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Wiki zum Rechtsthema Wertpapierhandel

Informationen zum Wertpapierhandel
Als Wertpapierhandel bezeichnet man den Handel mit börsengängigen Wertpapieren an unterschiedlichen Märkten, die sich in verschiedene Bereiche des sogenannten Präsenzhandels unterteilen. So besteht der erste Teil aus dem amtlichen Handel, bei dem es Voraussetzung ist, dass alle Wertpapiere vor einer Handelszulassung geprüft werden. Ebenso setzt der Handel voraus, dass ausführliche Informationen, beispielsweise in Form eines Prospektes bereitgestellt werden, die für Transparenz sorgen sollen. Eine Feststellung der aktuellen Kurse erfolgt durch sogenannte Kursmakler, wobei amtliche Wertpapiere ebenso zum Einheitskurs notiert werden können als auch im variablen Markt.

Der zweite Teilbereich wird als geregelter Markt bezeichnet. Auch hier findet eine Feststellung der Kurse, allerdings durch Freimakler statt, während im dritten Teilbereich, dem Freiverkehr, die Wertpapiere notiert werden, welche nicht für den amtlichen Markt oder den geregelten Markt zugelassen werden. Die Aufsicht in Bezug auf Missbrauch unterliegt hier dem Börsenvorstand und es kommt zum Handel it Banken und Freimaklern von sogenannten Freiverkehrswerten. Dagegen ist der nächste Teilbereich, der Neue Markt als Markt für kleine und mittlere Unternehmen gedacht. Wobei teilnehmende Unternehmen bestimmte Voraussetzungen erfüllen müssen.
Gesetzliche Grundlage des Wertpapierhandels
Alle Richtlinien und Belange des Wertpapierhandels sind im Wertpapierhandelsgesetz, abgekürzt auch WpHG, festgelegt. Gemäß § 1 WpHG ist:
  1. »Dieses Gesetz ist anzuwenden auf die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen, den börslichen und außerbörslichen Handel mit Finanzinstrumenten, den Abschluss von Finanztermingeschäften, auf Finanzanalysen sowie auf Veränderungen der Stimmrechtsanteile von Aktionären an börsennotierten Gesellschaften.

  2. Die Vorschriften des dritten und vierten Abschnitts sowie die §§ 34b und 34c sind auch anzuwenden auf Handlungen und Unterlassungen, die im Ausland vorgenommen werden, sofern sie Finanzinstrumente betreffen, die an einer inländischen Börse gehandelt werden.

  3. Die Vorschriften des dritten und vierten Abschnitts sowie die §§ 34b und 34c sind nicht anzuwenden auf Geschäfte, die aus geld- oder währungspolitischen Gründen oder im Rahmen der öffentlichen Schuldenverwaltung von der Europäischen Zentralbank, dem Bund, einem seiner Sondervermögen, einem Land, der Deutschen Bundesbank, einem ausländischen Staat oder dessen Zentralbank oder einer anderen mit diesen Geschäften beauftragten Organisation oder mit für deren Rechnung handelnden Personen getätigt werden.«
Weitere Möglichkeiten des Wertpapierhandels
Der Handel mit Wertpapieren ist schon lange nicht mehr ausschließlich an der Börse möglich, sondern kann auch außerhalb davon erfolgen. So bedient man sich in Bezug auf den Handel aktuell sehr häufig des Internets, wo Lösungen und Tools für den Onlinehandel sowie auch die aktuellen Kurse bereitgestellt werden.

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*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema Wertpapierhandel - Ihr Wertpapierhandel Informationstipp

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