zu beachten, dass immer ein Risiko aufgrund der Kursschwankungen besteht. Auch ist davon auszugehen, dass je höher die Sicherheit in Bezug auf Verluste ist, die Zinsen entsprechend niedriger sind. Ein wichtiger Bereich, der mit Anlagen und Geldanlagen in Zusammenhang steht, ist der sogenannte Anlegerschutz.
Anlegerschutz in Zusammenhang mit Geldanlagen
In den Bereich des Anlegerschutzes fallen alle Handlungen und Maßnahmen, die dazu dienen, Anlegern in Bezug auf ihr Anlagevorhaben einen gewissen Schutz zu ermöglichen. So sollen entsprechende Handlungen beispielsweise den Anleger vor unseriösen Angeboten schützen oder vor einer Benachteiligung durch fehlende oder mangelhafte Informationen. Durch den Anlegerschutz sollen entsprechende Transaktionen transparent bleiben. Und dies ebenso in Bezug auf die Kosten als auch die Risiken.
Verankert sind die damit in Zusammenhang stehenden Richtlinien zum einen im Anlegerschutzverbesserungsgesetz und zum anderen auch im Kapitalmarktinformations-Haftungsgesetz. Um den Schutz des Anlegers zu wahren, wird auch ein Angebotsblatt entsprechender Anlageobjekte ausgegeben. Dieses hat aktuell und vollständig zu sein und muss alle notwendigen Informationen enthalten. Ist dies nicht der Fall, so kommt es zu einer Haftungssituation, in der der Anlageberater dem Anleger gegenüber schadensersatzpflichtig ist.
Verankert sind die damit in Zusammenhang stehenden Richtlinien zum einen im Anlegerschutzverbesserungsgesetz und zum anderen auch im Kapitalmarktinformations-Haftungsgesetz. Um den Schutz des Anlegers zu wahren, wird auch ein Angebotsblatt entsprechender Anlageobjekte ausgegeben. Dieses hat aktuell und vollständig zu sein und muss alle notwendigen Informationen enthalten. Ist dies nicht der Fall, so kommt es zu einer Haftungssituation, in der der Anlageberater dem Anleger gegenüber schadensersatzpflichtig ist.
Schadensersatz in Bezug auf den Anlageschutz
Im Rahmen einer fehlerhaften Beratung oder falschen Informationen beträgt die Frist, in der der Anleger einen Anspruch geltend machen kann, 3 Jahre ab dem Zeitpunkt, wo er davon Kenntnis erlangt. Um die Schadensersatzansprüche durchzusetzen, kann ebenso ein Güteverfahren durchgeführt oder Klage eingereicht werden. Das Güteverfahren kann grundsätzlich nur vor einer Gütestelle durchgeführt werden, die eine staatliche Zulassung aufweist.
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