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Wiki zum Rechtsthema Lohnpfändung

Informationen zur Lohnpfändung
Als Lohnpfändung bezeichnet man umgangssprachlich eine Zwangsvollstreckung, die sich auf das Arbeitseinkommen eines Schuldners bezieht. Die gesetzliche Regelung und Grundlage findet sich in den §§ 850 bis 850k der Zivilprozessordnung, abgekürzt auch ZPO. Eine Lohnpfändung kann mit Hilfe eines berechtigten Vollstreckungstitels durchgeführt werden, wobei sich der Gläubiger oder dessen Vertretung an den Arbeitgeber des Schuldners wendet und dort seinen Anspruch geltend macht. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den pfändbaren Teil des Einkommens weiterzuleiten. Man unterscheidet hierbei auch die unpfändbaren Einkommensteile gemäß § 850a ZPO sowie die bedingt pfändbaren Einkommensteile gemäß § 850b ZPO und die festgelegten Pfändungsfreigrenzen gemäß § 850c ZPO.

Auf diese Weise soll sichergestellt sein, dass einem Arbeitnehmer ausreichend Mittel zum Lebensunterhalt zur Verfügung stehen. Die Lohnpfändung an sich ist Gläubigern nicht grundsätzlich zu empfehlen, da es nicht selten dazu kommt, dass ein Schuldner aufgrund der Pfändung arbeitslos wird. Auch wenn das Gesetz es nicht vorsieht, dass in einem solchen Fall eine Kündigung erfolgt, ist in einigen Fällen nicht mit einer Weiterbeschäftigung zu rechnen.
Unpfändbare Teile des Einkommens
Bei der Lohnpfändung werden Teile des Einkommens als unpfändbar betrachtet. Zu diesen gehören beispielsweise das Urlaubsgeld, 50 Prozent der Vergütung, die für Überstunden angerechnet werden, Geld für Arbeitsmaterialien, Gefahrenzulagen und Aufwandsentschädigungen. Weiterhin sind auch soziale Zulagen für auswärtige Beschäftigungen sowie die Hälfte des ausgezahlten Weihnachtsgeldes nicht pfändbar. Ebenfalls von der Pfändung ausgenommen sind Heirats- und Geburtsbeihilfen, das Erziehungsgeld sowie auch Zulagen zu Studium oder Weiterbildung.
Bedingt pfändbare Teile des Einkommens
Zu den bedingt pfändbaren Teilen des Einkommens zählen beispielsweise Renten, fortlaufende Einkünfte, die der Schuldner aus Stiftungen bezieht, Bezüge, die ihm durch Krankenkassen, als Witwen- und Waisenrente oder aus Hilfsorganisationen zugehen. Eine Pfändung ist hier nur dann möglich, wenn ein gerichtlicher Beschluss diese Pfändung ermöglicht.

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*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema Lohnpfändung - Ihr Lohnpfändung Informationstipp

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