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Gesetz - SolvV
Solvabilitätsverordnung - SolvV
Teil 1
-
§ 1 Anwendungsbereich
-
§ 2 Angemessenheit der Eigenmittel eines Instituts
-
§ 3 Angemessenheit der zusammengefassten Eigenmittel
-
§ 4 Anrechnungspflichtige Positionen, Schuldnergesamtheit
-
§ 5 Auf fremde Währung lautende Positionen
-
§ 6 Meldungen zur Eigenmittelausstattung
-
§ 7 Anzeigen bei Nichteinhaltung der Eigenmittelanforderungen
Teil 2
-
§ 8 Ermittlung des Gesamtanrechnungsbetrags für Adressrisiken
Kapitel 1
-
§ 9 Adressenausfallrisikopositionen
-
§ 10 Bilanzielle Adressenausfallrisikopositionen
-
§ 11 Derivative Adressenausfallrisikopositionen
-
§ 12 Aufrechnungspositionen
-
§ 13 Außerbilanzielle Adressenausfallrisikopositionen
-
§ 14 Vorleistungsrisikopositionen
-
§ 15 Abwicklungsrisikopositionen
-
§ 16 Gesamtanrechnungsbetrag für Abwicklungsrisiken
Kapitel 2
-
§ 17 Bemessungsgrundlage für derivative Adressenausfallrisikopositionen und Adressenausfallrisikopositionen aus nichtderivativen Geschäften mit Sicherheitennachschüssen sowie aus sonstigen Pensions-, Darlehens- oder vergleichbaren Geschäften über Wertpapiere oder Waren
-
§ 18 Marktbewerteter Wiedereindeckungsaufwand
-
§ 19 Gegenwärtiger potenzieller Wiedereindeckungsaufwand
-
§ 20 Künftig zu erwartende Erhöhung des gegenwärtigen potenziellen Wiedereindeckungsaufwands
-
§ 21 Marktbewerteter Anspruch aus einem Derivat
-
§ 22 Für den Wiedereindeckungsaufwand maßgebliche Laufzeit
-
§ 23 Laufzeitbewerteter Wiedereindeckungsaufwand
Kapitel 3
-
§ 24 Ermittlung der risikogewichteten KSA-Positionswerte
-
§ 25 Zuordnung von KSA-Positionen zu KSA-Forderungsklassen
Abschnitt 1
-
§ 26 KSA-Risikogewicht für Zentralregierungen
-
§ 27 KSA-Risikogewicht für Regionalregierungen und örtliche Gebietskörperschaften
-
§ 28 KSA-Risikogewicht für sonstige öffentliche Stellen
-
§ 29 KSA-Risikogewicht für multilaterale Entwicklungsbanken
-
§ 30 KSA-Risikogewicht für internationale Organisationen
-
§ 31 KSA-Risikogewicht für Institute
-
§ 32 KSA-Risikogewicht für von Kreditinstituten emittierte gedeckte Schuldverschreibungen
-
§ 33 KSA-Risikogewicht für Unternehmen
-
§ 34 KSA-Risikogewicht für das Mengengeschäft
-
§ 35 KSA-Risikogewicht für durch Immobilien besicherte Positionen
-
§ 36 KSA-Risikogewicht für Investmentanteile
-
§ 37 KSA-Risikogewicht für Beteiligungen
-
§ 38 KSA-Risikogewicht für sonstige Positionen
-
§ 39 KSA-Risikogewicht für überfällige Positionen
-
§ 40 Berücksichtigung von Gewährleistungen, Lebensversicherungen und finanziellen Sicherheiten mit ihrem KSA-Risikogewicht
Abschnitt 2
-
§ 41 Benennung anerkannter Ratingagenturen und Exportversicherungsagenturen
-
§ 42 Verwendung von Bonitätsbeurteilungen und Länderklassifizierungen
-
§ 43 Maßgebliche Bonitätsbeurteilung
-
§ 44 Maßgebliche Bonitätsbeurteilung einer beurteilten KSA-Position
-
§ 45 Maßgebliche Bonitätsbeurteilung einer unbeurteilten KSA-Position
-
§ 46 Verwendungsfähige Bonitätsbeurteilungen
-
§ 47 Verwendungsfähige Länderklassifizierungen von Exportversicherungsagenturen
Abschnitt 3
-
§ 48 KSA-Positionswert
-
§ 49 KSA-Bemessungsgrundlage
-
§ 50 KSA-Konversionsfaktor
-
§ 51 Unmittelbar kündbare Kreditlinie
Abschnitt 4
-
§ 52 Anerkennung von Ratingagenturen
-
§ 53 Voraussetzungen für die Anerkennung von Ratingagenturen
-
§ 54 Zuordnung von Bonitätsbeurteilungskategorien zu Bonitätsstufen
Kapitel 4
Abschnitt 1
-
§ 55 Struktur des IRBA
Abschnitt 2
Unterabschnitt 1
-
§ 56 Nutzungsvoraussetzungen für den IRBA
-
§ 57 Verwendung des IRBA durch Institutsgruppen oder Finanzholding-Gruppen
Unterabschnitt 2
-
§ 58 IRBA-Zulassung
-
§ 59 IRBA-Zulassungsantrag
Titel 1
-
§ 60 Definition von Ratingsystemen und Beteiligungsrisikomodellen im IRBA
-
§ 61 Eignung von Ratingsystemen und Beteiligungsrisikomodellen
-
§ 62 Eignungsprüfung
-
§ 63 Verwendungs- und Erfahrungsanforderungen für Ratingsysteme und Beteiligungsrisikomodelle
Titel 2
-
§ 64 Eintrittsschwelle
-
§ 65 Aufsichtlicher Referenzpunkt
-
§ 66 Austrittsschwelle
-
§ 67 Abdeckungsgrad
-
§ 68 Neugeschäft, ausnahmefähiges Bestandsgeschäft, zu berücksichtigendes Bestandsgeschäft
-
§ 69 Auslaufende Geschäftsbereiche
-
§ 70 Zeitlich unbeschränkte Ausnahme von der Anwendung des IRBA
Abschnitt 3
-
§ 71 IRBA-Positionen
-
§ 72 Ermittlung der risikogewichteten IRBA-Positionswerte
Unterabschnitt 1
-
§ 73 Zuordnung einer IRBA-Position zu einer IRBA-Forderungsklasse
-
§ 74 IRBA-Forderungsklasse Zentralregierungen
-
§ 75 IRBA-Forderungsklasse Institute
-
§ 76 IRBA-Forderungsklasse Mengengeschäft
-
§ 77 Unterklassen des Mengengeschäfts
-
§ 78 IRBA-Forderungsklasse Beteiligungen
-
§ 79 IRBA-Forderungsklasse Verbriefungen
-
§ 80 IRBA-Forderungsklasse Unternehmen
-
§ 81 Spezialfinanzierungen
-
§ 82 Forderungsklasse sonstige kreditunabhängige Aktiva
-
§ 83 Zuordnung von Investmentanteilen zu Forderungsklassen
Unterabschnitt 2
-
§ 84 Übersicht über die risikogewichteten IRBA-Positionswerte
Unterabschnitt 3
-
§ 85 Ermittlung des IRBA-Risikogewichts
Titel 1
-
§ 86 Ausfallwahrscheinlichkeitsbasiertes IRBA-Risikogewicht
Titel 2
-
§ 87 Bedingte Ausfallwahrscheinlichkeit
-
§ 88 Prognostizierte Ausfallwahrscheinlichkeit
-
§ 89 Ermittlung der Korrelation mit dem ökonomischen Faktor
-
§ 90 Aufsichtliche Parameter für die Ermittlung der Korrelationen
-
§ 91 Korrelationsabschlag für kleine oder mittlere Unternehmen
Titel 3
-
§ 92 Prognostizierte Verlustquote bei Ausfall
-
§ 93 Aufsichtliche Verlustquote bei Ausfall
-
§ 94 Berücksichtigung vorhandener Sicherheiten in der aufsichtlichen Verlustquote bei Ausfall
Titel 4
-
§ 95 IRBA-Restlaufzeitkorrekturfaktor
-
§ 96 Maßgebliche Restlaufzeit
Titel 5
-
§ 97 Einfaches IRBA-Risikogewicht für Spezialfinanzierungen
Titel 6
-
§ 98 Einfaches IRBA-Risikogewicht für Beteiligungen
Unterabschnitt 4
-
§ 99 IRBA-Positionswert
-
§ 100 IRBA-Bemessungsgrundlage
-
§ 101 Ermittlung des IRBA-Konversionsfaktors
-
§ 102 IRBA-Nettobeteiligungsposition und Beteiligungsanteile
-
§ 103 IRBA-Nettobeteiligungsbemessungsgrundlage
Abschnitt 4
-
§ 104 Erwarteter Verlustbetrag
-
§ 105 Wertberichtigungsvergleich
Abschnitt 5
-
§ 106 Mindestanforderungen an die Nutzung des IRBA
Unterabschnitt 1
-
§ 107 Ratingsysteme
-
§ 108 Anwendungsbereich eines Ratingsystems
Titel 1
-
§ 109 Unmittelbare Schätzung von Risikoparametern
-
§ 110 Anforderungen für die Forderungsklassen Zentralregierungen, Institute oder Unternehmen und bestimmte IRBA-Beteiligungspositionen
-
§ 111 Anforderungen für die Forderungsklasse Mengengeschäft
Titel 2
-
§ 112 Zuordnung zu Ratingstufen oder Risikopools
Titel 3
-
§ 113 Anforderungen für die Forderungsklassen Zentralregierungen, Institute oder Unternehmen und bestimmte IRBA-Beteiligungspositionen
-
§ 114 Anforderungen für die Forderungsklasse Mengengeschäft
-
§ 115 Anpassungen
Titel 4
-
§ 116 Anforderungen für die Forderungsklassen Zentralregierungen, Institute, Unternehmen und bestimmte IRBA-Beteiligungspositionen
-
§ 117 Anforderungen für die Forderungsklasse Mengengeschäft
Titel 5
-
§ 118 Verwendung von mathematisch-statistischen Verfahren in Ratingsystemen
Titel 6
-
§ 119 Dokumentation von Ratingsystemen
Titel 7
-
§ 120 Anforderungen für alle IRBA-Positionen
-
§ 121 Anforderungen für die Forderungsklassen Zentralregierungen, Institute, Unternehmen und bestimmte IRBA-Beteiligungspositionen
-
§ 122 Anforderungen für die Forderungsklasse Mengengeschäft
Titel 8
-
§ 123 Verwendung von Stresstests bei der Einschätzung der Angemessenheit der Kapitalausstattung
Unterabschnitt 2
-
§ 124 Vorgaben zur Schätzung der Risikoparameter
Titel 1
-
§ 125 Ausfall
-
§ 126 Verlust
-
§ 127 Selbstgeschätzte erwartete Verlustrate
Titel 2
-
§ 128 Übergreifende Anforderungen für alle Schätzungen
Titel 3
-
§ 129 Anforderungen für alle IRBA-Positionen
-
§ 130 Anforderungen für die Forderungsklassen Zentralregierungen, Institute, Unternehmen und bestimmte IRBA-Beteiligungspositionen
-
§ 131 Anforderungen für die Forderungsklasse Mengengeschäft
Titel 4
-
§ 132 Anforderungen für alle IRBA-Positionen
-
§ 133 Anforderungen für die Forderungsklassen Zentralregierungen, Institute oder Unternehmen
-
§ 134 Anforderungen für die Forderungsklasse Mengengeschäft
Titel 5
-
§ 135 Anforderungen für alle IRBA-Positionen
-
§ 136 Anforderungen für die Forderungsklassen Zentralregierungen, Institute oder Unternehmen
-
§ 137 Anforderungen für die Forderungsklasse Mengengeschäft
Titel 6
-
§ 138 Anforderungen für IRBA-Positionen, für die selbstgeschätzte Verlustquoten bei Ausfall verwendet werden
-
§ 139 Berücksichtigungsfähige Garantiegeber und Garantien
-
§ 140 Anpassungskriterien
-
§ 141 Kreditderivate
Titel 7
-
§ 142 Rechtssicherheit
-
§ 143 Überwachungssysteme
-
§ 144 Bearbeitungssysteme
-
§ 145 Systeme zur Überwachung von Sicherheiten, Kreditverfügbarkeit und Zahlungen
-
§ 146 Übereinstimmung mit den institutsinternen Grundsätzen und Verfahren
Unterabschnitt 3
-
§ 147 Validierung eigener Schätzungen
Unterabschnitt 4
-
§ 148 Risikoquantifizierung
-
§ 149 Risikosteuerungsprozess und -regelungen
-
§ 150 Validierung und Dokumentation
Unterabschnitt 5
-
§ 151 Unternehmensführung
-
§ 152 Adressrisikoüberwachung
-
§ 153 Interne Revision
Kapitel 5
Abschnitt 1
-
§ 154 Berücksichtigungsfähige Sicherungsinstrumente
Unterabschnitt 1
Titel 1
-
§ 155 Allgemein berücksichtigungsfähige finanzielle Sicherheiten
-
§ 156 Nur mit ihrem schwankungsbereinigten Wert berücksichtigungsfähige finanzielle Sicherheiten
-
§ 157 Berücksichtigungsfähige Handelsbuchsicherheiten
Titel 2
-
§ 158 Sonstige berücksichtigungsfähige IRBA-Sicherheit
-
§ 159 Grundpfandrechtliche IRBA-Sicherheit
-
§ 160 Berücksichtigungsfähige IRBA-Sicherungsabtretung von Forderungen
-
§ 161 Berücksichtigungsfähige sonstige IRBA-Sachsicherheit
Unterabschnitt 2
-
§ 162 Berücksichtigungsfähige Gewährleistung
-
§ 163 Berücksichtigungsfähiger Gewährleistungsgeber
Titel 1
-
§ 164 Als Gewährleistung berücksichtigungsfähige Garantie
-
§ 165 Als Gewährleistung berücksichtigungsfähiges Kreditderivat
-
§ 166 Als Gewährleistung berücksichtigungsfähige Garantien und Kreditderivate für die Behandlung gemäß § 86 Abs. 3
-
§ 167 Position, für die ein Kreditderivat berücksichtigungsfähig ist
-
§ 168 Position, für die ein nth-to-default-Kreditderivat berücksichtigungsfähig ist
Titel 2
-
§ 169 Bareinlage bei einem Drittinstitut
-
§ 170 Lebensversicherung
-
§ 171 Schuldverschreibungen, die auf Verlangen vom emittierenden Drittinstitut zurückerworben werden müssen
-
§ 171a Zahlungszusagen für den Restwert von Leasinggegenständen
Abschnitt 2
-
§ 172 Allgemeine Anforderungen an die Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken
-
§ 173 Mindestanforderungen an berücksichtigungsfähige finanzielle Sicherheiten
-
§ 174 Mindestanforderungen an die Berücksichtigung von IRBA-Sicherungsabtretungen von Forderungen
-
§ 175 Mindestanforderungen an die Berücksichtigung sonstiger IRBA-Sachsicherheiten
-
§ 176 Mindestanforderungen für die Behandlung von Leasingforderungen als durch den Leasinggegenstand besichert
-
§ 177 Mindestanforderungen für Gewährleistungen
-
§ 178 Mindestanforderungen für Kreditderivate
Abschnitt 3
-
§ 179 Durch ein Sicherungsinstrument besicherte Position
-
§ 180 Methodenwahl für finanzielle Sicherheiten
-
§ 181 Institutsinterne Sicherungsgeschäfte
-
§ 182 Für Absicherungszwecke zu berücksichtigende Restlaufzeit von Adressenausfallrisikopositionen und Sicherungsinstrumenten
-
§ 183 Für ein Sicherungsinstrument laufzeitgeeignete Position
-
§ 184 Bei Laufzeitunterschreitung berücksichtigungsfähiges Sicherungsinstrument
Unterabschnitt 1
-
§ 185 Besicherungswirkung der einfachen Methode
Unterabschnitt 2
Titel 1
-
§ 186 Laufzeitanpassungsfaktor für ein Sicherungsinstrument
-
§ 187 Schwankungsbereinigter Wert für finanzielle Sicherheiten
-
§ 188 Wertschwankungsfaktor für finanzielle Sicherheiten und Adressenausfallrisikopositionen
-
§ 189 Währungsschwankungsfaktor für finanzielle Sicherheiten und Gewährleistungen
-
§ 190 Entscheidung für die Verwendung selbstgeschätzter Schwankungsfaktoren
-
§ 191 Ausnahmeregelung für Pensions-, Darlehens- oder vergleichbare Geschäfte über Wertpapiere
Titel 2
-
§ 192 Vorgegebener Wertschwankungsfaktor
-
§ 193 Zugrunde zu legende Liquidationsdauer
-
§ 194 Anpassungsfaktor für nichttägliche Neubewertung
-
§ 195 Vorgegebener Währungsschwankungsfaktor
Titel 3
-
§ 196 Selbstgeschätzter Schwankungsfaktor
-
§ 197 Anpassungsfaktor für selbstgeschätzte Schwankungsfaktoren an die verwendete Liquidationsdauer
-
§ 198 Geeignetes Verfahren für die Schätzung von Schwankungsfaktoren
Titel 4
-
§ 199 Entscheidung für die Verwendung modellbasierter Schwankungszuschläge
-
§ 200 Geeignetes Modell zur Ermittlung modellbasierter Schwankungszuschläge
-
§ 201 Qualitative Mindestanforderungen für ein geeignetes Modell zur Ermittlung von Schwankungszuschlägen
-
§ 202 Quantitative Mindestanforderungen für ein geeignetes Modell zur Ermittlung von Schwankungszuschlägen
-
§ 203 Modellbasierter Schwankungszuschlag
Unterabschnitt 3
-
§ 204 Inkongruenzenbereinigter Betrag einer Gewährleistung
-
§ 205 Betrag einer berücksichtigungsfähigen Gewährleistung
Abschnitt 4
Unterabschnitt 1
-
§ 206 Berücksichtigungsfähige Aufrechnungsvereinbarungen
-
§ 207 Berücksichtigungsfähige Aufrechnungsvereinbarung über Derivate
-
§ 208 Berücksichtigungsfähige Aufrechnungsvereinbarung über wechselseitige Geldforderungen und -schulden
-
§ 209 Berücksichtigungsfähige Aufrechnungsvereinbarung über nichtderivative Geschäfte mit Sicherheitennachschüssen
-
§ 210 Berücksichtigungsfähige produktübergreifende Aufrechnungsvereinbarung
Unterabschnitt 2
-
§ 211 Nettobemessungsgrundlage für Derivate
-
§ 212 Nettobemessungsgrundlage für Geldforderungen und -schulden
-
§ 213 Laufzeitbereinigte Nettobemessungsgrundlage für eine Aufrechnungsposition
-
§ 214 Währungsinkongruenzzuschlag für eine Aufrechnungsposition
-
§ 215 Nettobemessungsgrundlage für nichtderivative Geschäfte mit Sicherheitennachschüssen
-
§ 216 Wertschwankungszuschlag für die Wertpapiere einer Aufrechnungsposition
-
§ 217 Nettobemessungsgrundlage für produktübergreifende Aufrechnungspositionen
-
§ 218 Nettobemessungsgrundlage nach der SM
-
§ 219 Aufspaltung in SM-Risikopositionen
-
§ 220 Maßgebliche Beträge der SM-Risikopositionen
-
§ 221 Zuordnung der SM-Risikopositionen zu Absicherungsgruppen
-
§ 222 Anwendung der IMM
-
§ 223 Nettobemessungsgrundlage nach der IMM
-
§ 224 Mindestanforderungen an die Nutzung der IMM
Kapitel 6
Abschnitt 1
-
§ 225 Adressaten
-
§ 226 Verbriefungstransaktion
-
§ 227 KSA- und IRBA-Verbriefungspositionen
-
§ 228 Verbrieftes Portfolio
-
§ 229 (weggefallen)
-
§ 230 Verbriefungs-Liquiditätsfazilität
-
§ 231 Sonstige Begriffsbestimmungen für Verbriefungen
Abschnitt 2
-
§ 232 Mindestanforderungen an einen wesentlichen und wirksamen Risikotransfer
-
§ 233 Berücksichtigung einer Laufzeitunterdeckung der Besicherung beim Originator
-
§ 234 Verbot der impliziten Unterstützung von Verbriefungstransaktionen
Abschnitt 3
-
§ 235 Benennung von Ratingagenturen für Verbriefungen
-
§ 236 Anforderungen an die Verwendung von Bonitätsbeurteilungen für Verbriefungen
-
§ 237 Für Verbriefungen maßgebliche Bonitätsbeurteilung
Abschnitt 4
-
§ 238 KSA-Bemessungsgrundlage einer KSA-Verbriefungsposition
-
§ 239 KSA-Positionswert einer KSA-Verbriefungsposition
-
§ 240 Risikogewichteter KSA-Positionswert einer KSA-Verbriefungsposition
-
§ 241 Berücksichtigung von Gewährleistungen und finanziellen Sicherheiten mit ihrem KSA-Risikogewicht
Unterabschnitt 1
-
§ 242 KSA-Verbriefungsrisikogewicht für beurteilte KSA-Verbriefungspositionen
-
§ 243 KSA-Verbriefungsrisikogewicht für unbeurteilte KSA-Verbriefungspositionen
-
§ 244 KSA-Verbriefungsrisikogewicht für teilbesicherte KSA-Verbriefungspositionen
Unterabschnitt 2
-
§ 245 Ermittlung risikogewichteter KSA-Positionswerte für von Originatoren zu berücksichtigende Investorenanteile aus Verbriefungstransaktionen
-
§ 246 Risikogewichteter KSA-Positionswert eines vom Originator zu berücksichtigenden Investorenanteils aus Verbriefungstransaktionen
-
§ 247 KSA-Konversionsfaktoren für vom Originator zu berücksichtigende Investorenanteile aus Verbriefungstransaktionen
-
§ 248 KSA-Bemessungsgrundlage eines vom Originator zu berücksichtigenden Investorenanteils aus Verbriefungstransaktionen
Unterabschnitt 3
-
§ 249 Maximaler risikogewichteter KSA-Positionswert einer KSA-Verbriefungstransaktion
-
§ 250 Maximaler risikogewichteter KSA-Positionswert für Originatoren von KSA-Verbriefungstransaktionen, zu denen ein vom Originator zu berücksichtigender Investorenanteil aus Verbriefungstransaktionen gehört
Abschnitt 5
-
§ 251 Bemessungsgrundlage einer IRBA-Verbriefungsposition
-
§ 252 IRBA-Positionswert einer IRBA-Verbriefungsposition
-
§ 253 Risikogewichteter IRBA-Positionswert einer IRBA-Verbriefungsposition
-
§ 254 Berücksichtigung von Gewährleistungen mit ihrem IRBA-Risikogewicht
Unterabschnitt 1
-
§ 255 Verfahren zur Bestimmung des IRBA-Verbriefungsrisikogewichts
-
§ 256 Abgeleitete Bonitätsbeurteilung
-
§ 257 Ratingbasierter Ansatz
-
§ 258 Aufsichtlicher Formel-Ansatz
-
§ 259 Internes Einstufungsverfahren
-
§ 260 Nach der Rückfalllösung für qualifizierte Verbriefungs-Liquiditätsfazilitäten ermitteltes IRBA-Verbriefungsrisikogewicht
-
§ 261 IRBA-Verbriefungsrisikogewicht für teilbesicherte IRBA-Verbriefungspositionen
Unterabschnitt 2
-
§ 262 Ermittlung risikogewichteter IRBA-Positionswerte für von Originatoren zu berücksichtigende Investorenanteile aus Verbriefungstransaktionen
Unterabschnitt 3
-
§ 263 Maximaler risikogewichteter IRBA-Positionswert einer IRBA-Verbriefungstransaktion
-
§ 264 Maximaler risikogewichteter IRBA-Positionswert für Originatoren von IRBA-Verbriefungstransaktionen, zu denen ein vom Originator zu berücksichtigender Investorenanteil aus Verbriefungstransaktionen gehört
Abschnitt 6
-
§ 265 Abzugsbetrag für Verbriefungspositionen
-
§ 266 Berücksichtigung von Verbriefungspositionen durch Kapitalabzug
-
§ 267 Abzugsbetrag für KSA-Verbriefungspositionen
-
§ 268 Abzugsbetrag für IRBA-Verbriefungspositionen
Teil 3
Kapitel 1
-
§ 269 Ansätze zur Bestimmung des Anrechnungsbetrags für das operationelle Risiko
Kapitel 2
-
§ 270 Berechnung des Anrechnungsbetrags
-
§ 271 Definition des relevanten Indikators
Kapitel 3
-
§ 272 Anwendung des Standardansatzes
-
§ 273 Berechnung des Anrechnungsbetrags
-
§ 274 Verwendung eines alternativen Indikators
-
§ 275 Geschäftsfeldzuordnung
-
§ 276 Qualitative Anforderungen
-
§ 277 Kombination mit dem Basisindikatoransatz
Kapitel 4
Abschnitt 1
-
§ 278 Begriffsbestimmung
Abschnitt 2
-
§ 279 Risikomanagementsystem und Rahmenwerk
-
§ 280 Risikomanagementeinheit und Ressourcen
-
§ 281 Integration des Risikomesssystems und Berichtswesen
-
§ 282 Dokumentation und Einhaltung des Risikomanagementsystems
-
§ 283 Prüfung
Abschnitt 3
Unterabschnitt 1
-
§ 284 Güte des Messsystems
-
§ 285 Korrelationen
Unterabschnitt 2
-
§ 286 Interne Schadensdaten
-
§ 287 Zuordnung interner Schadensdaten
-
§ 288 Verluste im Kreditrisikobereich
-
§ 289 Externe Daten
Unterabschnitt 3
-
§ 290 Szenario-Analysen
-
§ 291 Geschäftsumfeld und internes Kontrollsystem
Unterabschnitt 4
-
§ 292 Versicherungen und andere Instrumente zur Risikoverlagerung
Abschnitt 4
-
§ 293 Kombination mit dem Basisindikator- oder Standardansatz
Teil 4
Kapitel 1
-
§ 294 Ermittlung und Anrechnung der Währungsgesamtposition
-
§ 295 Aktiv- und Passivpositionen
Kapitel 2
-
§ 296 Ermittlung und Anrechnung der Rohwarenposition
-
§ 297 Zeitfächermethode
Kapitel 3
-
§ 298 Handelsbuch-Risikopositionen
-
§ 299 Nettopositionen
-
§ 300 Allgemeines Kursrisiko Zinsnettoposition
-
§ 301 Jahresbandmethode
-
§ 302 Durationmethode
-
§ 303 Besonderes Kursrisiko Zinsnettoposition
-
§ 304 Allgemeines Kursrisiko Aktiennettoposition
-
§ 305 Besonderes Kursrisiko Aktiennettoposition
-
§ 306 Aktienindexpositionen
-
§ 307 Investmentanteile
Kapitel 4
-
§ 308 Berücksichtigung von Optionsgeschäften
-
§ 309 Anrechnungsbetrag für das Gammafaktorrisiko
-
§ 310 Anrechnungsbetrag für das Vegafaktorrisiko
-
§ 311 Szenario-Matrix-Methode
Kapitel 5
-
§ 312 Ermittlung und Anrechnung der anderen Marktrisikopositionen
Kapitel 6
-
§ 313 Verwendung von Risikomodellen
-
§ 314 Bestimmung der Anrechnungsbeträge
-
§ 315 Quantitative Vorgaben
-
§ 316 Zu erfassende Risikofaktoren
-
§ 317 Qualitative Anforderungen
-
§ 317a Zusätzliche Anforderungen – Besonderes Kursrisiko
-
§ 318 Prognosegüte
-
§ 318a Zusätzliches Ausfall- und Migrationsrisiko
-
§ 318b Zusätzliches Ausfall- und Migrationsrisiko – Parameter
-
§ 318c Zusätzliches Ausfall- und Migrationsrisiko – Absicherungsgeschäfte
-
§ 318d Zusätzliches Ausfall- und Migrationsrisiko – Validierung
-
§ 318e Berücksichtigung aller Wertänderungsrisiken beim Correlation Trading
Teil 5
Kapitel 1
-
§ 319 Anwendungsbereich Offenlegung
-
§ 320 Offenlegungsmedium
-
§ 321 Offenlegungsintervall
Kapitel 2
-
§ 322 Risikomanagementbeschreibung in Bezug auf einzelne Risiken
-
§ 323 Angaben zum Anwendungsbereich dieser Verordnung
-
§ 324 Eigenmittelstruktur
-
§ 325 Angemessenheit der Eigenmittelausstattung
-
§ 326 Offenlegungsanforderungen zu derivativen Adressenausfallrisikopositionen und Aufrechnungspositionen
-
§ 327 Adressenausfallrisiko: Allgemeine Ausweispflichten für alle Institute
-
§ 328 Adressenausfallrisiko: Offenlegung bei KSA-Forderungsklassen
-
§ 329 Adressenausfallrisiko: Weitere Offenlegungsanforderungen
-
§ 330 Offenlegungsanforderungen zum Marktrisiko
-
§ 331 Offenlegungsanforderungen zum operationellen Risiko
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§ 332 Offenlegungsanforderungen für Beteiligungen im Anlagebuch
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§ 333 Offenlegung des Zinsänderungsrisikos im Anlagebuch
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§ 334 Offenlegungsanforderungen bei Verbriefungen
Kapitel 3
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§ 335 Adressenausfallrisiko: Offenlegung bei Forderungsklassen, für die der IRBA verwendet wird
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§ 336 Kreditrisikominderungstechniken: Offenlegung für KSA- und IRBA-Positionen
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§ 337 Instrumente zur Verlagerung operationeller Risiken
Teil 6
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§ 338 Übergangsbestimmungen für die Parameterschätzung
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§ 339 Übergangsbestimmungen für die Eigenmittelausstattung und -berechnung
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§ 340 Inkrafttreten
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Anlage 1
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Anlage 2
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Anlage 3 (zu § 6)
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