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Wiki zum Rechtsthema Betrugsfälle

Informationen über Betrugsfälle
Wenn man über Betrugsfälle in Bezug auf das Kapitalmarktrecht spricht, handelt es sich hierbei zumeist um den Bereich der Falschberatung bei Kapitalanlagen. Eine solche Falschberatung kann ebenso durch dienstleistende Anlageberater als auch durch, in diesem Bereich tätige Banksachbearbeiter erfolgen. Gerade bei einer Falschberatung durch Banken, glauben sich viele Anleger als hilf- und mittellos.

Dies trifft jedoch nicht zu, denn auch gegen eine Falschberatung durch Banken können sich Bankkunden wären. Insbesondere dann, wenn die Falschberatung aufgrund der Provision vorsätzlich erfolgt. Denn dann handelt es sich nicht nur um einen Beratungsfehler, der die Bank zum Schadensersatz verpflichtet, sondern ebenso auch um einen Betrug, der strafrechtliche Konsequenzen nach sich zieht.
Aufgrund falscher Angaben höhere Provisionen erzielen
Wie bereits angeschnitten, handelt es sich in vielen Fällen des Betruges um Falschangaben, die zu einer höheren Provision für den Berater führen sollen. Zumeist steht hier eine mangelnde Aufklärung der Berater zu angebotenen geschlossenen Fonds im Vordergrund, wie im Falle der in 2013 bekanntgewordenen gezielten Falschberatungen durch die Deutsche Postbank. Durch die Postbank wurden Anlegern Möglichkeiten wie die »Private-Equity-Fonds«, der Schiffsfond »Atlantic MS Clara Schulte« sowie auch weitere als Anlagemöglichkeit mit hohen Renditechancen dargelegt. Ebenso kam es zu Empfehlungen, die entsprechende Fonds als vollkommen sichere Altersvorsorge darstellten.

Dabei blieben die bestehenden Risiken wie Totalverlust unerwähnt und ebenso die derzeitig aktuell fehlende Gewinnlage der genannten Fonds. Dies führte zum einen zu einer Strafanzeige gegen den Vorstand der Deutschen Postbank AG wegen erwerbsmäßigen Betruges und beinhaltet gleichermaßen einen Schadensersatzanspruch, der auf diese Weise betrogenen Kunden.
Anspruch und Beweislage
Nicht selten handelt es sich bei Betrugsfällen, die dem o. g. ähnlich sind, um Probleme, die eine Vielzahl von Kunden betreffen, so dass die Beweiserbringung vereinfacht ist. Der Anleger muss darlegen, in welcher Form er falsch oder nicht informiert wurde, wogegen der Anlageberater darstellen muss, ob und in welcher Form eine gesetzeskonforme Beratung stattgefunden hat. Anleger, die sich in dieser Weise geprellt fühlen, haben 3 Jahre lang Zeit einen möglichen Anspruch auf Schadensersatz zu prüfen. Die Verjährungsfrist beginnt ab dem Moment, wo der Anleger sich der falschen Beratung bewusst wird. Die absolute Verjährungsfrist beträgt dagegen 10 Jahre.

Verwandte "Betrugsfälle" Rechtsbegriffe

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*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema Betrugsfälle - Ihr Betrugsfälle Informationstipp

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