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Wiki zum Rechtsthema Investmentzertifikate

Informationen zu Investmentzertifikate
Als Investmentzertifikate bezeichnet man auch Wertpapiere. Durch diese werden Anteilhaberansprüche in Bezug auf das Sondervermögen einer Kapitalanlagegesellschaft verbrieft, was bedeutet, dass mit einer Übertragung eines solchen Anteilscheins, die zum Sondervermögen gehörenden Ansprüche durch die Kapitalanlagegesellschaft an den Anleger als Käufer übergehen. Bei Investmentzertifikaten kann es sich ebenso um sogenannte Inhaberpapiere handeln, als auch um Namensaktien etc. Durch die Übertragung erhalten Anleger nicht nur eine Beteiligung am Vermögen, sondern haben ebenfalls Anrecht auf eine Ertragsbeteiligung.

Ebenso erwerben sie damit das Recht auf Rücknahme des Anteilsscheins und auf eine ordnungsgemäße Verwaltung des Sondervermögens durch die Kapitalanlagegesellschaft. Diese Rechte begründen sich auf das Investmentgesetz, abgekürzt auch InvG. Welchen Wert ein ausgegebener Anteilschein beinhaltet, wird anhand der Höhe des Sondervermögens und der Anzahl der sich im Umlauf befindenden Investmentzertifikate errechnet. Durch die Kurswerte kann der Wert des Sondervermögens täglichen Schwankungen unterlegen sein.
Erwerb von Investmentzertifikaten
Welcher Preis für ein Investmentzertifikat oder auch einen Anteilschein berechnet wird, hängt ebenso von dem Anteilswert ab als auch von Zuschlägen, die im Rahmen des Vertrages anfallen. Gemäß den im InvG festgelegten Vorschriften, sind Kreditinstitute dazu verpflichtet, interessierten Anlegern ein Prospekt der Kapitalanlagegesellschaft kostenlos anzubieten und bei Abschluss eines Erwerbs eine Antragsdurchschrift auszuhändigen. Darüber hinaus haben Anleger beim Erwerb auch das Recht auf eine Kaufbestätigung, in der alle Kosten aufgeführt sind.

Zu den weiteren Informationen, die dem Anleger in Bezug auf den Erwerb zustehen, gehören auch die Hinweise zum Aufschlag sowie auch Informationen über einen etwaigen Rücknahmeabschlag und die Widerrufsbelehrung des Anlegers. Die Bekanntgabe eines Ausgabepreises durch die Kapitalanlagegesellschaft verpflichtet diese gleichermaßen auch zur Bekanntgabe der Rücknahmepreise.
Unterscheidung der Rechte von Aktionären und Investmentsparern
Bei dem Erwerb von Investmentzertifikaten erwerben Anleger durchaus Rechte, bei denen allerdings zwischen den Rechten von Aktionären und denen der Investmentsparer zu unterscheiden ist. So haben beispielsweise Aktionäre das Recht, an Hauptversammlungen teilzunehmen, Auskunftsanspruch durch den Vorstand und ein Stimmrecht im Rahmen der Hauptversammlung. Ebenso steht Aktionären ein Anteil am Gewinn zu und am Liquiditationserlös bei einer Auflösung der Gesellschaft.

Investmentsparer erwerben ein Miteigentum, welches sich anhand der einzelnen Bruchteile errechnet und damit einen Anspruch auf den entsprechenden Ertrag, der durch das Fondsvermögen entsteht. Gleichermaßen besteht dadurch eine Kursgewinnbeteiligung sowie auch das Recht an einer Beteiligung an Bezugsrechterlöse oder auch Miete und Pachten sowie letztendlich den Zinsen. In Bezug auf die Anteile können Anleger jederzeit auf Rücknahme bestehen.

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*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema Investmentzertifikate - Ihr Investmentzertifikate Informationstipp

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